Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gläubigerschutz

Gläubiger sind ständig vom Risiko des Forderungsausfalls bedroht. Der Schutz der Gläubiger ist eines der wichtigsten Anliegen des Handelsrechts. Unter Gläubigerschutz versteht man alle gesetzlichen Regelungen, die den Schuldner an der Verletzung der Interessen seiner Gläubiger hindern sollen. Die wichtigsten Vorschriften zum Schutze der Gläubiger finden sich im HGB (§§ 3847a), in der Konkursordnung (§§ 239, 240) und im gesamten Aktiengesetz.
Potentielle Gläubiger wollen davor geschützt werden, dass die Vermögens- und Ertragslage des Betriebes zu günstig ausgewiesen wird. Hierbei werden die Gläubiger hauptsächlich durch die aktienrechtlichen Bewertungsvorschriften mit Wertobergrenzen für die Aktiva und Wertuntergrenzen für Passiva geschützt. Gefährdet werden potentielle Gläubiger auch dann, wenn anderen Gläubigern bereits Sicherheiten (z. B. durch Verpfändung) eingeräumt wurden, die aus der Bilanz nicht sichtbar sind. Der aktienrechtliche Gläubigerschutz ist hierbei lückenhaft. Schließlich haben alle Gläubiger sowohl die aktuellen als auch die potentiellen ein Interesse daran, dass die Eigenkapitalbasis des Schuldners nicht durch überhöhte Ausschüttungen übermäßig geschmälert wird. Hierbei ist insbesondere die Ausschüttungssperrfunktion des AktG hervorzuheben.

Der Gläubiger einer Forderung wird vom Gesetz regelmässig nur vor Uneinbringlichkeit seiner Forderungen infolge unredlichen Verhaltens seines Schuldners geschützt. Dazu dienen vor allem Strafnormen (§§ 283-283 d, § 289 StGB, § 82 GmbHG, §§ 399 ff. AktG), Kapitalerhaltungsvorschriften (§§30 GmbHG, § 57 AktG) sowie zahlreiche Haftungsvorschriften, besonders im Recht der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Dem Schutz der Gläubiger dienen auch Normen über die Liquidation von Gesellschaften und über die Abwicklung von Konkurs und Vergleich.

Unter Gläubigerschutz versteht man die Gesamtheit der Rechtsvorschriften u. dgl., die die Interessen von Gläubigern schützen sollen. Das Bankwesen insg. dominierendes, vom Gesetzgeber stark in den Vordergrund gerücktes Prinzip, nach dem Einleger und sonstige Gläubiger der Banken höchstmöglichen Schutz vor Vermögensverlusten haben müssen. Grundprinzip des gesamten KWG und zugehöriger Normen wie auch der Vorschriften zur vorsichtigen Bewertung in der Bilanz.

Vorhergehender Fachbegriff: Gläubigerpapiere | Nächster Fachbegriff: Gläubigerschutz



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Wer trägt Schuld an der Polarisierung und politischen Spaltung?

Unüberwindbare Gegensätze durch ständig neue Frontlinien und Sollbruchstellen (Collage:Ansage) Die Jugend von heute mag es kaum noch glauben: In der Vergangenheit, etwa um das Jahr 2000, war es möglich, über Politik zu diskutieren, ohne sich dauerhaft zu zerstreiten. Selbst wenn man sich nicht einig werden konnte, war alles ein paar Tage später wieder vergessen. Heute […]

Deutschland bizarr: Harte Kante gegen „Reichsbürger-Königreich“, aber vor linksradikalen Judenhasser-Demos kuschen

Während der – gerade durch den großen Schmu von den angeblichen “Zurückweisungen” und “harten Grenzkontrollen” von Friedrich Merz zum zahnlosen Tiger degradierte – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Gesichtswahrung ein Aktionismus–Placebo in Form von Verbot und Großrazzia gegen das “Königreich Deutschland” ablieferte (und damit konsequent demonstrierte, mit welcher Konsequenz der Rechtsstaat mal wieder gegen “einheimische” Bedrohungen […]

Demokratieverhöhnung pur in Thüringen: Kein Vizepräsidentenamt für die AfD – aber für die 6-Prozent-SPD

Was eine Sauerei: Gestern scheiterte Jens Cotta, Kandidat der AfD bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Thüringer Landtags, trotz der starken Position der AfD, die bei der Landtagswahl 2024 mit 32,8 Prozent der Zweitstimmen als stärkste Kraft hervorging, am monolithischen Blockparteienkartell: Cotta erhielt nur die 37 Ja-Stimmen der eigenen Partei – doch hingegen und 47 […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : Landwirtschaft | Andersleistungen | Verkehrsleistungen

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon