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Gütezeichen

Form der Warenkennzeichnung, die Qualitätsurteile über Waren und Dienstleistungen in summarischer Form einschliesst. Ein Gütezeichen bestätigt die Einhaltung eines Mindeststandards bei einzelnen Eigenschaftsmerkmalen (Teilqualität) oder für ein gesamtes Produkt. Gütezeichen werden von einer Gemeinschaft von Unternehmen oder aber von einer neutralen Gütesicherungsinstitution für eine bestimmte Warenart vergeben, wenn bestimmte nachprüfbare Kriterien erfüllt sind; sie gelten dann als geschützte Warenzeichen und geniessen Markenschütz. Von einzelnen Unternehmen geschaffene Qualitätszeichen sind sog. Pseudo-Gütezeichen mit geringer bzw. fehlender Verbindlichkeit. Herstellerunabhängige Gütezeichen umfassen die die Grundsätze des RAL-Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung erfüllenden RAL-Gütezeichen (z.B. Deutsches Weinsiegel) sowie sonstige, durch staatliche oder Verbands-Qualitätsnormen begründete Qualitätszeichen (z.B. Deutsche Markenbutter, DIN-Prüfzeichen, GS-geprüfte Sicherheit, VDE-Zeichen, Umweltzeichen). Sie alle garantieren dem Nachfrager deutlich sichtbar das Vorhandensein bestimmter Qualitätsmerkmale, senken somit sein Kaufrisiko und werten das Produkt in seinen Augen auf.

Gütezeichen stellen, wenn sie sich am Markt durchgesetzt haben, eine Möglichkeit zur Dokumentation von Qualität vor allem gegenüber Kunden dar. Eine Reihe von Gütezeichen bestätigt allerdings in erster Linie die Einhaltung von Gesetzen und anderen Normen oder EU-Richtlinien (z.B. das CMA-Prüfsiegel, CE-Zeichen). Andere Gütezeichen sollen z.B. umweltfreundliche Produkte auszeichnen, etwa der »Blaue Engel«, der vom RAL-Institut für umweltfreundliche Produkte vergeben wird. Da nur ausgewählte Merkmale berücksichtigt werden, ist seine Aussagekraft jedoch umstritten. Ein Umwelt-Label der Europäischen Union ist die (allerdings ebenfalls umstrittene) »Euroblume«.

sind Zeichen in Schrift und/oder Bild, die für eine bestimmte Qualität eines Produktes bürgen. Sie dürfen nur geführt werden, wenn die Produkte bestimmten objektiven Kriterien genügen, die von selbständigen Institutionen (in Zusammenarbeit mit Herstellern, Handel, Verbrauchern und Behörden) aufgestellt und überwacht werden. Die Überwachung des Gütezeichenwesens in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt dem RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V, Bonn).

Das Gütezeichen ist ein Instrument der Qualitätspolitik bzw. Qualitätssicherung (Produktpolitik). Im Gegensatz zu Marken- und Warenzeichen, die von Handelsunternehmen und Herstellerfirmen ge-

schaffen und verwendet werden, sind Gütezeichen ein überbetriebliches Markierungsinstrument. Ihre Festlegung geschieht durch Wirtschaftsverbände (z.B. RAL Aus-schuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung, VDE Verband Deutscher Elektrotechniker, TÜV Technischer Überwachungsverein). Gütezeichen gelten somit nicht für die Waren eines Herstellers oder Handelsunternehmens, sondern für alle Produkte eines Bereiches, welche die Bedingungen des Gütezeichens erfüllen. Diese Bedingungen sollen folgende Punkte umfassen (vgl. Purtschert, 1974, Sp. 2153):

- überbetrieblicher Charakter der Zeichen

- festgelegte, objektive, der Verkehrsauffassung entsprechende Gütebedingungen

- Öffentlichkeit der Bedingungen

- Gewährleistung der Einhaltung der Gütebedingungen durch die Zeichenbenutzer

- Garantie der Gewährleistungspflicht durch Kontrolle neutraler Stellen.

Warenkennzeichnung

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