Jedes Land, welches der Währungsunion beitreten will, muß nach dem Vertrag von Maastricht bestimmte Eintrittsbedingungen erfüllen. Die Konvergenzkriterien sollen sicherstellen, daß nur solche Länder an der Währungsunion teilnehmen, die bereits vorher ihre stabilitätspolitische Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben.
Nur wenn die Konvergenzkriterien erfüllt sind, kann ein Land den Euro übernehmen. Sie sind im Vertrag von Maastricht festgelegt. Dazu gehören das Inflations-, das Kapitalmarktzins- und das Wechselkurskriterium sowie die finanzpolitischen Kriterien Schuldenstand und Neuverschuldung. Es müssen alle Kriterien gleichzeitg erfüllt sein. Im Zuge der geplanten Erweiterung des Euro-Raumes wird auch die Forderung nach realwirtschaftlichen Konvergenzkriterien erhoben, um die Risiken für die Stabilität des Euro zu reduzieren.
Maßstäbe für die gesamtwirtschaftliche Übereinstimmung volkswirtschaftlicher Daten zur Prüfung, ob ein Land der europäischen Union der Währungsunion mit dem Euro beitreten kann. Das Kriterium der Preisstabilität bedeutet, dass ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) aufweisen muss, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jeder - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Das Kriterium einer auf Dauer tragbaren Finanzlage der öffentlichen Hand bedeutet, dass die Mitgliedstaaten übermäßige Defizite vermeiden; insbesondere darf a) das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt 3 % nicht überschreiten, es sei denn, dass entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und ein Wert in der Nähe des Referenzwertes bleibt; b) das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt 60 % nicht überschreiten, es sei denn, dass das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert. Das Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz (langfristige Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbare Wertpapiere) um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz - in den, - höchstens drei Mitgliedstaaten- liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Das Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates nicht von sich aus abgewertet haben.
Siehe: EU-Konvergenzkriterien, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Begr. aus der Endphase der Bildung der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion. Für die Entscheidung, welcher EU-Staat Mitglied werden konnte, wurden im Vertrag über die Europäische Union die folgenden K. festgelegt.
1. Kriterium der Preisstabilität: Die Inflationsrate eines Landes sollte nicht um mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Länder liegen.
2. Kriterien der öffentlichen Finanzen: Im Staatshaushalt sollte die jährliche Defizitquote max. 3 % und die Verschuldungsquote max. 60 % des Bruttoinlandsproduktes betragen.
3. Wechselkurskriterium: Die teilnehmenden Länder sollten in den zwei Jahren vor dem Beitritt die im Rahmen des Wechselkursmechnismus des Europäischen Währungssystem (EWS) vorgesehenen normalen Bandbreiten ohne starke Spannungen eingehalten und innerhalb des gleichen Zeitraums den Leitkurs ihrer Währung im EWS nicht von sich aus abgewertet haben.
4. Zinssatzkriterium: Der durchschnittliche langfristige Zinssatz in einem Land sollte den entsprechenden Zinssatz der drei preisstabilsten Länder nicht um mehr als 2 Prozentpunkte überschreiten. S. a. Stabilitäts- und Wachstumspakt.
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