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Wechselkursmechanismus

ist ein Zahlungsbilanzmechanismus, der einen Zahlungsbilanzausgleich bewirkt: Bei einem Zahlungsbilanzdefizit erfahrt die eigene Währung eine Abwertung; (es besteht eine hohe Nachfrage nach Devisen, um die Schulden an das Ausland zu begleichen; dadurch steigt der Wechselkurs, was einer Abwertung der inländischen Währung gleichkommt); inländische Produkte werden für das Ausland billiger, der Export steigt bei gleichzeitig sinkendem Import (ausländische Produkte werden für das Inland teurer), das Zahlungsbilanzdefizit wird ausgeglichen. Bei einem Zahlungsbilanzüberschuß erfahrt die eigene Währung eine Aufwertung, der Export fallt bei steigendem Import, der Zahlungsbilanzüberschuß wird ausgeglichen.

1. Art und Weise des Zustandekommens bzw. der Bildung von Wechselkursen und ihrer Veränderungen (Wechselkursbildung) sowie deren Bedeutung für den Zahlungsbilanzausgleich. So steigt z. B. bei flexiblen Wechselkursen als Folge eines Preisanstiegs im Ausland und der daraus sich einstellenden Verbesserung der Leistungsbilanz der Wechselkurs der Inlandswährung, die sich also marktmässig aufwertet. Der Preis des inländischen Geldes steigt ceteris paribus. Dadurch baut sich der zunächst durch den ausländischen Preisanstieg gewonnene Wettbewerbsvorsprung des Inlandes wieder ab, und der Leistungsbilanzüberschuss verringert sich. Dies ist im Grunde das Erklärungsmuster der Kaufkraftparitätentheorie. Daneben sucht für kurzfristigere Wechselkursveränderungen die Zinsparitätentheorie eine Erklärung aus Zinsdifferenzen zwischen Inland und Ausland. 2. Einer der Erklärungsansätze zur Selbstregulierung der Zahlungsbilanz, des Zahlungsbilanzmechanismus. Unter einem System flexibler Wechselkurse führen Zahlungsbilanzüberschüsse zu einem Überangebot am Devisenmarkt und damit zur Aufwertung der inländischen Währung. Diese verbessert die Wettbewerbsposition der ausländischen Güter- und Warenhersteller, regt damit Importe bei gleichzeitiger Dämpfung der Exporte an. Bei normaler Reaktion der Leistungsbilanz wird so eine Rückkehr zum Zahlungsbilanzgleichgewicht hergestellt. Mutatis mutandis gilt entspr. Umgekehrtes. Wechselkursmechanismus II.

Für EU-Mitgliedstaaten, die sich für eine Teilnahme an der Währungsunion zum 1.1.1999 noch nicht qualifizieren konnten bzw. noch nicht an der Währungsunion teilnehmen wollten, ist die Möglichkeit vorgesehen, ihre Währungen über den Wechselkursmechanismus II an den Euro anzubinden. Derzeit nehmen die griechische Drachme mit einer Schwankungsbreite von ±15% und die dänische Krone mit einer Schwankungsbreite von ±2 ¼ % teil.

Exchangerate-Mechanism II. Abk.: WKM II. Bildet den Rahmen für die wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen Euroländern und EU-Mitgliedstaaten, die nicht an der 3. Stufe der WWU teilnehmen. Zu Beginn der 3. Stufe der EWU 1999 eingeführt. Bindet die Währungen von EU-Mitgliedstaaten ausserhalb des Eurowährungsgebiets an E. Da WKM II diesen Staaten bei Ausrichtung ihrer Politik auf Stabilität hilft, fördert er Konvergenz und unterstützt somit Anstrengungen dieser Staaten zur Einführung des E. Die Teilnahme am Wechselkursmechanismus ist für die nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden EU-Mitgliedstaaten freiwillig. Da es jedoch eines der Konvergenzkriterien für spätere Einführung des € ist, wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie sich früher oder später dem Wechselkursmechanismus anschliessen. Die Funktionsweise des WKM II wurde in einem Abkommen zwischen EZB und NZB der nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten festgelegt. Für die Währung eines jeden am Wechselkursmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaats wurde ein Leitkurs gegenüber € und eine Standardschwankungsbandbreite von 15% festgelegt, deren Einhaltung grunds. durch automatisch und in unbegrenzter Höhe erfolgende Interventionen an den Interventionspunkten gewährleistet wird, wobei eine sehr kurzfristige Finanzierung zur Verfügung steht. Die EZB und die teilnehmenden, nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden NZB können automatische Interventionen jedoch aussetzen, wenn sie dem vorrangigen Ziel, Preisstabilität zu gewährleisten, zuwiderlaufen sollten. Im Rahmen des WKM II gelten bestimmte Funktionsmechanismen. Die EZB und die teilnehmenden, nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden NZB können automatische Interventionen aussetzen, wenn sie dem vorrangigen Ziel, Preisstabilität zu gewährleisten, zuwiderlaufen sollten. Die wechselkurspolitische Zusammenarbeit kann bspw. durch eine engere Wechselkursanbindung zwischen € u. a. Währungen im WKM II noch intensiver gestaltet werden und soweit dies im Licht der erzielten Konvergenzfortschritte angemessen erscheint. Um das mit den Interventionen in unbegrenzter Höhe an den Interventionspunkten verbundene Abwicklungsrisiko zu verringern, wird sowohl von der EZB als auch von den an der Intervention beteiligten, dem Eurowährungsgebiet angehörenden NZB das Prinzip Zahlung gegen Zahlung angewendet, das auch von den am WKM II teilnehmenden, nicht Eurowährungsgebiet angehörenden NZB angewendet werden kann.



(WKM II) — (engl.) Exchange Rate Mechanism II (ERM II). Er bildet den Rahmen für die wechselkurspolitische Zusammenarbeit zwischen dem Euro-Währungsgebiet und den EU-Mitgliedstaaten, die (ab Beginn der dritten Stufe der WWU) den Euro — noch — nicht eingeführt haben. Die Teilnahme ist freiwillig. Dzt. gehört dem WKM II nur die dänische Krone an; für sie gilt eine Bandbreite von ± 2,25 % um ihren Euro-Leitkurs. Wenn in der Zukunft EU-Beitrittskandidaten im EWS II aufgenommen werden wollten, könnten sie ebenfalls am WKM II teilnehmen.

(WKM I) — (engl.) Exchange Rate Mechanism I (ERM I). Bez. f. d. im alten Europäischen Währungssytem (EWS) praktizierten Wechselkurs- und Interventionsmechanismus, der den Wechselkurs jeder teilnehmenden Währung mittels eines Leitkurses gegenüber der ECU bestimmte. Mit diesen ECU-Leitkursen wurde ein bilaterales Paritätengitter der am WKM I teilnehmenden Währungen gebildet. Deren Wechselkurse durften nur innerhalb der festgesetzten Bandbreiten um die bilateralen Leitkurse schwanken. Mit Beginn der dritten Stufe der WWU verlor der WKM I am 31.12.1998 seine Gültigkeit.

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