Im Verkehrssektor der Wirtschaft ist eine relativ starke Verbreitung der verschiedenen zwischenbetriebüchen Kooperationsformen festzustellen. Soweit sie über das für Betriebe anderer Wirtschaftszweige übliche Maß hinausgeht, beruht diese intensive Zusammenarbeit zum einen auf Eigenheiten der verkehrsbetrieblichen Leistungserstellung und zum anderen auf staatlichen Reglementierungen des Verkehrs. Die von den Auftraggebern geforderten Verkehrsleistungen können in vielen Fällen aus natürlichen, rechtlichen, ökonomischen oder politischen Gründen nicht Bestandteile des » Leistungsprogramms eines einzelnen Verkehrsbetriebes sein. Nur sehr wenige weltweit operierende Verkehrsunternehmungen sind alleine zur Ausführung und Koordination der Transport, Lagerungs und Umschlagsprozesse beim Sammeln. Überführen und Verteilen der Verkehrsobjekte an und zwischen räumlich weit voneinander entfernten Orten in Regionen mit verschiedenartiger Verkehrsinfrastruktur und Gesetzgebung in der Lage. Die überwiegende Zahl der Betriebe kann entsprechende Ergebnisse nur durch ihre Beteiligung an geeigneten Transportketten erreichen und ist auf die vergleichsweise enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsbetrieben angewiesen. In dem als Folge der staatlichen Verkehrshoheit auf vielfältige Weise reglementierten Verkehrssektor der Wirtschaft werden Kooperationen bis hin zu wettbewerbseinschränkenden Konzentrationen der Betriebe praktisch nicht nur nicht verhindert, sondern in weiten Bereichen gefördert und in einigen sogar vorgeschrieben. Im binnenländischen Personen oder Güterverkehr sind die Betriebe nahezu ausnahmslos zur Anwendung gleicher Preise nach Verkehrstarifen gezwungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften von Behörden oder Kommissionen und Ausschüssen beteiligter Wirtschaftsverbände beschlossen werden. Im grenzüberschreitenden und internationalen Verkehr wirken die Konferenzen der Linienschiffahrt und die des Linienluftverkehrs nahezu ungehindert als Preis, Konditionen und teilweise auch Quotenkartelle. Einer Linienschiffahrtskonferenz gehören Reedereien an, die Linienverkehr zwischen den Häfen zweier bestimmter Küstenbereiche (Ranges) betreiben. Wegen der großen Zahl möglicher Kombinationen von Ranges und der oft erforderlichen Unterscheidung zwischen den beiden Verkehrsrichtungen existieren mehrere h und ert dieser Konferenzen. Im internationalen Linienluftverkehr gehören die den Absprachen der Linienschiffahrtskonferenzen entsprechenden Kartellregelungen zu den Aufgabengebieten der sieben regionalen Verkehrskonferenzen der International Air Transport Association (IATA).
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