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Reiseschecks

Reiseschecks benutzt auf Reisen in andere Länder, wer bargeldlose Zahlungsmittel bevorzugt. Reiseschecks (auch Traveller-Schecks genannt) werden von deutschen und ausländischen Banken auf Euro oder ausländische Währung (dann vornehmlich US-$) und immer auf runde Beträge lautend ausgestellt. Beim Empfang und auch beim Einlösen der Schecks im Ausland muss der Inhaber der Schecks die Unterschrift im Beisein eines Bankangestellten leisten. Insofern sind Reiseschecks vor Missbrauch weitgehend geschützt.

(auch: Traveller-Schecks) sind Reisezahlungsmittel, die als Scheck oder scheckähnliche Urkunde von Banken verkauft werden. Sie lauten meist auf runde Beträge (50 DM, 100 DM, 500 DM im Falle von DM-Reiseschecks). Auch auf ausländische Wahrungen lautend sind sie erhältlich. Bei der Einlösung ist auf jedem Scheck die bereits einmal bei der Ausgabe in der Bank gegebene Unterschrift zu wiederholen, damit deren Echtheit geprüft werden kann. Darüber hinaus ist der Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.

Es war der »Erfinder« der Pauschalreise, der englische Unternehmer Thomas Cook, der noch vor Mitte des 19. Jahrhunderts bereits Hunderttausende in die weite Welt verschickte. Um ihnen das Reisen zu erleichtern, stattete er die Reisenden mit Hotelkupons und mit den sogenannten »Circular Notes« aus, den Vorläufern des heutigen Reiseschecks.

Reiseschecks sind ein bequemes und sicheres Reisezahlungsmittel für alle Länder, in denen sie eingelöst werden, und das sind mittlerweile fast alle Länder der Welt, Reiseländer sowieso. Es gibt heute Reiseschecks in D-Mark, in der Landeswährung oder in US-Dollar (z. B. American Express). Reiseschecks in Landeswährung sollte man, wenn überhaupt, nur für Länder mit einer »harten« Währung benutzen. Daß man in die USA besser Reiseschecks in USD mitnimmt, dürfte leicht zu verstehen sein. Auch für Reisen nach Asien sind sie DM-Schecks vorzuziehen.

Reiseschecks lauten auf runde Beträge und werden vor Reiseantritt in einem Kreditinstitut erworben, wobei dafür jedes deutsche Kreditinstitut in Frage kommt. Die Scheckformulare müssen im Beisein des Schalterangestellten unterschrieben werden. Beim Einlösen im Reiseland ist eine erneute Unterschrift an anderer Stelle fällig. Die zweite Unterschrift dient der Legitimation. Dafür erhält man dann Bargeld, und zwar spesenfrei. Die Gebührenfreiheit ist allerdings nur eine prinzipielle, denn in manchen Ländern werden für das Einlösen von Reiseschecks doch Gebühren verlangt.

Reiseschecks sind unbegrenzt gültig. Bei Verlust müssen sie umgehend gesperrt werden. Von einigen Unternehmen, die Reiseschecks herausgeben, erhält man schnellstmöglich Ersatz. Auch werden nicht benötigte Reiseschecks von der Bank, die sie verkauft hat, wieder zurückgenommen. Inwieweit bei der Rücknahme eine Gebühr erhoben wird, hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab und sollte vorher erfragt werden.

Reisezahlungsmittel, das dem Inhaber eine hohe Sicherheit und Akzeptanz gibt. Der Gegenwert für den Reisescheck und die Verkaufsprovision muss bei Erwerb entrichtet werden. Bei Einlösung ist die Unterschrift nochmals zu leisten. Der Reisescheck kann von jedermann als Zahlungsmittel entgegengenommen werden. Er ist in gängigen Währungen und Stückelungen erhältlich. Bei Verlust wird der Gegenwert ersetzt, mit Vorlage der Kaufquittung auch von allen Zweigstellen der Ausgabeorganisation. Englische Bezeichnung „traveller-cheque“, amerikanische Bezeichnung „travelercheque“.

Zahlungsmittel im Auslandsreisezahlungsverkehr, entweder als Euro- oder Fremdwährungsreiseschecks. Erstere können bei Banken erworben werden. Dabei geben diese heute keine eigenen Reiseschecks mehr aus, sondern verkaufen in Kommission solche Reiseschecks anderer Emittenten. Ebenso erfolgt der Verkauf von Fremdwährungsreiseschecks durch Banken kommissionsweise; sie sind auf die wichtigsten Weltwährungen ausgestellt. Die Reiseschecks, die stets auf runde Beträge lauten, müssen vom Verwender bei der Ausgabe bezahlt werden.

Auch Travellercheque genannt; Reisezahlungsmittel, das durch bestimmte Maßnahmen gegen Einlösung durch Unbefugte gesichert ist. Reiseschecks, auf € und fremde Währungen lautend, werden von in- und ausländischen Banken und anderen Kreditinstituten ausgegeben und im In- und Ausland von diesen und auch von vielen Hotels und Einzelhandelsgeschäften eingelöst.



Mit Reiseschecks bezeichnet man Reisezahlungsmittel, die von den Kreditinstituten des In- und Auslandes auf inländische und fremde Währungen — auch in Ecu (Euro Travellers Cheques) — ausgestellt werden. Sie erlangen ihre Zahlungsgültigkeit erst durch Unterschrift des Inhabers. Reiseschecks können bei in- und ausländischen Kreditinstituten eingelöst werden, sie dienen jedoch auch anstelle von Bargeld als Zahlungsmittel in den meisten Hotels und oft auch bei Wareneinkäufen.

Ein „an eigene Order" ausgestellter Scheck, der insbesondere im internationalen Reiseverkehr zur Bargeldbeschaffung und als Zahlungsmittel verwendet wird (Travellerscheck). R. lauten auf feste Beträge, werden v. a. von Kreditinstituten - in verschiedenen Währungen - gegen sofortige Bezahlung verkauft und sind unbegrenzt gültig. Der Käufer hat beim Erwerb jeden R. das erste Mal zu unterschreiben; er muss bei der Auszahlung bzw. Verwendung eine zweite Unterschrift auf jedem R. leisten. (Dadurch sind R. gegen die Einlösung durch Unbefugte - relativ gut - abgesichert.) Sie können bei vielen in- und ausländischen Kreditinstituten eingelöst, in Landeswährung ausgestellt z. B. auch in Hotels, Gaststätten und im Handel als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Durch die zunehmenden Einsatzmöglichkeiten von international akzeptierten Kreditkarten ist die Bedeutung des R. stark zurückgegangen.

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