Kleinste Organisationseinheit. Sie ist das Grundelement der Aufbauorganisation und entsteht durch die dauerhafte Zuordnung von Teilaufgaben auf eine oder mehrere (vorhandene oder gedachte) Personen. Es handelt sich zunächst nicht um reale Arbeitsplätze, sondern um abstrakte Einheiten. Jede Stelle ist durch vier Merkmale gekennzeichnet: a) dauerhafte Aufgabenbündelung, d.h., die zu erledigenden Aufgaben sind grundsätzlich einer Stelle zugewiesen; b) versachlichter Personenbezug durch den Stelleninhaber, d.h., diese Aufgaben werden durch einen oder mehrere Mitarbeiter bewältigt; c) Kompetenzen, d.h., die mit der Aufgabenerledigung verbundenen Befugnisse sind an die Stelle bzw. den/die Stelleninhaber gekoppelt, da ansonsten eine ordnungsgemäße Arbeit nicht möglich ist; d) Verantwortung in Bezug auf Handlungen und/oder Ergebnisse, d.h., der/die Stelleninhaber hat/haben sich konkrete Arbeitsergebnisse zurechnen zu lassen. Die Stelle wird mit einer bzw. mehreren Personen gleichzeitig besetzt, die aber identische Tätigkeiten zeitgleich (z.B. Gruppenarbeit) oder nacheinander (z.B. Schichtarbeit) ausführen. Die Kompetenzen beziehen sich auf die Ausführung von Arbeiten im übertragenen Ausmaß, die Verfügung über Arbeitsobjekte, Sach- und Finanzmittel sowie Informationen, die Antragskompetenz gegenüber anderen Stellen und die Entscheidungskompetenz zur Willensbildung und -durchsetzung. Fallweise sind Vertretungskompetenzen (um für andere Stellen verbindliche Entscheidungen zu treffen), Weisungskompetenzen (das Recht auf Anordnung an andere Stellen) und Kontrollkompetenzen (hinsichtlich Ergebnissen und Verfahren) vorhanden. Dann handelt es sich um Leitungsstellen. Wichtig ist die Abgrenzung von den Kompetenzen einer Stelle zu allen anderen Stellen in der Organisation. Man unterscheidet Linienstellen, die unmittelbar in die Abwicklung betrieblicher Kernaufgaben eingebunden sind, und unterstützende Stellen, die nur mittelbar der Erfüllung dieser Kernaufgaben dienen, aber für diese unverzichtbar sind. Die Stelle kann funktions-/objektorientiert gebildet werden oder aber auch prozessorientiert.
Die Stelle ist ein Gliederungsinstrument der Organisation der Unternehmung. Unter Stelle wird der Aufgabenkomplex verstanden, der einem oder mehreren Aufgabenträgern zur Erfüllung übertragen worden ist. Die Stelle ist eine abstrakte Struktureinheit und kein konkreter Arbeitsplatz. Eine Stelle kann mehrere Arbeitsplätze oder einen wechselnden Arbeitsplatz umfassen. Fällt der Aufgabenkomplex einer Stelle in den exekutiven oder ausführenden Bereich, so wird von ausführenden Stellen gesprochen; fällt der Aufgabenkomplex dagegen in den dispositiven oder leitenden Bereich, so wird von Leitungsstellen oder Instanzen gesprochen.
Der Begriff Stelle ist einer der zentralen Begriffe der Organisationslehre und ist die im Rahmen einer GesamtOrganisation vorgenommene Zusammenfassung von Aufgaben und Funktionen zum Aufgaben und Arbeitsbereich eines gedachten Aufgabenträgers. Sie ist die kleinste organisatorische Einheit, deren Grund legende Charakteristik die Dauerhaftigkeit und Abgrenzbarkeit ihrer Teilaufgaben darstellt. Bezüglich der Zuordnung von Aufgabe und Aktionsträger können Mensch-Stellen, Stellen als Mensch-Maschinen-Kombination und Maschinenstellen unterschieden werden. Die Differenzierung zwischen Leitungs und Ausführungsaufgaben führt zu Leitungs und Ausführungsstellen. Darüber hinaus kann zwischen Ein und Mehrpersonenstellen unterschieden werden.
Kleinste Organisationseinheit in einer Bank; der einzelne Arbeitsplatz bzw. die einzelne Funktion. Um-fasst alle einem Aufgaben- oder Funktionsträger zugeordneten Aufgaben, unabhängig von einem bestimmten Stelleninhaber.
kleinste organisatorische Einheit, der qualitativ und quantitativ zusammengefasste Teilaufgaben übertragen werden. Es entsteht eine auf Dauer angelegte Verteilung von Rechten und. Pflichten, die unabhängig von konkreten Personen existiert. Die Stellenbildung orientiert sich am normalen Leistungspotential (etwa in bezug auf ein bestimmtes Ausbildungsniveau) eines gedachten, abstrakten Organisationsmitgliedes. Die Verteilung von Kompetenz und Verantwortung ist dem Aufgabenbereich anzupassen und führt zu unterschiedlichen Stellentypen: Instanzen kommt das Recht und die Pflicht zu, Leitungs- und Entscheidungsaufgaben, wahrzunehmen. Stellen mit geringerer Kompetenz und Verantwortung werden als ausführende Stellen bezeichnet. Literatur: Kieser, A.IKubicek, H., Organisation, 3. Aufl., Berlin, New York 1992.
Eine Stelle bildet die kleinste aufbauorganisatorische Einheit. Sie entsteht durch die dauerhafte Zuordnung von Aufgaben auf eine oder mehrere Personen. Die Stelle gilt als Grundelement (Basiselement) der Aufbauorganisation. Die Stelle ist als abstrakte Einheit definiert und von einem konkreten Arbeitsplatz als Ort der Funktionserfüllung zu unterscheiden. Bei der Zuweisung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung ist das Kongruenzprinzip zu beachten. Bezüglich der verschiedenen Stellenarten werden Ausführungsstellen, Leitungsstellen, Stabsstellen, Assistenzstellen und Dienstleistungsstellen unterschieden. Die Stellenbildung kann funktionsorientiert, prozessorientiert oder personenorientiert erfolgen. Siehe auch Aufbauorganisation, Ablauforganisation sowie Organisation, Grundlagen (jeweils mit Literaturangaben).
(bei Devisen), Abk. für sog. Dezimalstellen, siehe Swapsatz.
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