Eine unternehmerische Betätigung ist grundsätzlich mit Risiken verbunden. Die steuerlichen Risikoüberlegungen folgen aus dem Steuerminimierungsstreben und der begrenzten Einsicht in die ökonomischen und steuerlichen Entwicklungen der Zukunft. Anzeichen hoher Risiken sind z. B. Ausmass der Berichtigungen bei Betriebsprüfungen, Höhe der Steuerrückstände und Sanktionen sowie die Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts. Ermittlung und Ausmass der Steuerbelastung sowie ihre endgültige, zeitbezogene Abwicklung sind regelmässig mehrdeutig. Daraus folgt eine durchgängige Gestaltbarkeit. Antrags- und Wahlrechte, Grauzonen, Steuervergünstigungen sowie zeitliche Konsequenzen schaffen Auslegungs- und Gestaltungsspielräume. Die Konsequenzen sind formelle und materielle Steuerrisiken, die durch die hohe Steuerbelastung verschärft werden. Es handelt sich häufig nicht nur um eine einfache und sichere tarifbezogene Umsetzung der Sachverhalte und Tatbestände, vielmehr bestehen Ermittlungs-, Durchsetzungs- und Terminrisiken. Steuerliche Risiken entstehen auch unabhängig von der Steuerschuld im Rahmen allgemeiner Steuerpflichten (z. B. bei Meldungen, Aufzeichnungen, Buchführung, Aufbewahrung). Hier können formalrechtliche Risiken und überraschende Verwaltungskosten zu zusätzlichen Einbussen und damit zu einer Kumulation mit den tarifbezogenen Steuerbelastungen und Ermittlungsrisiken führen. Erkennen, Erfassen und Eingrenzen steuerlicher Risiken erschliesst die Möglichkeiten und Grenzen einer Vermeidung oder Reduktion. Die Übernahme von Risiken hängt eng mit dem Risikobewusstsein der steuerlichen Entscheidungsträger zusammen. Grenzlinie ist die Existenzgefährdung der Unternehmung. Bei den unabhängig von der Entstehung einer Steuerschuld zu berücksichtigenden formalrechtlichen Steuerrisiken kann eine Vermeidung angestrebt werden, ohne die Bemessungsgrundlagen zu berühren. Belastungsrisiken sind dagegen regelmässig nur reduzierbar. Die Risiken können überwälzt (Initiierung eines Steuererlasses durch die Finanzverwaltung, Überwälzung über den Preis, Inanspruchnahme externer Beratung) oder geteilt werden (z. B. vertragliche Regelungen bei Unternehmensverkäufen). Die Teilung führt allerdings dazu, dass Restrisiken selbst zu tragen sind. Formal-rechtlichen Risiken kann durch eine entsprechende Organisation (steuerliche Terminplanung) begegnet werden. Zu denken ist -auch an die qualifizierte Ausbildung der steuerlichen Entscheidungsträger und insb. an die Anhebung des Informationsstandes. Massnahmen können im einzelnen sein, auf der Ebene der Gesetzgebung und Finanzverwaltung: Koordinierungswirkungen durch den Grossen Senat des Bundesfinanzhofes, Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung und verbindliche Auskünfte, auf der Ebene der Unternehmen: Vermeidung rückwirkender Vereinbarungen, Steuer- und Satzungsklauseln, Beachtung von safe havens und Steuerrückstellungen (USA). Möglich erscheint auch der Einbau von Sicherheitsmargen bei der Ausübung von Wahlrechten. Literatur: Schlager, J., Einfluss der Steuerprognose auf die Risikopolitik der Unternehmung, in: Betriebswirtschaftslehre und Recht, hrsg. von Heigl, AlUecker, P., Wiesbaden 1979, S. 329 ff. Schramm, H.-G., Steuerliche Ungewissheitsanalyse, Bergisch-Gladbach 1989. Wacker, W. H., Erfassung und Minderung steuerlicher Risiken, in: Jahrbuch für Betriebswirte, 1981, hrsg. von Kresse W../Alt, W., Stuttgart 1981, S. 259 ff.
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