Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
Bezeichnung für die 6. im Rahmen des GATT erfolgte Zollrunde. Sie fand nach der Kennedy-Runde in den Jahren 1973 bis 1979 in Tokio statt. Hauptsächliche Beschlüsse waren eine weitere Liberalisierung des Welthandels durch Senkung der Industriezölle sowie durch Abbau der nichttarifaren Handelshemmnisse.
Siehe auch: Welthandelsrunde
von 1973-1979 dauernde multilaterale Verhandlungsperiode im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) mit dem Ziel der Schaffung von mehr Freihandel (Vorläufer: Kennedy-Runde). An ihr nahmen 99 Länder teil: alle westlichen Industrieländer, über 70 Entwicklungsländer sowie 5 Staatshandelsländer. Resultate im einzelnen: (1)Die Industrieländer haben sich zu einer Senkung der Zölle auf Fertigwarenimporte um etwa 30% bereit erklärt, allerdings im Rahmen eines Stufenprogramms bis Ende 1987. Da die entsprechenden Zölle als Ergebnis früherer Handelsrunden jedoch schon recht niedrig lagen (im Durchschnitt bei nominal 10%), darf der faktische Liberalisierungseffekt dieser Massnahmen nicht überschätzt werden. (2)Im Bereich nicht-tarifärer Handelshemmnisse wurden folgende Kodices beschlossen, allerdings bislang erst von den westlichen Industrieländern und von nur wenigen industriell fortgeschrittenen Entwicklungsländern auch unterzeichnet: · Kodex über Subventionen und Ausgleichszölle (führt das sog. materielle Schadenskriterium als Grundlage für die Verhängung von Ausgleichszöllen ein und präzisiert den Subventionstatbestand), · Anti-Dumping-Kodex (Präzisierung der erlaubten Abwehrmassnahmen), · Kodex über Regierungskäufe (Einführung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in-und ausländischer Anbieter und der Nicht-Diskriminierung zwischen ausländischen Anbietern), · Kodex über technische Handelshemmnisse (gleiche Grundsätze wie bei Regierungskäufen, erweitert um Harmonisierungsgebot), · Kodex über Import-Lizenzen und Zollwert-Kodex (in erster Linie ausgerichtet auf Schaffung erhöhter Transparenz, u. a. durch Auskunftspflicht). (3) Die bislang umstrittene Sonderbehandlung von Entwicklungsländern im Rahmen des GATT ist endgültig legalisiert worden und braucht künftig nicht mehr von Ausnahmegenehmigungen (waiver) begleitet zu werden. Die beschlossene sog. Enabling Clause durchbricht insoweit die Prinzipien der Meistbegünstigung und Reziprozität. Sie formuliert allerdings auch die Erwartung, dass die Entwicklungsländer entsprechend ihrem wirtschaftlichen Fortschritt auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten verzichten (sog. Graduierungsprinzip). Insgesamt hat die Tokio-Runde durch die Schwerpunktsetzung im Bereich nicht-tarifärer Handelshemmnisse der zunehmenden Komplexität der faktisch verfolgten Aussenhandelspolitik Rechnung getragen. Allerdings sind dabei auch entscheidende Fragen ungelöst geblieben (so etwa die Reform der Schutzklausel nach Art. XIX, der handelspolitische Abwehrmassnahmen gegen stark expandierende Importe zulässt). Literatur: Stecher, B., Zum Stand der internationalen Handelspolitik nach der Tokio-Runde, Kieler Diskussionsbeiträge Nr. 69, Kiel 1980. Senti, R., GATT als System der Welthandelsordnung, Zürich 1986.
Siebente Zollsenkungsrunde (1973 — 1979) im Rahmen des GATT. Standen in den vorhergehenden Runden, wie z. B. auch in der Kennedy-Runde, der Abbau und die Angleichung tarifärer Handelshemmnisse im Mittelpunkt der Verhandlungen, so befasste sich die T.-R. mit der Beseitigung nicht tarifärer Handelshemmnisse (der Bekämpfung des NeoProtektionismus), allerdings im Wesentlichen nach wie vor nur bei Industriegütern. Vgl. Uruguay-Runde.
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