(Liquiditätsreserve) Überschuss der liquiden Mittel über den Bedarf für die fälligen Zahlungsverpflichtungen hinaus. Auch können leicht liquidierbare Vermögensgegenstände oder unausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken usw. als Liquiditätsreserve angesehen werden. Die Liquiditätsreserve kann zur Deckung eines unerwartet auftretenden Zahlungsbedarfs dienen und somit Zahlungsstockungen oder gar Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) vermeiden. Eine nicht erforderliche Überliquidität wird im allgemeinen zu vermeidbaren Aufwendungen (z. B. Bereitstellungsprovision für nicht in Anspruch genommene Kredite oder Zinszahlung für nicht benötigte Kredite) oder zu nicht erforderlichen Ertragsausfällen (z. B. Zinsausfälle wegen eines Verzichts auf längerfristige Anlage) führen (Liquiditätskosten). Deshalb wird man versuchen, das Halten von Liquiditätsreserven durch das Aufstellen von Liquiditätsplänen (Liquiditätsplanung) zu vermeiden oder einzuschränken, wenngleich sich wegen der unsicheren Erwartungen bezüglich der künftigen Entwicklung der Ein- und Auszahlungen das Halten von Liquiditätsreserven nicht gänzlich verhindern lässt. Literatur: Perridon, L.ISteiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 6. Aufl., München 1991, S. 275 und S. 563 ff.
Siehe auch: Liquidität
Überliquidität ist eine Form der Liquidität. Überliquidität ist gegeben, wenn die Zone der optimalen Liquidität überschritten wird. Es ist in der Unternehmung mehr Liquidität vorhanden, als für eine rentable Anlage notwendig ist. Im Rahmen der Finanzplanung ist die überhöhte Zahlungsfähigkeit abzubauen.
Rentabilitätsminderndes überhöhtes Unterhalten von liquiden Mitteln, d. h. mehr, als im Hinblick auf die zu erwartenden berechtigten Zahlungsansprüche erforderlich ist. Es handelt sich um einen Disposi-tions- (Kurzfristplanungs-)fehler.
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