Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Vinkulierte Aktie

ist eine Aktie, die mit der Bedingung ausgegeben wird, daß ihr Verkauf bzw. ihre Übertragung auf einen anderen Aktionär nur mit Zustimmung der -Aktiengesellschaft geschehen kann. Die Zustimmung erteilt nach § 68 AktG der Vorstand oder ein anderes durch die Satzung dazu bestimmtes Organ (Aufsichtsrat oder Haupt-

(gebundene Aktien) sind kraft aktienrechtlicher Bestimmungen immer Namensaktien (§ 68 Abs. 2 AktG), deren Übertragung auf andere Personen lt. Satzung an die Zustimmung der Gesellschaft ?gebunden? ist. Diese für Eigentumsübertragungen erforderliche Zustimmung erteilt der Vorstand oder, falls entsprechende Satzungsvorschriften vorliegen, der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung. Die Vinkulierung, die aus den Aktienurkunden nicht ersichtlich zu sein braucht und die die freie Negoziabilität der Aktie einschränkt, wirkt auch gegen einen gutgläubigen Erwerber der Urkunde, hindert aber nicht einen Rechtsübergang kraft Gesamtrechtsnachfolge (z. B. bei Erbfällen, Fusionen usw.), Pfandverkauf oder Pfandkauf durch den Konkursverwalter. Wenn eine Vinkulierung, also Bindung der Übertragbarkeit von Namensaktien an die Erfüllung bestimmter, in der Satzung verankerter Voraussetzungen, nicht im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag bzw. in einem Kapitalerhöhungsbeschluß festgesetzt wurde, kann die Vinkulierung nur mit Zustimmung aller davon betroffenen Aktionäre durchgeführt werden. Die Vinkulierung von Namensaktien ist generell möglich. Sie ist z. B. gesetzlich notwendige Voraussetzung für das Recht bestimmter Inhaber bestimmter Namensaktien, Mitglieder des Aufsichtsrats benennen und in ihn entsenden zu dürfen. Vinkulierungen sind ein manchmal sehr geeignetes Instrument, um ein Unternehmen vor einer Überfremdung und unerwünschten Einflußnahme zu schützen (z. B. im Falle einer Familien-AG), die Zusammensetzung der Aktionäre der Gesellschaft unter Kontrolle zu halten bzw. im gewünschten Sinne zu lenken. Vinkulierungen sind in der Bundesrepublik Deutschland vor allem bei Versicherungsgesellschaften verbreitet, deren Aktien meist nicht voll eingezahlt sind und deren Aktienkapital als letzte Reserve dient.
Gesetzlich sind vinkulierte Namensaktien gem. § 1 ( 4) KAGG für Kapitalanlagegesellschaften ( Investmentgesellschaften) vorgeschrieben.



oder gebundene Aktien. Dabei handelt es sich gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen um Namensaktien, deren Eigentumsübertragung auf andere Personen an die Zustimmung der Gesellschaft (erteilt durch den Vorstand oder - bei entsprechenden Satzungsvorschriften - durch den Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung) gebunden ist. Einer solchen Zustimmung bedarf es aber nicht bei einem Rechtsübergang kraft Gesamtrechtsnachfolge (z. B. bei Erbfällen und Fusionen), Pfandverkauf oder Pfandkauf durch den Insolvenzverwalter im Zuge eines Insolvenzverfahrens.

(österreichisches Recht). Vinkulierte (gebundene) Aktien (§ 62 öAktG) sind   Namensaktien, deren Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft (in der Regel erteilt durch den Vorstand) gebunden ist. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

Vorhergehender Fachbegriff: Vinkulierte (gebundene) Aktie | Nächster Fachbegriff: Vinkulierte Aktien



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Versandzollstelle | Rücklagen | Öffentliche Kreditinstitute

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon