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deutsch-deutsche Währungsunion

im Rahmen des Staatsvertrages zwischen der BRD und der DDR vom 18.5.1990 geschaffene Währungsunion. Sie löste am 1.7.1990 die Mark der DDR in allen Geldfunktionen durch die Deutsche Mark (DM) ab. Die Deutsche Bundesbank übernahm zur selben Zeit die Währungshoheit für das noch bis zum 2.10.1990 bestehende Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Die am 7.2.1990 getroffene Entscheidung für eine rasche Währungsunion zwischen Ost- und Westdeutschland war in erster Linie als ein politisches Signal gedacht (Wiedervereinigung). Mit der Einführung der DM in der DDR versuchte die Bundesregierung, die starken Übersiedlerströme von Ost nach West zu stoppen, die durch den Wegfall der Mauer im November 1989 in Gang gesetzt worden waren. Bei der stark umstrittenen Entscheidung handelte es sich genau genommen nicht um eine - Währungsunion, die zwischen gleichberechtigten Staaten abgeschlossen wird, sondern letztlich um eine Währungssubstitution, bei der die Mark der DDR vollständig durch die DM ersetzt wurde. In der kurzen Zeitspanne bis Ende Juni 1990 mußten dabei folgende Punkte geregelt werden: die zahlungs- und notenbanktechnischen Aspekte der DM-Einführung, die Umstellung aller monetären Bestände der DDR sowie die Umstellung aller vertraglich festliegenden laufenden Zahlungen (monetäre Ströme). Aus notenbanktechnischer Sicht ging es v.a. darum, bis zum 1.7.1990 ein funktionsfähiges Zweigstellennetz der Deutschen Bundesbank in Ostdeutschland zu etablieren. Die ostdeutschen Zweiganstalten wurden bis zum 30.10.1992 von der Vorläufigen Verwaltungsstelle der Bundesbank mit Sitz in Ost-Berlin verwaltet. Das so geschaffene Zweiganstaltennetz hatte zunächst die Aufgabe, Ostdeutschland mit DM-Banknoten und -münzen zu versorgen und die dazu erforderliche Refinanzierung der DDR-Banken zu übernehmen. Es erfüllte alle Funktionen einer Landeszentralbank. Mit der Neugliederung der Deutschen Bundesbank zum 1.11.1992 wurde die Vorläufige Verwaltungsstelle aufgelöst. Die Zweiganstalten wurden den neugeschaffenen Landeszentralbanken zugewiesen (LZB in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, LZB in Berlin und Brandenburg, LZB in Sachsen und Thüringen, LZB in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein). Bei der Umstellung der monetären Bestände wurde eine Lösung gewählt, die für Aktiva und Passiva gesonderte Umtauschsätze vorsah. Die Kredite des ostdeutschen Bankensystems an den Unternehmenssektor wurde im Verhältnis 2:1 von Mark auf DM umgestellt, da offensichtlich war, dass die ehemaligen staatseigenen Betriebe nicht in der Lage waren, für den vollen DM-Gegenwert ihrer Bankverbindlichkeiten aufzukommen. Besonders umstritten war die Umstellung der Bankpassiva, bei denen es sich v.a. um die Spareinlagen der DDR-Bevölkerung handelte. Während die Deutsche Bundesbank aus geldpolitischer Sicht eine Umstellung von 2:1 für angemessen hielt, bestand ein starker politischer Druck von seiten der ostdeutschen Bürger, ihre Ersparnisse im Verhältnis 1:1 in DM zu transformieren. Die Bundesbank ermittelte die Relation auf der Basis einer Quantitätsgleichung für die DDR, bei der folgendes unterstellt wurde: ein Produktionspotential der DDR in Höhe von 10% des westdeutschen und eine in Ost- und Westdeutschland identische Umlaufgeschwindigkeit. Demzufolge sollte sich die ostdeutsche Geldmenge M3 auf ein Zehntel der westdeutschen Geldmenge M3 belaufen, was einen Umtauschsatz von rund 2:1 für die Bankeinlagen des DDR-Bankensystems implizierte. Im Ergebnis blieb die 1:1-Umstellung auf einen Höchstbetrag beschränkt (2000 DM für Jugendliche, 4000 DM für Erwachsene und 6000 DM für Rentner). Alle darüber hinausgehenden Guthaben (sowie sämtliche Bankeinlagen von Unternehmen) wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt. Per Saldo belief sich das Umstellungsverhältnis für die ostdeutschen Bankeinlagen auf 1,6:1. Die asymmetrische Umstellung von Bankaktiva und -passiva machte in der konsolidierten DM-Bilanz des DDR-Bankensystems einen aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 26,4 Mrd. DM erforderlich (Ausgleichsforderungen). Ähnlich kontrovers war auch die Umstellung der Stromgrößen, bei der es v.a. darum ging, die Löhne von Mark auf Deutsche Mark umzustellen. Hier bestand ein eindeutiges Dilemma. Zum einen stand außer Zweifel, dass die Industrie in der ehemaligen DDR nur dann international konkurrenzfähig sein könnte, wenn die Lohnkosten dem Produktivitätsrückstand der ostdeutschen Wirtschaft Rechnung tragen würden. Zum anderen mußte bei der Lohnumstellung darauf geachtet werden, dass das Lohnniveau in Ostdeutschland nicht so gering ausfiel, dass die Abwanderungswelle in den Westen noch verstärkt wurde. Die tatsächlich vorgenommene Umstellung im Verhältnis 1:1 schien beiden Zielsetzungen in etwa gerecht zu werden, da sie zu einem Lohnniveau im Osten führte, das rund ein Drittel des westdeutschen betrug und damit auch den damaligen Schätzungen über die Produktivitätsunterschiede zwischen BRD und DDR entsprach. Im Rückblick erweist sich, dass die Währungsumstellung der Stromgrößen von vergleichsweise geringer wirtschaftspolitischer Bedeutung war. In den Tarifverhandlugnen nach der Währungsunion vereinbarten die ostdeutschen Tarifpartner durchweg Lohnabschlüsse, die auf eine rasche Angleichung des Lohnniveaus abzielten; allein durch die ersten frei ausgehandelten Tarifverträge (im zweiten Halbjahr 1990) kam es zu Lohnanhebungen in einer Größenordnung zwischen 25% und 60%). Literatur: Deutsche Bundesbank (1992b). Bofinger, P. (1991a). Deutsche Bundesbank (1990b). Deutsche Bundesbank (1990a)

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