ist als Personengesellschaft eine Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit gesetzlicher Grundlage im HGB. Die Kommanditgesellschaft dient dem Betrieb eines Handelsgewerbes (Personenhandelsgesellschaft) unter gemeinschaftlicher Firma. Sie ist keine juristische Person, aber wie die Offene Handelsgesellschaft rechtlich verselbständigt. Wesensmerkmal ist, dass es zwei Gruppen von Gesellschaftern gibt (natürliche oder juristische Personen):
(1) Der Komplementär (mindestens einer) haftet neben der Kommanditgesellschaft selbst mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
(2) Der Kommanditist (mindestens einer) haftet nur in Höhe seines Kommanditanteils. Wenn die Kommanditeinlage gezahlt ist, findet keine weitergehende Haftung des Kommanditisten mehr statt. Ist Komplementär eine GmbH, liegt eine GmbH & Co. KG vor, die die Vorteile der KG mit der Haftungsbeschränkung der GmbH kombiniert. Viel seltener ist Komplementär eine Aktiengesellschaft (AG & Co. KG) oder eine englische Limited (Limited & Co. KG). Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Vielmehr obliegen Geschäftsführung und Vertretung einzig dem Komplementär. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine andere Regelung vorsehen. Die Kommanditgesellschaft begegnet in zwei Erscheinungsformen:
(1) Die personalistisch geprägte KG zeichnet sich durch eine geringe Anzahl von Gesellschaftern aus (z.B. mittelständisches Unternehmen).
(2) Die Publikums-KG hat Kapitalsammelfunktion und hat in der Regel einen Komplementär, aber eine Vielzahl von Kommanditisten, die zum Zwecke der Kapitalanlage der vom Komplementär initiierten Gesellschaft beitreten (sogenannte Abschreibungsgesellschaften oder geschlossene Immobilienfonds). Siehe auch Kommanditgesellschaft, österreichische.
Literatur: Hueck, G. und Windbichler, C.: Gesellschaftsrecht, 20. Auflage, München 2003; Klunzinger, E.: Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 14. Auflage, München 2006; Memento, Gesellschaftsrecht für die Praxis 2006, Freiburg 2005; Schmidt, K.: Gesellschaftsrecht, 4. Auflage, Köln u.a. 2002; Schmidt, C.R. und Zagel, S.: Die OHG, KG und PublikumsG, Freiburg i.Br. 2004. Internetadresse: (HGB online) http://www.gesetze-im-internet.de
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