Sicherung der Reallöhne durch Indexierung der Nominallöhne auf Grund tarifvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Anordnung, um inflationsbedingte Veränderungen des Reallohnniveaus auszugleichen. I.d.R. erfolgt dabei eine Bindung der Löhne und Gehälter an einen Preisindex. Die Tarifparteien haben im Falle indexierter Löhne nur noch Reallohnänderungen auszuhandeln, was als Einschränkung der Tarifautonomie angesehen werden kann, da die Verhandlungsspielräume wesentlich geringer sind. Die Befürworter einer Lohnindexierung machen geltend, dass wirtschaftliche und soziale Schäden nicht oder nur in geringem Umfang eintreten, welche sich ohne Indexierung als Folge nicht zutreffend antizipierter Inflationsraten ergeben. Liegen bei nicht indexierten Löhnen die tatsächlichen Preissteigerungsraten höher als die der Tariflohnvereinbarung zugrunde gelegte Inflation, verschlechtert sich die Einkommenssituation der Arbeitnehmer. Tritt der umgekehrte Fall ein, d.h., bleibt der Preisanstieg hinter den Erwartungen zurück, verschlechtert sich wegen zu hoher Reallöhne die Ertragslage der Unternehmen mit der Folge einer Beeinträchtigung des Investitionsklimas und Einbrüchen bei der Beschäftigung. Die Gegner einer Lohnindexierung bezweifeln, dass Stabilisierungskrisen durch Indexklauseln in Tarifverträgen verhindert werden können. Halten sich die Reallohnänderungen nicht im Rahmen der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität, sind Preiserhöhungen die unausweichliche Folge. Diese Preissteigerungen werden im Falle einer Indexkoppelung wiederum durch höhere Löhne ausgeglichen. Dadurch entsteht die Gefahr eines kumulativen Prozesses mit immer höheren Preisen bei zunehmender Arbeitslosigkeit. Es kann mithin genau das eintreten, was durch eine Lohnindexierung eigentlich verhindert werden sollte. Zu einer Lohntarifindexierung ist es in der BRD bisher nicht gekommen; die Frage, ob § 3 des Währungsgesetzes für Gleitklauseln in Tarifverträgen gilt, ist umstritten.
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