Am 8. Mai 1945 kapituliert Deutschland vor den Alliierten. Der Zweite Weltkrieg ist beendet. Die deutsche Wirtschaft ist auf die primitive Ebene der Naturalwirtschaft zurückgeworfen, das einst hochentwickelte Geld- und Kreditsystem liegt sowohl buchstäblich als auch im übertragenen Sinne in Trümmern. Zigaretten, Schokolade, Kaffee und Damenstrümpfe - zumeist amerikanischen Ursprungs - werden zu Zahlungsmitteln, Schattenwirtschaft und Schwarzmarkt feiern trotz (sehr) allmählichen Wiedererstarkens einer rechtsstaatlichen Exekutive fröhliche Urständ. Hungernde Städter ziehen in Scharen auf das Land, um bei den Bauern Schmuck, Bestecke, Geschirr und sogar den ledergebundenen Brockhaus gegen Getreide, Milch und Fleisch zu tauschen.
Neben diesem Sachgeld existiert natürlich auch von den Militärbehörden herausgegebenes Geld. Das spezielle Besatzungsgeld hat Nennwerte von einer halben, einer, fünf, zehn, zwanzig, fünfzig, hundert und eintausend Mark.
1947 wendet sich das Blatt. Der Marshallplan und das damals zum ersten Mal aufgelegte European Recovery Program (ERP) führen zu spürbaren wirtschaftlichen Verbesserungen ebenso wie zu einer Verbesserung der Lebensqualität, allerdings nur in den Westzonen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau nimmt 1947 die Arbeit auf.
In dem Standardwerk »Geld-, Bank- und Börsenwesen« von Obst/Hintner (38. Ausgabe) beschreiben Otto Pfleiderer und Helmut Schieber die Nachkriegszeit wie folgt: »Nach Kriegsende wurden in der sowjetischen Besatzungszone alle Banken einschließlich der Reichsbank geschlossen, während in den drei westlichen Besatzungszonen die Banken geöffnet blieben. In den Westzonen übernahmen von den Militärregierungen improvisierte >Reichsbankleitstellen< die Leitungsfunktion gegenüber den örtlichen Reichsbankanstalten. Von 1947 an gingen die Funktionen der Reichsbank zunächst auf die in den einzelnen Ländern errichteten, rechtlich selbständigen Landeszentralbanken über. Die Landeszentralbanken waren im wesentlichen dem amerikanischen Bundes-reservesystem (Federal Reserve System) nachgebildet, hatten aber bis zur Währungsreform von 1948 praktisch noch keinerlei Möglichkeit, Geldpolitik zu betreiben. Der entscheidende Schritt zur Wiederherstellung eines funktionsfähigen Zentralbanksystems wurde dann im März 1948 mit der Errichtung der Bank deutscher Länder durch Militärregierungsgesetze getan.«
Die Bank deutscher Länder ist eine regierungsunabhängige Notenbank. Ihre Errichtung folgt damit rechtlich dem Reichsbankgesetz von 1924, das die Regierungsunabhängigkeit der Notenbank festschreibt: »Die Reichsbank ist eine von der Reichsregierung unabhängige Bank.« Dieser Satz war 1937 von den Nazis aus dem Bankgesetz gestrichen worden. Eine Besonderheit der Bank deutscher Länder war, daß sie bis 1950 auch das Münzregal inne hatte, also das Recht, Münzen zu prägen, das traditionell Recht der Regierung ist. 1950 ging es dann auch an die Bundesregierung über.
Mit der Währungsreform von 1948 verfestigte sich auch im Geld- und Kreditwesen, was sich politisch bereits seit längerem abzeichnete: die Teilung Deutschlands in zwei Einflußsphären, die schließlich eine staatliche Teilung zur Folge hatte. Die ideologischen, politischen und Interessengegensätze der Alliierten, die immer bestanden hatten, vom gemeinsamen Kriegsgegner und Kriegsziel aber unter dem Deckel gehalten worden waren (mühsam und nicht immer erfolgreich), kochten nun endgültig hoch. Am 1. März 1948 nimmt in Frankfurt am Main wie beschrieben die Bank deutscher Länder ihre Arbeit auf, Präsident ist Karl Vocke. Da die Franzosen, in ihren Besatzungsgebieten ohnehin fast klischeehaft eigensinnig, im Saargebiet den Franc als Währung eingeführt hatten, wird die Bank deutscher Länder als (west)deutsche Zentralbank in der französischen Besatzungszone erst ab 25. März 1948 anerkannt und wirksam.
Das Ergebnis der Währungsreform von 1948 ist die Einführung der Deutschen Mark in den Besatzungszonen der Amerikaner, Briten und Franzosen. D-Day der D-Mark ist der 20. Juli 1948. Reichsmark, Rentenmark und Alliierte Militärmark verlieren ihre Gültigkeit. Alle Reichsmarkguthaben werden im Verhältnis von zehn zu eins umgestellt. (Anfangs nur, dann gilt ein Umtauschverhältnis von 100: 6,5.)
Die Währungsreform von 1948 war zweifellos eine ökonomische Notwendigkeit. Westdeutschland verfügte wieder über ein funktionsfähiges Geldsystem. Zugleich war die Währungsreform aber auch eine Handlung gegen die deutsche Einheit. Die Reaktion der sowjetischen Militärbehörden, die sich durch diesen Schritt natürlich herausgefordert fühlten (und fühlen mußten -brüskiert, und das durchaus zurecht), folgte auf dem Fuße. Am Mittwoch, 23. Juni 1948, veröffentlichte die »Tägliche Rundschau«, eine Zeitung für Politik, Wirtschaft und Kultur in der SBZ (Sowjetische Besatzungszone) den Befehl 111 des Sowjetischen Militärverwaltung unter der Headline: »Demokratische Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und in Berlin«. Die Unterzeilen lauteten: »Interessen des werktätigen Volkes berücksichtigt/Ein Beispiel sozialer Gerechtigkeit/Weitgehende Möglichkeiten für die Entfaltung der Industrie und Landwirtschaft geschaffen«. Dann folgt der Befehl der Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Nr. 111. »In den westlichen Besatzungszonen Deutschlands ist die separate Währungsreform durchgeführt. Die Einheit des Geldumlaufes - die Grundlage der wirtschaftlichen Verbundenheit der einzelnen Gebiete des Landes - ist zerstört. Ein zerschmetternder Schlag ist der Einheit Deutschlands versetzt worden. Verletzt sind das Abkommen über den Kontrollmechanismus und die Potsdamer Beschlüsse, die die Wahrung der Einheit Deutschlands vorsahen. Die separate Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen beschließt die Spaltung Deutschlands.
Die amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsbehörden haben die separate Währungsreform gegen die Interessen des deutschen Volkes durchgeführt, um den Wünschen der amerikanischen, britischen und französischen Monopole zu entsprechen, die bestrebt sind, Deutschland zu schwächen und zu zergliedern, es wirtschaftlich zu knechten. Die separate Währungsreform in Westdeutschland hat gleichfalls die Stärkung der Stellung der Vertreter des deutschen Großkapitals und der Junker zum Ziel, die die Machtergreifung des Faschismus sicherten, den zweiten Weltkrieg vorbereiteten und entfesselten und jetzt der Verknechtung Westdeutschlands durch die ausländischen Imperialisten Vorschub leisteten.
Die Sowjetische Militärverwaltung in Deutschland, entsprechend den Anweisungen der Sowjetregierung, trat einer separaten Währungsreform in den einzelnen Besatzungszonen Deutschlands entgegen, bestand auf der Verwirklichung einer gesamtdeutschen Währungsreform. Eine einheitliche Währungsreform in ganz Deutschland war möglich und für Deutschland notwendig. Im Kontrollrat war Einstimmigkeit über die Grundlagen einer gesamtdeutschen Währungsreform erreicht. Aber das in seinen Grundzügen schon vorbereitete Viermächteabkommen über die Durchführung einer gesamtdeutschen Währungsreform wurde von den amerikanischen, britischen und französischen Besatzungsbehörden gesprengt.
Die dadurch entstandene Lage enthält eine schwere Gefahr für den normalen Wiederaufbau ganz Deutschlands und die Entwicklung der Friedenswirtschaft des Landes.
Unter diesen Verhältnissen und den Forderungen der deutschen demokratischen Öffentlichkeit entgegenkommend, sieht sich die Sowjetische Militärverwaltung gezwungen, unaufschiebbare Maßnahmen zu treffen, um die Interessen der deutschen Bevölkerung und der Wirtschaft der sowjetischen Besatzungszone und Groß-Berlins zu wahren. Deswegen billig die Sowjetische Militärverwaltung den Vorschlag der Deutschen Wirtschaftskommission über die Durchführung der Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Während die separate Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands im Interesse der ausländischen und deutschen Monopole durchgeführt wird, geht die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone aus von der Berücksichtigung der Interessen des werktätigen Volkes, von den Grundlagen sozialer Gerechtigkeit, von der Notwendigkeit der schnellsten Wiederherstellung und Entwicklung der deutschen Friedenswirtschaft. Die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone soll das im Umlauf befindliche Geldvolumen stark vermindern, es den Bedürfnissen der Wirtschaftsentwicklung anpassen. Gleichzeitig soll ihre Durchführung der werktätigen Bevölkerung möglichst geringe Verluste verursachen. Die Hauptlast der bei der Währungsreform unvermeidlichen Verluste sollen diejenigen tragen, die sich am Kriege, an Spekulationen, an illegalen Operationen auf dem schwarzen Markt bereichert haben. Die Währungsreform muß weitgehende Möglichkeiten schaffen für die weitere Entfaltung der Industrie und Landwirtschaft, vor allem auf der Basis der Festigung der dem Volke gehörenden entscheidenden Industriezweige, auf der Basis der Festigung der werktätigen Bauernwirtschaften sowie für die Ausnutzung der privaten Unternehmerinitiativen, die auf die Entwicklung der Friedenswirtschaft gerichtet sind.
Es ist selbstverständlich, daß die Sowjetische Militärverwaltung, auf der Notwendigkeit einer gesamtdeutschen Währungsreform bestehend, eine Doppelpolitik zu fuhren und im Geheimen Vorbereitungen für eine separate Währungsreform zu treffen nicht für möglich hielt. Deswegen sind jetzt keine neuen Geldscheine in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vorhanden. Die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone wird auf Grund der Reichsmark und Rentenmark, auf die Spezialkupons aufgeklebt werden, durchgeführt.
Für den Erfolg der Währungsreform ist es notwendig, daß die gesamte Bevölkerung, alle demokratischen Organisationen und die Presse der sowjetischen Besatzungszone aktiv an ihrer richtigen Durchführung, in Übereinstimmung mit den festgesetzten Vorschriften, mitwirken sowie zum schnellsten Wirtschaftsaufstieg, zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, zur Erweiterung des Warenumsatzes, zum Kampf gegen Spekulation, schwarzen Markt und illegale Preissteigerungen beitragen.
Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Deutschen Wirtschaftskommission und der Wünsche der deutschen demokratischen Öffentlichkeit befehle ich:
Ab 24. Juni 1948 auf dem gesamten Territorium der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und auf dem Gebiet Groß-Berlins neue Geldscheine einzuführen: Reichsmark und Rentenmark alten Musters mit aufgeklebten Spezialkupons. Scheidemünzen bleiben ihrem Nominalwert nach im Umlauf.
Als einziges gesetzlich zugelassenes Zahlungsmittel in der sowjetischen Besatzungszone und im Gebiet von Groß-Berlin gelten Reichsmark und Rentenmark mit aufgeklebten Spezialkupons sowie im Umlauf befindliche Scheidemünzen.
Um einer Desorganisation des Geldumlaufes vorzubeugen und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu beseitigen, sind im Gebiete von Groß-Berlin, das sich in der sowjetischen Besatzungszone befindet und wirtschaftlich einen Teil der Sowjetzone bildet, nur neue Geldscheine der sowjetischen Besatzungszone im Verkehr zugelassen.
Die gesamte Bevölkerung, die Leiter der Betriebe, Organisationen und Anstalten der sowjetischen Besatzungszone und des Gebiets von Groß-Berlin sind verpflichtet, bis einschließlich den 28. Juni 1948 die gesamten bei ihnen befindlichen Reichsmark, Rentenmark und Mark der Alliierten Militärbehörden an die Kreditinstitute zwecks Umtauschs gegen neue Geldscheine - und zwar Reichsmark und Rentenmark alten Musters mit aufgeklebten Spezialkupons - abzuliefern.
Den Umtausch der Reichsmark, Rentenmark und Mark der Alliierten Militärbehörden gegen neue Geldscheine - Reichsmark und Rentenmark mit aufgeklebten Spezialkupons - am 24. Juni 1948 zu beginnen und am 28. Juni 1948 abzuschließen. Ab 29. Juni 1948 den Umtausch von Reichsmark, Rentenmark und Mark der Alliierten Militärbehörden überall einzustellen.
Während der ersten zwei Umtauschtage, d.h. am 24. und 25. Juni 1948, den Umlauf von alten Geldscheinen - Reichsmark, Rentenmark und Mark der Alliierten Militärbehörden und deren Empfang für alle Zahlungen -gleichzeitig mit den neuen Geldscheinen zu gestatten, im Verhältnis: 10 alte Mark für eine neue. Vom 26. Juni 1948 ab ist der Umlauf der Mark der Alliierten Militärbehörden sowie der Reichsmark und Rentenmark ohne aufgeklebte Spezialkupons einzustellen.
Die von der Deutschen Wirtschaftskommission eingereichte Verordnung über die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu bestätigen; die Deutsche Wirtschaftskommission sowie die Regierungen der Länder, den Magistrat und andere deutsche Verwaltungsorgane der Stadt Berlin zu verpflichten, den Umtausch von Reichsmark, Rentenmark und Mark der Alliierten Militärbehörden gegen neue Geldscheine - Reichsmark und Rentenmark alten Musters mit aufgeklebten Spezialkupons - sowie die Umwertung von Einlagen und Salden von laufenden Konten durchzuführen im Verhältnis: 10 Mark in alten Geldscheinen gegen eine Mark in neuen Geldscheinen, mit Ausnahme der in der Verordnung aufgezählten Vergünstigungen oder besonderen Umtausch-und Umwertungsbedingungen, insbesondere:
um die laufenden Einkünfte der werktätigen Bevölkerung zu wahren, ist ein Vorzugsumtausch von Beträgen bis zu 70 Mark pro Person im Verhältnis 1:1 zu sichern;
um die Ersparnisse der Werktätigen und die Interessen der Versicherungsnehmer zu wahren, ist folgende Vorzugsumwertung der Spareinlagen zu sichern: bis 100 Mark im Verhältnis 1 : 1; bis 1000 Mark im Verhältnis 5 : 1; bei Versicherungspolicen im Verhältnis 3:1;
die Umwertung der Summen, die sich auf laufenden Konten von staatlichen, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben befinden, ist zu Vorzugsbedingungen im Verhältnis 1 : 1 durchzuführen;
Beträge auf laufenden Konten anderer Industriebetriebe sind zu Vorzugsbedingungen im Verhältnis 1 : 1 in Höhe des wöchentlichen Umsatzes und des Lohnrückstandes umzutauschen; Beträge auf laufenden Konten von Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen sind zu Vorzugsbedingungen im Verhältnis von 1 : 1 in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme umzutauschen;
um eine weitere Festigung der Bauernwirtschaften, die im Zuge der Bodenreform entstanden sind, zu fördern, sind die diesen Wirtschaften gewährten Kredite zu Vorzugsbedinungen im Verhältnis 5 :1 umzuwerten;
Beträge, die auf laufenden Konten und Spareinlagen vor dem 9. Mai 1945 entstanden und bis auf heute gesperrt sind, im Verhältnis 10 : 1 umzuwerten. Für den nach der Umwertung erhaltenen Betrag ist eine innere Anleihe auszugeben. Sollten die Salden des laufenden Kontos oder der Einlage den Betrag von 3000 Mark für einen Inhaber übersteigen, so erhält der Inhaber des laufenden Kontos oder der Einlage Stücke dieser Anleihe erst nach Überprüfung des rechtmäßigen Erwerbes dieser Mittel. Die Deutsche Wirtschaftskommission hat binnen drei Monaten nach der Ausgabe dieses Befehls einen Beschluß über die Bedingungen und Fristen der Ausgabe dieser inneren Anleihe zu fassen;
zur Entziehung der Gewinne aus Rüstungslieferungen, Spekulationen, illegaler Preissteigerung und Schwarzmarktgeschäften wird der Umtausch von Bargeld über 5000 Mark für eine Familie und von Salden der laufenden Konten und Einlagen über 5000 Mark für einen Inhaber nur nach Überprüfung des rechtmäßigen Ursprungs dieser Summen gestattet. Dabei sind Gewinne von Personen, die sich am Kriege bereichert haben, oder Gewinne, die auf Grund von Spekulationen, illegaler Preissteigerung und Schwarzmarktgeschäften entstanden sind, als rechtswidrig zu betrachten und zu konfiszieren. Gleichfalls sind Beträge, die faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern gehören, zu konfiszieren. Die Deutsche Wirtschaftskommission hat Richtlinien zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ursprungs dieser Geldbeträge zu erlassen und im Laufe von zwei Monaten nach Verkündung dieses Befehles eine sorgfältige Überprüfung und Entziehung der rechtswidrig erworbenen Einkünfte zu gewährleisten.
Bei der Durchführung der Währungsreform bleiben die Löhne der Arbeiter und die Gehälter der Angestellten, die Pensionen und Stipendien sowie die Preise für Waren und Dienstleistungen aller Art unverändert.
Die vor dem 9. Mai 1945 entstandenen inneren Staatsschulden Deutschlands und alle Auslandsschulden Deutschlands sowie die Schuldverpflichtungen der geschlossenen Banken bleiben von der Währungsreform unberührt. Der Ankauf und Verkauf von Stücken der inneren Staatsanleihen, die vor dem 9. Mai 1945 ausgegeben wurden, sowie die Zahlung von Zinsen für diese Anleihen ist verboten.
Geldbeträge an Reichsmark, Rentenmark und Mark der Alliierten Militärbehörden, die Generalen und Offizieren der Sowjetarmee oder Angestellten der Sowjetischen Militärverwaltung gehören, werden in Höhe des in deutscher Währung zur Auszahlung gelangenden zweiwöchigen Gehalts umgetauscht im Verhältnis 1:1, den Soldaten und Sergeanten wird ihr monatlicher in deutscher Währung zur Auszahlung gelangender Sold im Verhältnis 1 : 1 umgetauscht. Geldbeträge, die die hier angegebene Höhe übersteigen, werden im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die diesen Personen gehörenden Beträge auf Sparkonten und laufenden Konten in deutscher Währung werden annulliert und unterliegen nicht der Umwertung.
Die Gesamtleitung der mit der Durchführung der Währungsreform verbundenen Arbeit obliegt der Hauptfinanzverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission, welche die Verantwortung trägt für die genaue Einhaltung der Vorschriften über den Umtausch des Bargeldes, die Umwertung der Spareinlagen und laufenden Konten gemäß der bestätigten Verordnung über die Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlandsb< dieses Artikels vorgesehenen Regelung; der restliche Teil im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins. Beträge, die 5000 Mark übersteigen, werden gemäß Art. 12 dieser Verordnung umgewertet.
Sollte der Sparer mehrere Konten in einem oder mehreren Kreditinstituten besitzen, so wird die Umwertung nach der Gesamtheit aller Konten vollzogen.
Zinsen auf die Spareinlagen werden vom 1. Januar 1948 auf die umgewerteten Salden der Spareinlagen im neuen Gelde und in festgesetzter Höhe berechnet.
Umwertungsbedingungen für laufende und andere Konten
Salden der laufenden und anderen Konten bei Kreditinstituten - mit Ausnahme der in den Art. 11 und 12 dieser Verordnung angeführten - werden nach ihrem Stand per 24. Juni 1948 in Höhe bis zu 5000 Mark im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins umgewertet. Beträge, die 5000 Mark übersteigen, werden entsprechend Art. 12 dieser Verordnung umgewertet.
Salden der laufenden und anderen Konten, die den unten angeführten Organisationen gehören, werden nach folgenden Vorzugsbedingungen umgewertet:
Salden der Haushaltmittel auf den laufenden und anderen Konten der Deutschen Wirtschaftskommission, der deutschen Verwaltungen in der sowjetischen Besatzungszone, der Verwaltungsbehörden der Länder, Städte, Kreise und Gemeinden, sowie Salden auf den Konten staatlicher, kreisbehördlicher, gemeindlicher und anderer volkseigener Betriebe werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = eins zu eins.
Salden der laufenden und anderen Konten von Versicherungsanstalten werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = fünf zu eins und auf Konten der Sozialversicherung = zwei zu eins.
Beträge der laufenden und anderen Konten von Industrieunternehmen, die im Punkt >a< dieses Artikels nicht aufgezählt wurden, in den Grenzen des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, und Beträge der laufenden und anderen Konten von Handels- und anderen wirtschaftlichen Unternehmen in den Grenzen der wöchentlichen Lohnsumme werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = eins zu eins. Die die oben angegebenen Beträge übersteigenden Summen werden nach der allgemeinen Grundlage umgewertet, im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins. In einzelnen Fällen, und wenn die Sicherung der normalen Tätigkeit des Unternehmens es erfordert, ist es der Deutschen Wirtschaftskommission, Hauptverwaltung Finanzen, gestattet, die Umwertung der Salden der laufenden und anderen Konten von Industrie-, Handels- und anderen wirtschaftlichen Unternehmen unter Vorzugsbedingungen vornehmen zu lassen, im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = eins zu eins, höchstens jedoch im Betrage des zweiwöchigen Umsatzes.
Eigene Geldmittel der deutschen Banken, die einen Teil ihres Grund- und Rücklagekapitals bilden, werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = eins zu eins.
Salden der Geldmittel auf den Konten von Partei- und Gewerkschaftsorganisationen, nach ihrem Stand per 1. Mai 1948, werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = eins zu eins. - Die nach dem 1. Mai 1948 entstandenen Summen der laufenden und anderen Konten werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins.
Besondere Umtauschbedingungen
Bei der Durchführung der Währungsreform werden folgende besondere Umtauschbedingungen festgesetzt:
Das Bargeld, das den Betrag von 5000 Mark für eine Familie übersteigt, die Salden der Spareinlagen, laufenden und anderen Konten - mit Ausnahme der im Art. 11, Punkt >abd< und >e< dieser Verordnung angeführten Konten - die den Betrag von 5000 Mark für einen Konteninhaber übersteigen, werden umgetauscht, nachdem ihr rechtmäßiger Erwerb festgestellt worden ist.
Die Feststellung des rechtmäßigen Erwerbs vollzieht sich nach besonderen von der Deutschen Wirtschaftskommission zu erlassenden Richtlinien.
Einkommen von Kriegsgewinnlern und durch Spekulationen erzielte Gewinne gelten nicht als rechtmäßig erworben und werden konfisziert. Konfisziert werden gleichfalls Kriegsverbrechern und faschistischen Verbrechern gehörende Beträge. Dies bezieht sich auch auf Guthaben, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind.
Die Prüfung der gesperrten Einlagen, laufenden und anderen Konten, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind, wird - diesem Artikel entsprechend - in allen Fällen durchgeführt, in denen die Salden der Spareinlagen, laufenden und anderen Konten den Betrag von 3000 Mark für einen Konteninhaber übersteigen.
Salden der Spareinlagen, laufenden und anderen Konten von Personen, welche nicht in der sowjetischen Besatzungszone und nicht in Groß-Berlin wohnen, werden auf allgemeiner Grundlage umgewertet und auf Sperrkonten eingetragen.
Für in der sowjetischen Besatzungszone wohnende ausländische Bürger sowie für in Betrieb befindliche Industrie-, Handels- und andere Unternehmen, welche ausländischen Bürgern oder ausländischen Organisationen gehören - mit Ausnahme der im Art. 11, Punkt >a< erwähnten - erfolgt der Umtausch ihres Bargeldes und die Umwertung ihrer Spareinlagen und Salden der laufenden und anderen Konten auf allgemeiner Grundlage.
Für gesperrte Salden der Spareinlagen und Salden der laufenden und ande ren Konten, die vor dem 9. Mai 1945 entstanden sind, und sich bei Kre ditinstituten der sowjetischen Besatzungszone befinden, wird folgende Regelung der Umwertung festgesetzt:
Spareinlagen, laufende und andere Konten - mit Ausnahme der im Punkt c dieses Artikels genannten - werden umgewertet im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins, unter Berücksichtigung von Art. 12 dieser Verordnung; sie werden in Schuldverpflichtungen umgewandelt. Die Regelung der Ausgabe und Tilgung dieser Schuldverpflichtungen wird getrennt vorgenommen.
Ausländischen Bürgern und Organisationen gehörende Spareinlagen, laufende und andere Konten, werden auf allgemeiner Grundlage umgewertet und auf Sperrkonten eingetragen.
Spareinlagen, laufende und andere Konten, die Organisationen gehören, deren Tätigkeit untersagt ist, oder Unternehmen gehören, die als zum Kriegspotential zählend aufgelöst wurden oder Faschisten und Kriegsverbrechern gehören, werden annulliert.
Schuldverhältnisse
Die 1946 von den Landesregierungen begebenen Anleihen, und zwar die 4proz. Anleihe Thüringens, die 4proz. Anleihe der Mark Brandenburg, die 4proz. Anleihe Sachsen-Anhalts, die 4proz. Anleihe Mecklenburgs und die 4proz. Anleihe Sachsens, bleiben in Umlauf und unterliegen keiner Umwertung. Die Auszahlung von Zinsen für diese Anleihen vollzieht sich nach den bei der Ausgabe der Anleihe festgesetzten Bedingungen.
Die bis zum 9. Mai 1945 entstandene innere Staatsschuld Deutschlands und alle Auslandsschulden Deutschlands sowie die Schuldverpflichtungen der geschlossenen Banken werden durch die Währungsreform nicht berührt.
Die innerdeutschen Schuld- und Vertragsverpflichtungen, die vor der Durchführung der Währungsreform entstanden sind, bleiben unverändert und unterliegen nicht der Umwertung, mit Ausnahme von:
Krediten, welche den Bauernhöfen auf Grund der Bodenreform gewährt wurden und welche unter Vorzugsbedingungen umgewertet werden, im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = fünf zu eins.
Versicherungspolicen, welche in dem vor der Währungsreform bereits bezahlten Teil umgewertet werden, im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = drei zu eins; dabei wird der Policenwert nach der Umwertung entsprechend herabgesetzt oder in früherer Höhe wiederhergestellt, sollte der Versicherungsnehmer wünschen, die Versicherung - bei entsprechender Vergrößerung der Beiträge - umzustellen; c) Hinterlegten Beträgen, welche sich bei öffentlichen Verwaltungen und Kreditinstituten sowie gewerkschaftlichen und anderen demokratischen Verbänden befinden und ihren Inhabern nach der Umwertung ausgezahlt werden, im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins.
Veranlagte Steuern, deren Fälligkeit im Zeitpunkt der Durchführung der Währungsreform noch nicht eingetreten war, sowie alle Steuerrückstände sind in festgesetzter Höhe und in neuen Geldscheinen zu entrichten.
Steuervorauszahlungen werden dem Steuerpflichtigen aus Haushaltsmitteln erstattet oder auf Zahlung laufender Steuern verrechnet, im Verhältnis der alten Geldscheine zu den neuen = zehn zu eins.
Zahlungs-, Überweisungs- und Akkreditivaufträge, die bei dem erstbeauftragten Kreditinstitut oder bei der Post vor der Währungsreform eingetroffen sind, jedoch bei dem Kreditinstitut, das die direkte Abwicklung mit dem Begünstigten vornimmt, erst nach Beginn der Währungsreform eintreffen, werden in neues Geld im Verhältnis zehn zu eins umgewertet.
Preise, Löhne, Steuern
Die bestehenden Preise für Waren und Dienstleistungen aller Art, die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten, die Steuer- und Abga bensätze, die Pensionen, öffentlichen Renten und Stipendien, bleiben unverändert.
Regelung der Durchfiihrung des Umtauschs und der Umwertung
Die Gesamtleitung der Durchführung der Währungsreform hat die Deutsche Wirtschaftskommission - Hauptverwaltung Finanzen; sie trägt die Verantwortung für die genaue Einhaltung der in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften für den Umtausch des Bargeldes und die Umwertung der Spareinlagen, laufenden und anderen Konten in der sowjetischen Besatzungszone.
21. Die Ministerpräsidenten der Länder, die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der Kreise und Gemeinden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der Währungsreform verantwortlich.
Die endgültige Abwicklung der gesamten Umtausch- und Umwertungsaktion erfolgt durch die Deutsche Emissions- und Girobank. Die Listen der den Umtausch vollziehenden Kreditinstitute werden von den Landesregierungen bestätigt.
Sämtliche Kreditinstitute der sowjetischen Besatzungszone und Groß-Berlins haben vom 24. Juni 1948 bis zum 28. Juni 1948 einschließlich alle ihre Operationen, mit Ausnahme der mit der Währungsreform verbundenen, einzustellen. Vom 29. Juni 1948 an vollziehen sich alle Operationen in gewohnter Weise.
IX. Strafbestimmungen Wer bei der Durchführung der Währungsreform falsche Angaben macht, wird im Verwaltungswege mit einer Strafe bis 10 000 Mark in neuem Gelde belegt, in besonders schweren Fällen kann er gerichtlich mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden.« Die Verordnung über die Währungsreform wurde am 21. Juni 1948, also einen Tag nach der Währungsumstellung in den westlichen Besatzungszonen und den Westsektoren von Berlin, von der Deutschen Wirtschaftskommission erlassen. Sie trägt die Unterschrift des Vorsitzenden der Deutschen Wirtschaftskomission, Rau, und des stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Kastner. Ihr beigefügt ist eine »Beschreibung der Spezialkupons und Regelung für ihr Aufkleben auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine«. Im einzelnen wird dazu ausgeführt:
Die Kupons mit den Zahlen 1, 2 und 5 sind von rechteckiger Form, 18 x 20 mm groß, mit perforiertem Rand. Die bedruckte Fläche des Kupons mit der Zahl 1 ist 15 x 17 mm groß, von hellblauer Färbung, hat eine schmale weiße Umrandung, in der Mitte ein weißes Muster und in dessen Mitte eingeprägte weiße Zahlen 1 und (darunter) 1948. Die bedruckte Fläche des Kupons mit der Zahl 2 ist 14 x 17 mm groß, von grellgrüner Färbung, hat eine schmale weiße wellenlinige Umrandung, in der Mitte ein weißes Muster und in dessen Mitte eingeprägte weiße Zahlen 2 und (darunter) 1948. Die bedruckte Fläche des Kupons mit der Zahl 5 ist 14 x 16 mm groß, von hellbrauner Färbung, hat ein wellenlinig verlaufendes weißes Muster längs des Randes, in der Mitte ein weißes Muster und in dessen Mitte eingeprägte weiße Zahlen 5 und (darunter) 1948.
Der Kupon mit der Zahl 10 ist von rechteckiger Form, 22 x 26 mm groß, mit perforiertem Rand. Die bedruckte Räche des Kupons mit der Zahl 10 ist 18 x 22 mm groß, von violetter Färbung, hat eine weiße, wellenlinig verlaufende Umrandung, in der Mitte ein weißes Muster und in dessen Mitte eingeprägte weiße Zahlen 10 und (darunter) 1948. Der Kupon mit der Zahl 20 ist von rechteckiger Form, 24 x 31 mm groß, mit perforiertem Rand. Die bedruckte Fläche des Kupons mit der Zahl 20 ist 20 x 27 mm groß, von rötlichbräunlicher Färbung, hat eine schmale weiße Umrandung, in der Mitte ein weißes Muster und in dessen Mitte eingeprägte weiße Zahlen 20 und (darunter) 1948. Der Kupon mit der Zahl 50 ist von rechteckiger Form, 27 x 32 mm groß, mit perforiertem Rand. Die bedruckte Fläche des Kupons mit der Zahl 50 ist 23 x 28 mm groß, von graublauer Färbung, hat eine weiße gemusterte Umrandung, in der Mitte eine weiße Rosette und in deren Mitte eingeprägte weiße Zahlen 50 und (darunter) 1948.
Der Kupon mit der Zahl 100 ist von rechteckiger Form, 26 x 43 mm groß, mit perforiertem Rand. Die bedruckte Fläche des Kupons mit der Zahl 100 ist 22 x 39 mm groß, von dunkelgrüner Färbung, hat eine weiße wellenlinig verlaufende gemusterte Umrandung, in der Mitte eine weiße gemusterte Rosette und in deren Mitte eingeprägte weiße Zahlen 100 und (darunter) 1948.
Die Spezialkupons werden auf Reichsmark- und Rentenmark-Scheine gleicher Werte aufgeklebt, z. B. wird ein Spezialkupon mit der Zahl 1 auf einen 1-Mark-Schein aufgeklebt, ein Spezialkupon mit der Zahl 2 auf eine 2-Mark-Schein usw. Das Aufkleben der Spezialkupons auf 1-, 2- und 5-Rentenmark-Scheine erfolgt auf der Vorderseite, im rechten Teil des Scheines, in der Mitte des weißen Feldes, unmittelbar an dessen innerem Rand. Das Aufkleben der Spezialkupons auf 5-, 10-, 20-, 50- und 100-Reichsmark-Scheine erfolgt auf der Vorderseite, im linken Teil des Scheines, in der Mitte des weißen Feldes, unmittelbar an dessen innerem Rand. Auf 1000-Reichsmark-Scheine werden Spezialkupons nicht aufgeklebt. Die Spezialkupons gelten als untauglich, wenn ein Teil des Kupons fehlt, wenn er aus zwei oder mehreren Teilen zusammengeklebt ist, wenn er beschmutzt oder die Deutlichkeit des Musters beeinträchtigt ist. Als zum Aufkleben untauglich gelten ferner Kupons, die beim Druck als Ausschuß ausgesondert wurden wegen Undeutlichkeit der den Wert bezeichnenden Zahl, Undeutlichkeit des Musters oder starker Abweichung in der Färbung.«
Für die Behörden der sowjetischen Besatzungszone und des Ostsektors von Berlin kam die separate Währungsreform in der amerikanischen, britischen und französischen Zone bzw. den amerikanischen, britischen und französischen Sektoren Berlins überraschend, so daß die Währungsreform auf dem Territorium der späteren DDR überstürzt durchgezogen werden mußte. In Deutschland gab es erstmals seit 1871 wieder zwei Währungen. Da im Osten nicht so rasch neue Geldscheine gedruckt werden konnten, wurden die alten Banknoten mit Kupons versehen; die Berliner nannten dieses neue Geld daher Tapetengeld. Die SED und die Presse der sowjetischen Besatzungszone nutzten die separate Währungsreform im Westen zu einem Propagandafeldzug. Unter der Überschrift »Das dritte Kapitalverbrechen des Jahrhunderts« zitiert die »Tägliche Rundschau« angebliche »D-Zugs-Gespräche zwischen Berlin und Dresden«: Drei Kapitalverbrechen an Deutschland und Europa gibt es in unserem Jahrhundert erhitzt sich der Mann in unserem Abteil des Schnellzuges nach Dresden. Kapitalverbrechen, unter deren Folgen wir noch in ferner Zukunft bitterhart zu leiden haben werden. Und diese Kapitalverbrechen, Leute, sind die Kriegsbrandstiftung des kaiserlichen Imperialismus, die Kriegsbrandstiftung des Hitlerschen Imperialismus und die separate Währungsreform des westlichen Imperialismus.
Dies müssen wir alle erkennen lernen: Was sich heute in den westlichen Zone tut, ist die endgültige brutale Spaltung, Aufteilung, Zerreißung Deutschlands; diese verbrecherische Währungsreform, die man heute dort drüben durchführt, macht die widersinnige Zonengrenze zur unüberwindlichen Zollschranke und macht für uns Deutsche den anderen Teil unseres eigenen Vaterlandes zum Ausland. Der tollste Widersinn, Leute, den man sich überhaupt vorstellen kann, feiert heute seinen höchsten Triumph, und das schlimmste Verbrechen, das man einem Volk und Land antun kann, ist ab heute Gesetz. Gesetz, von einem unerbittlichen Hasser diktiert. Und wir Deutsche, wir alle müssen für dieses Gesetz zahlen und bluten. Wenn dies auch heute noch nicht alle verstehen wollen, morgen werden wir es alle zu spüren bekommen, bitterhart werden wir es zu fühlen bekommen ...
Der Mann hält ein und blickt steif in die vorbeifliegende Landschaft hinaus. Es ist betretenes Schweigen im Abteil. Jeder einzelne von uns weiß, daß an diesem Sonntagmorgen, daß an diesem 20. Juni, der uns auf zufällig gemeinsamer Fahrt sieht, drüben in den anderen Zonen unseres Vaterlandes etwas Ungeheuerliches geschieht. Etwas, das man nur erahnen, aber in seiner ganzen katastrophalen Furchtbarkeit noch gar nicht völlig fassen kann. Je mehr die Gedanken den Auswirkungen der eben verkündeten separaten Währungsreform im Westen nachzuspüren versuchen, um so mehr verlieren sie sich in grausamer Hoffnungslosigkeit.« Die »Tägliche Rundschau«, Sprachrohr der sowjetischen Besatzungsmacht, zeichnet ein regelrechtes Horrorszenario und weint bittere Krokodilstränen selbst um die Werktätigen Westdeutschlands. »In den Kreisen der Werktätigen Westdeutschlands herrscht Erbitterung über die Tatsache, daß die separate Währungsreform wohl Preissteigerungen, aber keinerlei Lohnausgleich gebracht hat. Nach Aufhebung der Bewirtschaftung kann Gemüse jetzt frei eingekauft werden. Aber die Preise sind derartig in die Höhe gestiegen, daß es einer Arbeiterfamilie bei einem Wochenlohn von 35 Mark einfach nicht möglich ist, Gemüse zu kaufen.« Und schlimmer noch: »Das württembergisch-badische Arbeitsministerium stehe vor einer schweren Aufgabe, da im Zusammenhang mit der separaten Währungsreform mit 250 000 Arbeitslosen im Land Württemberg-Baden gerechnet werden muß. Das seien 20 Prozent aller Beschäftigten. Diese Feststellung traf der Arbeitsminister auf einer Tagung der Arbeitsämter in Stuttgart.«
Die Währungsreform ruft auch Ablehnung in der (kommunistischen) Welt hervor. Die Nachrichtenagentur ADN berichtet unter der Überschrift »Ausverkauf Westdeutschlands. Westdeutsche Währungsreform scharf kritisiert« unter anderem aus Prag. »Amerikaner, die aus Frankfurt in Prag eintrafen und die ersten Westmarknoten mitbrachten, äußerten sich mit zynischer Offenheit (Hervorhebung im Original - d. A.) über die Möglichkeiten, die sich ihnen jetzt böten. Ähnlich wie ihre Väter während der Inflation nach dem Ersten Weltkrieg könnten sie jetzt in Deutschland Häuser, Grundstücke und Fabriken kaufen.« Aus Warschau vermeldet die Zeitung: »Die Währungsreform in Westdeutschland ist zu einem Bonus für die amerikanischen Schwarzmarkthändler geworden, schreibt die polnische Zeitung Glos Ludu zu dem von den Westmächten verfügten Geldschnitt. Die Geschichte des Marshall-Plans, so fährt das Blatt fort, erinnere an die Possen mit Auskleideszenen, wo zum Schluß nichts als ein Feigenblatt übrigbleibt. Die Zeitung Robotnik bezeichnet die westdeutschen Währungstransaktionen als einen Versuch, Westdeutschland von der Welt der neuen Demokratien zu isolieren und die Welt in zwei Blöcke zu spalten. Die USA-Politik, so stellt die Zeitung fest, unterstützt jene deutschen Elemente, die die beiden Weltkriege entfesselt haben.« Aus London meldet ADN: »Die Durchführung der Währungsreform in Westdeutschland gebe den nazifreundlichen Kapitalisten freie Hand zur Ausbeutung der Arbeiter und werde die Schaffung einer ungeheuren Armee von Arbeitslosen und ein Absinken der Löhne nach sich ziehen, heißt es in einer Stellungnahme der Londoner Zeitung Daily Worker.«
Am 22. Juni 1948 tagt in Berlin der Alliierte Kontrollrat. Die Währungsreform steht dabei im Mittelpunkt der Beratungen. Die Erklärung der Vertreter der drei Westmächte, in ihren Berliner Sektoren die neue Westwährung einzuführen, wird von dem sowjetischen Vertreter, P. Maletin, zurückgewiesen. »Wir warnen sowohl Sie als auch die deutsche Bevölkerung von Berlin«, erklärt Maletin laut Zeitungsberichten, »daß wir wirtschaftliche und administrative Sanktionen anwenden werden, die den Übergang zu einer einzigen Währung in Berlin - der Währung der Sowjetischen Besatzungszone - erzwingen werden.« Später heißt es in der bereits mehrfach zitierten »Täglichen Rundschau« vom 23. Juni 1948: »Als die westlichen Sachverständigen sich darauf beriefen, daß sie für ihre Sektoren gewisse Mengen an Lebensmitteln und Kohle liefern und zu erfahren wünschen, wer diese Lieferungen nach Berlin bezahlen würde, antwortete der sowjetische Sachverständige P. Maletin: Wenn Sie entgegen dem gesunden Verstand sowie entgegen der politischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit in Berlin zu sitzen wünschen, so legen Sie sich damit auch die Verpflichtung auf, die Berliner Bevölkerung in ihren Sektoren zu ernähren. Von sowjetischer Seite werden der Berliner Bevölkerung ebenfalls unentgeltlich Lebensmittel und Kohle zur Verfügung gestellt, ohne viel Lärm darum zu machen. Die Verrechnungen für diese Viermächtelieferungen nach Berlin erfolgen durch Buchungen auf die Konten der Militärverwaltungen, und deshalb stehen diese Lieferungen in keinem Zusammenhang mit der Frage, welche Währung in Berlin im Umlauf ist. Die Teilnahme an der Verwaltung der Stadt verpflichtet zu gewissen Ausgaben. Wenn Sie in den westlichen Zonen eine separate Währungsreform verkündet haben, so müssen Sie sich natürlich auch um die Regelung der Währungsverrechnungen über Berlin bekümmern. In jedem Falle gibt es nichts, was Ihnen das Recht geben würde, den Geldumlauf in Berlin und in der sowjetischen Besatzungszone durch Einführung einer zweiten Währung aus dem Westen zu desorganisieren.
Diese Erklärung des sowjetischen Sachverständigen wurde mit angespannter Aufmerksamkeit aufgenommen und hinterließ bei den Sachverständigen der westlichen Besatzungsmächte einen deprimierenden Eindruck.«
Trotz der angeblich langen Gesichter der westlichen Sachverständigen im Alliierten Kontrollrat, die Währungsreform ist ein Erfolg. Die damals eingeführte Deutsche Mark wird sich in Zukunft als eine der stabilsten Währungen der Welt erweisen. Neben der Marshallplanhilfe ist auch die neue Währung ein Garant für den wirtschaftlichen Aufschwung im Westen Deutschlands.
Von den ersten Nachkriegsmünzen waren selbstverständlich sowohl der Reichsadler als auch das Hakenkreuz verschwunden. Da es allerdings noch keinen Nachfolgestaat gab, trugen bis Juni 1948 die Münzen die Staatsbezeichnung »Deutsches Reich« und die damals noch im Umlauf befindlichen Reichs- und Rentenmark sowieso. Die im Zuge der Währungsreform ausgegebenen D-Mark-Banknoten hatten keine Staatsbezeichnung. Sie trugen natürlich den Namen des Emittenten, also den Schriftzug »Bank deutscher Länder«. Deren wichtigste Aufgabe bestand kurz nach ihrer Gründung in der Durchführung der Währungsreform in den westlichen Besatzungszonen. Im Osten war, wie aus den oben zitierten Dokumenten hervorgeht, die Westmark nicht zugelassen.
Ende 1948 begann in den Westzonen die Prägung von Pfennigstücken. Ebenfalls 1948 prägte auch die Ostzone eigene Münzen aus Aluminium. Ein Kurio-sum der Zeitgeschichte: Die Entwürfe für die Rückseiten der Münzen zu einem, fünf und zehn Pfennigen stammen aus dem Jahre 1943 und waren vermutlich als Besatzungsgeld für die siegreiche Wehrmacht und die von ihr eroberten Gebiete bestimmt. Die ersten Aluchips zeigen auf dem Revers eine Getreideähre auf einem Zahnrad. Die Staatsbezeichnung lautete übrigens bis in die fünfziger Jahre hinein »Deutschland«.
Im Jahre 1949 wird die Teilung Deutschlands auch staatlich zementiert. Auf dem Territorium der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszonen entsteht die Bundesrepublik Deutschland, auf dem Territorium der sowjetischen Zone die Deutsche Demokratische Republik. Berlin behält einen Sonderstatus, um den sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten ständige politische und ideologische Auseinandersetzungen ranken. In West-Berlin wird 1949 die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel, das heißt, die Währungen der Besatzungsmächte verlieren für Berlin ihre Gültigkeit. Als Parität (Umtauschverhältnis) von Dollar zur Mark wird ein Verhältnis von eins zu 4,2 festgelegt.
Von 1948 bis 1957 liegt die Geldpolitik in Westdeutschland in den Händen der Bank deutscher Länder. Im »Obst/Hintner« (»Geld-, Bank- und Börsenwesen«) heißt es dazu: »Die Bank deutscher Länder und die ihr angeschlossenen Landeszentralbanken bildeten ... für die Zeit bis 1957 das zweistufige Zentralbanksystem. Die Bank deutscher Länder, als juristische Person des öffentlichen Rechts errichtet, war rechtlich gewissermaßen eine gemeinsame Einrichtung der angeschlossenen Landeszentralbanken, die auch das Grundkapital der Bank deutscher Länder aufzubringen hatten« (Pfleiderer/Schieber: Die Zentralnotenbank).
Im Jahre 1950 macht der amerikanische Geschäftsmann Frank McNamara nach dem Prinzip »Kleine Ursache, große Wirkung« eine revolutionäre Erfindung. McNamara stellt bei einem Restaurantbesuch fest, daß er sein Bargeld vergessen hat. Die Blamage läßt ihn nicht ruhen, und alsbald erfindet er die erste Kreditkarte der Welt: »Diners Club«. Die Idee ist so genial, daß die Karte in Kürze nicht nur für die Bezahlung von Restaurantrechnungen, sondern von Waren und Dienstleistungen aller Art benutzt werden kann. Das sogenannte Plastikgeld tritt seinen Siegeszug an.
1952 wird die Bundesrepublik Signatar des Bretton-Woods-Abkommen und damit Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Ein Jahr später bekennt sich die Bundesrepublik durch die Unterzeichnung des Londoner Schuldenabkommens als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens ist auch eine Anerkenntnis der Vorkriegsschulden des Deutschen Reiches verbunden, die von der Bundesrepublik getragen werden müssen.
In der »Berliner Morgenpost« vom 14. Juni 1998 heißt es über die Währung der DDR:
»Programmatisch war das Bild auf den ersten DDR-Fünfzigern: Pflug vor Fabrik mit rauchenden Schloten. Die Staatsbezeichnung Deutschland wurde erst in den fünfziger Jahren in Deutsche Demokratische Republik umbenannt und mit der Verwendung des DDR-Wappens abgeschafft. Die Bezeichnung Deutsche Mark auf ostdeutschen Münzen und Scheinen hat man in den sechziger Jahren durch MDN (Mark der Deutschen Notenbank^ bzw. Mark ersetzt, um sich von der westlichen D-Mark abzugrenzen.«
Am 1. August 1957 nimmt als Rechtsnachfolgerin der Bank deutscher Länder in Frankfurt am Main die Deutsche — Bundesbank ihre Arbeit auf. Rechtsgrundlage ihres Wirkens ist das Grundgesetz. Artikel 88 bestimmt: »Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank.« In seinem Grundgesetzkommentar für die politische Bildung erläutert Dieter Hesselberger: »Die auf Grand dieser Bestimmung errichtete Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, mit Hilfe der ihr übertragenen währangspolitischen Befugnisse den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel zu regeln, die Währung zu sichern. Außerdem sorgt sie für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Sie ist von Weisungen der Bundesregierung unabhängig, aber verpflichtet, unter Wahrung ihrer Aufgabe deren Wirtschaftspolitik zu unterstützen.« Auf der Basis dieses Grandgesetzartikels wurde am 26. Juli 1957 das Gesetz über die Deutsche Bundesbank erlassen.
Am 13. Oktober 1957 erklärt die Regierung der DDR die bisher umlaufenden Banknoten für ungültig. Dieser völlig überraschende Geldschnitt wird damit begründet, daß die »Monopolisten und Militaristen in Westdeutschland gewisse Mengen von Banknoten in ihren Besitz gebracht haben mit dem Ziel zu spekulieren, Störungen in unserer Volkswirtschaft zu organisieren ...« Die neuen Noten zu fünf, zehn, zwanzig, fünfzig und einhundert Mark müssen am 13. Oktober bis 20 Uhr durch Umtausch gegen alte Noten erworben werden.
Im französisch besetzten Saarland gilt nach dem Krieg der Franc als Währung. Erst 1959 wird auch im Saarland die Deutsche Mark gesetzliches Zahlungsmittel.
1964 gibt es in der DDR eine neue Notenserie. Herausgeberin ist nunmehr die Staatsbank der DDR. Als Kopfbilder werden den Nominalen zugeordnet: dem 100-Mark-Schein Karl Marx, dem 50-Mark-Schein Friedrich Engels. Die kleineren Scheine werden mit Kopfbildern von Humboldt, Schiller und Goethe versehen. Im Jahre 1967 wird aus der Mark der Deutschen Notenbank (MDN) die Mark der Deutschen Demokratischen Republik (DDR-Mark). Dieser währungspolitische Schritt dokumentiert, daß die SED ihren Traum von der Wiedervereinigung Deutschlands aufgegeben hatte.
1968 vereinbaren fünfzehn (westeuropäische Länder die Einführung des Eurocheque-Systems mit einem Papierscheck und einer Scheckkarte als Medien. In »Obst/Hintner: Geld-, Bank- und Börsenwesen« heißt es dazu: »In der Anfangsphase des eurocheque-Systems durften Schecks nur in der jeweiligen Heimatwährang ausgestellt werden. Bei Zahlungen im Ausland mußte man sich bei einem dortigen Kreditinstitut gegen Hergabe eines eurocheques Bargeld in der Landeswährung beschaffen ... Die Ausstellung von eurocheques unmittelbar in Fremdwährung wurde erst im Jahre 1975 möglich, als die Banken des eurocheque-Systems die Scheckgarantie auf Fremdwährung-Schecks ausdehnten.«
Aus Anlaß des 20. Jahrestages ihrer Gründung gibt die DDR 1969 eine Zwan-zig-Pfennig-Münze aus Messing heraus. Auch ein neues Fünfmarkstück wird in Umlauf gebracht. Ab 1971 folgt auch eine neue Geldscheinserie, die bis zur deutsch-deutschen Währungsunion im Umlauf bleiben wird. Die schmalen Noten enthalten auf der Vorderseite die Kopfbilder von Karl Marx (100 Mark der DDR), Friedrich Engels (50 Mark der DDR), Johann Wolfgang Goethe (20 Mark der DDR), Clara Zetkin (10 Mark der DDR) und Thomas Müntzer (5 Mark der DDR), auf der Rückseite Motive, die eine prosperierende Wirtschaft vorspiegeln.
1971 hebt der US-Präsident die Goldkonvertibilität des US-Dollar auf; damit endet das Weltfinanzsystem des Bretton-Woods-Abkommens. Die Wechselkurse zwischen den Währungen sind wieder frei; spätere Versuche, erneut ein System fester Wechselkurse zu etablieren, scheitern. Im Jahre 1975 zieht die Bundesrepublik die letzte noch in Umlauf befindliche Silbermünze ein, das Stück zu fünf D-Mark. Grund ist der hohe Silberpreis. Ab 1975 werden nur noch Gedenkmünzen in Silber herausgegeben. Die Tradition der Herstellung von Silbermünzen als gesetzliche Zahlungsmittel ist beendet.
Ab Mitte der siebziger Jahre setzt sich immer mehr auch das elektronische Geld (electronic cash) als Zahlungsmittel durch. Im Standardwerk »Obst/Hint-ner: Geld-, Bank- und Börsenwesen« ist dazu zu lesen: »Diese Entwicklung führte im Jahre 1979 im deutschen Kreditgewerbe zum Abschluß einer Vereinbarung zum Aufbau eines gemeinsamen Systems (von) Bargeldautomaten. Damit wurde den Bankkunden die Möglichkeit eröffnet, freizügig an jedem der dem System angeschlossenen Geräte und unabhängig von den üblichen Geschäftszeiten der Banken, Geld von ihren Konten abzuheben... Als Zugangsmedium zu den Automaten dient die eurocheque-Karte ... in Verbindung mit einer nur dem jeweiligen Kunden bekannten Geheimzahl, der sog. PIN (Persönliche Identifikations-Nummer). Anfang 1987 stand dem Bankkunden bereits ein Netz von rd. 3.500 Automaten in über 1.300 Orten der Bundesrepublik zur Verfügung.«
Das Jahr 1990 wird in die Geld- und Währungsgeschichte als Jahr der deutsch-deutschen Währungsunion eingehen. Auf der Grundlage des Staatsvertrages über die Schaffung einer Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde am 1. Juli 1990 auf dem Gebiet der DDR die D-Mark als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Mark der DDR verschwand damit von der Bühne der Geldgeschichte. Zuständig für alle Geld- und Währungsangelegenheiten der noch existierenden DDR wurde die Deutsche Bundesbank. Mit der Einführung der D-Mark in Ostdeutschland begann dort die Umwandlung der Wirtschaft von der Plan- zur Marktwirtschaft.
Als Umtauschsatz legte der Staatsvertrag ein Verhältnis von zwei Mark DDR-Währung zu einer D-Mark fest. Um die Währungsunion sozialverträglich zu gestalten, gab es jedoch einen Sonderkurs für Sparguthaben entsprechend einer Altersstaffelung für die Kontoinhaber. So wurden mit einem Kurs von 1:1 umgestellt:
bei Kindern bis 14 Jahre ein Guthaben von bis zu 2000 Mark,
bei Erwachsenen bis 59 Jahren ein Guthaben von 4000 Mark,
bei Erwachsenen ab 59 Jahren ein Guthaben von 6000 Mark.
Alle laufenden Zahlungen wurden ebenfalls im Verhältnis 1:1 umgestellt. Eine weitere Zäsur nicht nur der deutschen, sondern der europäischen wie der internationalen Währungsgeschichte stellt die Einführung des Euro als gemeinsame europäische Währung dar, die im Jahre 2002 die nationalen Währungen ablösen wird.
Das Abkommen zur einheitlichen europäischen Währung wurde 1992 von den Staaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Auf der Tagung des Europarates am 15. und 16. Dezember 1995 wurde dann der Name »Euro« für die gemeinsame Währung festgelegt. Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Währungsunion in Kraft. Bisher sind elf Staaten der Europäischen Union an der Währungsunion beteiligt und bilden damit die künftige Eurozone. Mit dem Beitritt weiterer EU-Länder ist nach und nach zu rechnen.
Bisher nehmen an der Währungsunion teil: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. 290 Millionen Menschen leben in diesen Ländern.
Am 1. Januar 2002 wird erstmalig das Bargeld des Euro ausgegeben. Damit wird er alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den o.g. europäischen Staaten. Allerdings erfolgt die Umstellung über einen Zeitraum von zwei Monaten. Am 1. März 2002 jedoch verschwinden die nationalen Währungen von der Bildfläche. Ihr Bargeldumlauf endet definitiv. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur noch der Euro; genauer gesagt: Es gelten Euro und Cent. Für die Übergangszeit bis zur endgültigen Währungsumstellung wurden feste Wechselkurse für die Umrechnung der nationalen Währungen in Euro und retour fixiert.
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