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Abgeld

Das Abgeld ist der Betrag, um den der Preis oder Kurs eines Wertpapiers oder Kredits unter seinem Nennwert liegt; häufige Bezeichnung ist Disagio, bei Krediten auch Damnum und Diskont.

siehe auch >>> Disagio

Siehe auch: Disagio

Disagio

Abschlag, Damnum, Disagio.

siehe  Disagio.  

Wird ein Kredit nicht mit der vollen Kreditsumme ausgezahlt, so nennt man die Differenz zwischen Auszahlung und dem später voll zurückzuzahlenden Betrag Abgeld oder Disagio bzw. Damnum. Es stellt neben den Zinsen ein zusätzliches Entgelt für die Gewährung des Kredits dar.
Ein buchführender Kaufmann darf das Abgeld nicht im Jahr der Kreditaufnahme als Betriebsausgabe behandeln, sondern muss es auf die voraussichtliche Laufzeit des Kredites verteilen.
Das geschieht dadurch, dass er die Schuld in voller Höhe passiviert und in Höhe des Disagios einen Gegenposten auf der Aktivseite bildet, den er dann jährlich während der voraussichtlichen Laufzeit des Darlehens Gewinn mindernd abschreibt. Dies ist jedoch nur dann zweifelsfrei, wenn das Darlehen eine feste, ganz genau bestimmte Laufzeit hat.
Ist ein Disagio als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins vereinbart, so kann der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens eine anteilige Rückerstattung verlangen, auch wenn der Vertrag eine vorzeitige Kündigung vorsah und dem Darlehensgeber das Recht einräumte, den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anzupassen. Für den Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Disagios gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGH, Urteil vom 12.10.1993 — XI ZR 11/93). (XI Nr. 1674/93)

oder Disagio. Betrag, um den der Preis/Kurs eines Wertpapiers oder einer Devise/ Geldsorte hinter dem Nennwert zurückbleibt (meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt). Z. B. Unterparieemission von Wertpapieren (führt zur Erhöhung der Effektivverzinsung). Aktien dürfen nicht mit einem Disagio ausgegeben werden. Bei Kreditgewährung: (Prozentualer) Abschlag auf den Nennwert eines Kredits (Daronum); der Schuldner zahlt dann einen höheren Betrag zurück, als er erhielt. Gegensatz: Aufgeld oder Agio.

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