Übernahme eines Teils der direkten (Lernmittel, Gebühren etc.) und indirekten Kosten (entgangenes Einkommen) des Bildungserwerbs durch Dritte (öffentliche Haushalte, Stiftungen etc.) bzw. Bereitstellung von (subventionierten) Finanzierungsmöglichkeiten für die privaten Kosten der Bildungsteilnahme (Bildungsdarlehen). Ziel der Ausbildungsförderung ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen durch die Reduzierung finanzieller Hemmnisse der Bildungsnachfrage; die Ausgestaltung des Förderungssystems kann zusätzlichen Zielen dienen (Verteilungsgerechtigkeit, Leistungsanreize etc.). Die Ausbildungsförderung steht im Rahmen des allgemeinen Familienlastenausgleichs i.d.R. neben anderen Entlastungen der privaten Haushalte im Hinblick auf die Ausbildungskosten der Kinder (Kindergeld, Steuerermässigungen). In der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausbildungsförderung hauptsächlich geregelt durch einzelne Landes- ausbildungsförderungsgesetze (für Schüler), das Graduiertenförderungsgesetz (für Hochschulabsolventen) sowie das Bundesausbil- dungsförderungsgesetz (für Studierende). Die Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird bedürftigen Studenten gewährt, deren Leistungen erwarten lassen, dass sie das angestrebte Ausbildungsziel erreichen. Auf diese individuelle Ausbildungsförderung besteht ein Rechtsanspruch. Die Höhe der Förderung richtet sich u. a. nach dem anrechenbaren Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes, nach dem anrechenbaren Einkommen des Studierenden im Bewilligungszeitraum sowie unter bestimmten Voraussetzungen nach dem etwa vorhandenen Vermögen des Studierenden, seines Ehegatten und seiner Eltern. Die monatlichen Höchstsätze (1984) von 690,- DM werden für die Dauer des Studiums einschl. der vorlesungsfreien Zeit gewährt. Die frühere Stipendienförderung wurde über die Teildarlehens-Förderung 1984 auf volle Darlehensförderung umgestellt. Das Darlehen ist zinslos; die Darlehensrückzahlung über einen Zeitraum von 20 Jahren ist vom späteren Einkommen abhängig und beginnt 5 Jahre nach Studienabschluss; bei überdurchschnittlichem Studienerfolg, frühzeitigem Studienabschluss oder vorzeitiger Rückzahlung ist ein teilweiser Darlehenserlass möglich. Ein System der Ausbildungsförderung ist im Hinblick auf die Effektivität zur Erreichung der zugrunde liegenden bildungspolitischen Ziele, auf das Kriterium der allokativen Effizienz sowie auf die Verteilungsgerechtigkeit der Förderungsmassnahmen zu beurteilen. Entsprechende Indikatoren liegen im Einfluss auf Umfang und Struktur der Bildungsnachfrage, in der Kosteneffizienz des Förderungssystems, im Einfluss auf die interne Effizienz der Bildungseinrichtungen (z.B. Studiendauer und Studienerfolg), im Einfluss auf die Abstimmung der Bildungsproduktion mit dem Arbeitsmarkt sowie in der Auswirkung des Steuer-Transfer-Systems auf die personelle Einkommensverteilung. Literatur: Hauser, R./Adam, H., Chancengleichheit und Effizienz in der Hochschule, Frankfurt a.M. 1978. van Litb, U., Ist die Ausbildungsförderung reformbedürftig?, in: Wirtschaftsdienst, 61. Jg. (1981), S. 402 ff.
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