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Effektivzinssatz

Effektivzinssatz oder interner Zinsfuß ist der tatsächliche unter Berücksichtigung aller Zahlungen und deren zeitlicher Verteilung ermittelte Zinssatz. Er weicht meist vom Nominalzinssatz ab.

Zur Ermittlung des Effektivzinssatzes dient die interne Zinsfuß-Methode, ein Verfahren der Investitionsrechnung, das häufig die lineare Interpolation nutzt.

Die Preisangaben-Verordnung (PangV) von 1985, zuletzt geändert 1992, verpflichtet unter anderem das Kreditgewerbe, die Preise für seine Leistungen gegenüber dem Letztverbraucher anzugeben und einen anfänglichen effektiven Jahreszinssatz zu errechnen, der neben dem Nominalzins unter anderem Agio und Disagio berücksichtigt.

Der Effektivzinssatz eines Wertpapieres gibt an, mit welchem Prozentsatz sich das beim Kauf des Wertpapieres aufgewendete Kapital verzinst. Die Höhe des Effektivzinssatz wird bestimmt durch den Nominalzinssatz z, den Kurs des Wertpapieres beim Ankauf Ak, den Kurs des Wertpapieres beim (Wieder) verkauf Vk und von der Länge des Zeitraums zwischen Ankauf und Verkauf T. Der Effektivzinssatz errechnet sich nach der Formel: In der Regel weicht der Effektivzinssatz vom Nominalzinssatz ab, da i. a. Ankaufs und Verkaufskurs nicht übereinstimmen und / oder der Ankaufskurs von 100% verschieden ist. wird z. B. ein Wertpapier bei der Emission gekauft und über die gesamte Laufzeit gehalten, so liegt der Effektivzinssatz in der Regel über dem Nominalzinssatz, da traditionell der Emissionskurs unter 100% liegt, während die Rücknahme i. a. zum Kurs von 100% erfolgt.

Auch: Effektivzinsfuss, -Verzinsung. Zinssatz, der die Rentabilität bez., die mittels eines bestimmten angelegten (investierten) Kapitalbetrags erzielt wird bzw. derjenige Satz, der durch einen Schuldner geleistet werden muss. In ihm enthaltene Komponenten sind Nominalzinssatz, Damnum (Disagio) bzw. Agio, Art der Zinszahlung (Zahl der jährlichen Zinstermine), Tilgungsform, evtl. Provisionen, Gebühren u. dgl.

(1) Verzinsung in v. H. eines Kapitalbetrages unter zeitlicher Berücksichtigung aller Kosten- und Ertragsfaktoren, die zu Zahlungen führen. Er ist für alle Formen der Kapitalanlage bedeutsam, da bei der Berechnung alle Faktoren (z. B. Zeitpunkt und Umfang der Kapitalbindung sowie Kapitalfreisetzung, Agio, Disagio, Gebühren, Provisionen, Zinsen und ggf. Zinseszinsen, Zinszahlungstermine) zu berücksichtigen sind.
(2) tatsächlich entstehender Zins im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme unter zeitlicher Berücksichtigung aller anfallender Kostenfaktoren, die zu Zahlungen führen (z. B. Kreditvolumen, Damnum, Nominalzins, Gebühren, Provisionen, sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme, Termine der Zins- und Tilgungszahlung sowie ihre Wertstellung).

Der Effektivzins kann in beiden Fällen erheblich vom Nominalzins abweichen. Seine Ermittlung erfolgt auf Basis finanzmathematischer Verfahren, ggf. unter Einsatz von Taschenrechnern oder Computern.

Effektivzinssatz.



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