Der Impairment Test stellt einen jährlichen und verpflichtenden Niederstwerttest dar, der sowohl für den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) oder auch für immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer durchgeführt werden muss. Dieser Test ist neuerdings nicht nur nach US-GAAP durchzuführen, sondern auch nach IFRS. Damit entfällt gleichzeitig die Möglichkeit der planmäßigen Abschreibung, wie sie im HGB u.a. zulässig ist.
Verfahren nach International Financial Reporting Standards (IFRS) (insb. IAS 36) und United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zur Ermittlung der Wertminderung von Vermögensgegenständen, welches grundsätzlich für alle Aktiva, sofern keine Sonderregelungen, wie z.B. für börsennotierte Wertpapiere, bestehen, anzuwenden ist. Der Impairment-Test ist nach IAS 36 und US-GAAP unterschiedlich ausgestaltet. Nach IAS 36 ist zunächst der Recoverable Amount (erzielbarer Betrag) eines Vermögensgegenstands zu ermitteln, der definiert wird als der höhere Wert von Net Market Value (Nettoverkaufserlös) und Value in Use (Barwert der erwarteten Cashflows, die sich aus der fortgeführten Nutzung ergeben). Sofern der Recoverable Amount kleiner als der Buchwert ist, muss eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. Nach US-GAAP wird zunächst die Wiedererlangbarkeit (Recoverability) geprüft, indem der Buchwert mit der Summe der undiskontierten erwarteten Cashflows aus der fortgeführten Nutzung verglichen wird. Für den Fall, dass der Buchwert höher ist, muss eine Abschreibung auf den Marktpreis bzw., falls dieser nicht verfügbar ist, auf den Barwert der Cashflows erfolgen. Sonderregelungen/Spezifizierungen gelten für den Impairment-Test beim Firmenwert nach IFRS 3 bzw. SFAS 131 und 132.
Im Folgenden werden die Vorgehensweisen beim Impairment Test beschrieben für IAS und US-GAAP:
IAS (1-stufiger Test)
Wichtig ist: Vergleich pro ZGE
Erzielbarer Preis (Recoverable Amount) < Buchwert ZGE incl. anteiligem Goodwill?
dabei: recoverable amount = höherer Wert von net selling price und value in use
dabei: value in use-Ermittlung per traditioneller Ansatz oder expected cash-flow Ansatz
Ist dies gegeben, so wird der Goodwill der ZGE abgeschrieben. Falls dies nicht ausreicht, um auf den recoverable amount zu gelangen, werden die Vermögenswerte abgeschrieben. Verteilungsschlüssel ist das Verhältnis der Buchwerte. Vorsicht bei Grundstücken, die dürfen nicht unter den Gutachtenswert fallen = fair value less costs to sell= net selling price.
Damit hat das IASB eine Erleichterung der Goodwill Abschreibung im Vergleich zum FASB entschieden, wo zunächst nur auf den implied value des Goodwill abgeschrieben wird. Diesen Wert herauszufinden, muss man einen sog. 2-stufigen impairment test durchführen:
US-GAAP (2-stufiger Test)
Vergleich pro ZGE
Erzielbarer Preis (Recoverable Amount) < Buchwert ZGE incl. anteiligem Goodwill ?
Falls ja, ist anteiliger Goodwill der ZGE auf Abschreibungsbedarf untersuchen. Dazu:
a) Ermittlung des implied value des Goodwill =
recoverable amount - Summe aller zu Zeitwerten bewerteten VGG/Schulden der ZGE - ohne Goodwill
b) Vergleich implied value der ZGE < anteiliger Goodwill der ZGE?
Falls ja, Abschreibung des anteiligen Goodwill auf den implied value des Goodwill, da der auf die ZGE verteilte Goodwill offensichtlich zu hoch war.
Erneut Vergleich pro ZGE:
Erzielbarer Preis (Recoverable Amount) < Buchwert ZGE incl. anteiligem Goodwill ?
Falls ja, ist anscheinend der erzielbare Preis geringer, als Zeitwert und impliziter Goodwill der ZGE zusammen.
Dann werden die VGG/Schulden anteilig abgeschrieben. Verteilungsschlüssel ist das Verhältnis der Buchwerte der VGG/Schulden. Es wird nicht erst der gesamte implied Goodwill abgeschrieben.
Siehe auch: Cash Flow
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