Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Meldevorschriften im Leistungsverkehr

Im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) können durch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Meldepflichten für bestimmte Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr erlassen werden, die Forderungen und Verbindlichkeiten, Vermögensanlagen und Zahlungsvorgänge sowie die Angabe des jeweiligen Rechtsgrundes betreffen. Ihre Zulässigkeit erstreckt sich im Rahmen der Erforderlichkeit auf folgende Bereiche:
Feststellung, ob Voraussetzungen für eine Aufhebung, Erleichterung oder Anordnungen von Beschränkungen vorliegen;
laufende Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland;
Gewährleistung der Wahrnehmung der außenwirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland;
Erfüllung der Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen;
Durchführung und Einhaltung der Depotpflicht nach dem AWG;
- Meldung des Bestandes und des Vermögens ausgewählter Positionen Gebietsansässiger in fremden
Wirtschaftsgebieten und Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet;
- Meldung der Vornahme von Rechtsgeschäften oder Handlungen, die sich auf Waren und Technologien im kerntechnischen, biologischen und chemischen Bereich (Teil I. der Ausfuhrliste) beziehen.
Im Dienstleistungsverkehr bestehen zur Zeit Meldepflichten:
bei Vorführungs-, Video- und Senderechten, wenn Lizenzabgaben oder Lizenzerlöse aus Verträgen mit Gebietsfremden anfallen. Betroffen sind Vorführungs- oder Senderechte an Spiel-, Kinder- oder Jugendfilmen (Abspieldauer von mindestens 45 Minuten);
im Braugewerbe, wenn Gebietsansässige Gebietsfremden Rechte einräumen, das in fremden Wirtschaftsgebieten produzierte Brauereiprodukt mit einer im Inland üblichen Bezeichnung oder Ausstattung zu vertreiben, wodurch eine Verwechslungsgefahr mit inländischen Produkten entstehen kann. Gleiches gilt für die Einbringung von Vertriebsrechten in Unternehmen in fremden Wirtschaftsgebieten.
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft (BAW).

Vorhergehender Fachbegriff: Meldevorschriften im Dienstleistungsverkehr | Nächster Fachbegriff: Meldevorschriften im Seeverkehr



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Disaggregation | Euroclear System | Anderkonto

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon