(WKM II) nach Außerkraftsetzung des Europäischen Währungssystems (EWS) ab 1.1.1999 wirksame Anbindung der Währungen von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden EU-Staaten an den Euro. Das umgangssprachlich oft EWS II, nunmehr WKM II genannte Wechselkurssystem soll zur währungspolitischen Integration aller EU-Staaten beitragen. Im Vollzug einer Entschließung des Europäischen Rats vom 16.6.1997 wurde das WKM II-Abkommen am 1.9.1998 zwischen der - Europäischen Zentralbank (EZB) und den Notenbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden EU-Mitgliedstaaten geschlossen. Es stellt sich als Modifikation der EWS dar; die Erfahrungen mit dem letzteren wurden beim neuen Abkommen im Sinne des Vorrangs der Preisstabilität sowie der Flexibilisierung genutzt. Gegenüber dem als Ankerwährung fungierenden Euro werden Leitkurs sowie Interventionskurse in der Standardbandbreite von ± 15% definiert, und zwar jeweils in Mengennotierung (Wechselkurs). Die Festlegung erfolgt unbeschadet der grundsätzlichen Kompetenz des EU-Rats in Wechselkursangelegenheiten im gegenseitigen Einvernehmen der Verantwortlichen für die allgemeine Wirtschaftspolitik (Ministerebene) und der Geldpolitik (EZB, Zentralbanken der pre-ins). Eine förmliche Festlegung engerer Bandbreiten ist möglich; desgleichen kann eine versuchsweise, allerdings nicht zu veröffentlichende Verengung der Bandbreite mit der EZB vereinbart werden. Die aktive Teilnahme ist, wie im EWS, freigestellt; sie ist allerdings notwendig, wenn eine Mitgliedschaft bei der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beabsichtigt ist. Für eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren muss Konvergenz im Sinne der Vermeidung einer Abwertung und Einhaltung einer normalen Schwankungsbreite (meist verstanden als ±2 1/4% um den Leitkurs) nachgewiesen werden. Von Beginn an nahmen Dänemark (± 21/4%) und Griechenland (± 15%) am WKM II teil. Pflichtinterventionen erfolgen automatisch und volumenmäßig unbegrenzt, wenn der Marktkurs einen der Grenzkurse erreicht und die Marktteilnehmer an ihre Zentralbank herantreten, um beim jeweiligen Grenzkurs die schwache Devise zu verkaufen bzw. die starke Devise zu kaufen. Intramarginale Interventionen sind einseitig oder koordiniert, doch prinzipiell im Einvernehmen mit der Emissionsbank der verwendeten Partnerwährung möglich. Die benötigten Partnerwährungen werden vorrangig den eigenen Währungsreserven entnommen; mangels solcher Reserven stehen jederzeit abrufbare, »sehr kurzfristige Finanzierungsfazilitäten« der EZB und der Zentralbanken der anderen Teilnehmerstaaten (bei Pflichtinterventionen ohne Limit) bereit. Der Zins stellt sich auf den Dreimonatssatz der Gläubigerwährung. Flexibilität kommt in erster Linie dadurch zum Ausdruck, dass das Ziel der Preisstabilität im WKM II dem Ziel der Wechselkursstabilität vorgeht. Preisstabilisierung muss darum in einem policy mix von Interventionen und anderen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, insbes. Zinsanpassungen, versucht und erforderlichenfalls durch Auf- und Abwertungen gewährleistet werden. Rechtzeitiges Handeln kann von allen Beteiligten gefördert werden, indem sie das im WKM II erstmals vorgesehene Verfahren einer vertraulichen Leitkursüberprüfung in die Wege leiten. Die laufende Überwachung des Funktionierens des WKM II ist dem Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank übertragen. Literatur: Deutsche Bundesbank (Okt. 1998)
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