Spedition, zu deren Aufgaben die Ausfuhrabfertigung der ihr übergebenen Sendungen zählt. Dazu gehören zunächst die zollamtliche Vorabfertigung sowie die Erstellung der erforderlichen Ausfuhrdokumente, wie Ausfuhrerklärungen gem. Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrverfahren. Besonders bedeutsam sind die Leistungen der E. bei Überseeverschiffungen. So obliegt dem Fob-Spediteur - neben der Organisation des Transports zum inländischen Hafen - die Verbringung der Ware auf das Schiff und die Besorgung des Nachweises der An-Bord-Lieferung: des Mate\'s Receipt. Gegen dieses erhält der Befrachter (Verlader) vom Verfrachter (Reeder) die Konnossemente ausgehändigt. Der Fob-Spediteur kann die Verschiffung und die Konnossemente selbst besorgen. Wenn er in einem solchen Fall als „combined transport operator" die Beförderung selbst durchführt, dann stellt er ein FBL (FIATA combined Bill of Lading) aus. Dieses dient wie das Konnossement der Reederei der Abwicklung eines Akkreditivs. Die internationale Spediteur-Übernahmebescheinigung (FCR) allein hat nur eine Sperrfunktion, d. h. der Verkäufer verliert mit ihrer Übergabe sein Verfügungsrecht über die Ware. Und der Käufer erlangt mit dem FCR - im Gegensatz zu Konnossement und FBL - kein Herausgaberecht gegenüber dem Verfrachter. So erfüllt der Exportspediteur mit der Besorgung und Erstellung der genannten Dokumente wesentliche Aufgaben bei der Abwicklung (auch der Zahlungen) von Exportgeschäften. Wenn im Kaufvertrag eine Cif-Lieferung vereinbart ist, dann hat der (Cif-)Exportspediteur neben der Verschiffung auch die Transportversicherung zu besorgen. In diesem Fall endet sein Verantwortungsbereich grundsätzlich im (gebietsfremden) Bestimmunghafen des Seetransports. Bei Vereinbarung von frachtfreier Anlieferung der Ware an den Bestimmungsort (im Importland) obliegt dem Exportspediteur auch noch die Organisation des sog. Nachlaufs ab Bestimmungshafen.
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