Mittelbereitstellung für Aufbau und Erhaltung öffentlicher Infrastruktur. Insbes. in den neuen Bundesländern und angesichts der Finanzierungsengpässe der öffentlichen Haushalte rücken neben den herkömmlichen Formen (Steuern, Beiträge, Gebühren und Kredite) Sonderformen der Finanzierung in den Vordergrund. Zunächst gilt es zu beachten, dass die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur an den öffentlichen Aufgaben (Staatstätigkeit) zu orientieren ist. Die Bereitstellung der Infrastruktur muss dabei schnell, flächendeckend, sicher, umweltverträglich und preisgünstig erfolgen und im Falle kommunaler Infrastruktur durch die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet sein. Bei der Sonderform des Finanzierungsleasing tritt zwischen den Hersteller und den Nutznießer eines Investitionsobjektes eine Leasinggesellschaft. Der Vorteil liegt in der Planung, Rationalisierung und in Zeitgewinnen, weniger bei den Finanzierungskosten. Eine Variante ist die Fonds-Finanzierung über einen geschlossenen Immobilienfonds mit privatem Anlagekapital für öffentliche Investitionen. Für kommunale Infrastrukturprojekte wird neuerdings gem eine Betreibergesellschaft mit privatem Kapital gegründet, die das Investitionsobjekt im eigenen Namen und für eigene Rechnung in Abstimmung mit der Gemeinde und den zuständigen Behörden errichtet und betreibt. Die Forderungen der Gesellschaft gegenüber der Gemeinde werden an ein Kreditinstitut zum Barwert abgetreten (Factoring) und der Schuldendienst durch die Gemeinde konventionell finanziert. Mit Hilfe einer von einem öffentlichen Unternehmen gegründeten Objekt- bzw. Projektgesellschaft läßt sich ein Mietoder Pachtvertrag zwischen öffentlichem Unternehmen und der Gesellschaft zur Nutzung des Investitionsobjektes abschließen. Bei der Finanzierung kann ein Kreditinstitut eingeschaltet werden. Die Bürgschaft des Trägers des öffentlichen Unternehmens hält die Finanzierungskosten relativ niedrig. Miet-Forfaitierung liegt vor, wenn die Mietforderungen der Objektgesellschaft gegenüber dem öffentlichen Träger von einem Kreditinstitut eingekauft werden. Privates Kapital kann auch von Infrastrukturuntemehmen herangezogen werden, die, soweit es sich um öffentliche Unternehmen handelt, dann gemischtwirtschaftlich werden.
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