Produktionsleistungen eines Verbandes im externen und internen Funktionsbereich. a) Externer Funktionsbereich: Die Beeinflussung von öffentlichen oder quasi öffentlichen Institutionen durch Verbände erstreckt sich auf nahezu alle politischen Bereiche. Die Intensität der Einflußnahme variiert. So sind z.B. Wirtschafts-, Umweltschutz- und Finanzpolitik bevorzugte Interventionsgebiete. Der Vertretung der Verbandsinteressen wird von den Verbänden selbst erhebliches Gewicht beigemessen. Eine weitere wesentliche Dienstleistung ist in der Vertretung der Verbandsinteressen gegenüber anderen Verbänden zu sehen, insbes. bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Abschluss von Tarifverträgen). Auch die Mitwirkung der Verbände in öffentlich-rechtlichen Institutionen, z.B. der Sozialversicherung und der beruflichen Bildung, hat erhebliches Gewicht. Dienstleistungen im externen Funktionsbereich weisen im Regelfall den Charakter eines öffentlichen Gutes auf (Verbandsökonomik). Ihre Nutzung bleibt nicht auf den Kreis der im Verband organisierten Mitglieder beschränkt. Insofern bieten diese Dienstleistungen wenig Anreiz, einem Verband beizutreten (freerider-Verhalten). Infolgedessen ergänzen die Verbände ihr externes Angebot durch ein Leistungsangebot im internen Funktionsbereich. b) Interner Funktionsbereich: Hier dominieren Rechtsberatung und Rechtsvertretung in grundsätzlichen Fragen. Diese Leistungen nehmen tendenziell zu. Die verstärkte sozialstaatliche Aktivität, möglicherweise verbunden mit einer Verschlechterung der Gesetzesqualität, trägt dazu bei. Bei Unternehmensverbänden erstrecken sich Beratung und Erfahrungsaustausch darüber hinaus auf die betriebliche Berufsausbildung, Arbeitsmarkt- und Personalfragen, innerbetriebliche Organisation, Umweltschutz. Die beiden letztgenannten Bereiche lassen die Nähe innerverbandlicher Dienstleistungen am Markt erkennen. Damit werden Wettbewerbsprobleme aufgeworfen: Verbände als nicht auf Gewinn abzielende Institutionen sind steuerlich begünstigt. Deshalb werden Service-Abteilungen für Individualberatung vielfach aus dem Verbandsbereich ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Gewerkschaften bieten im Bereich der Mitgliederberatung Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus gewerkschaftlicher Tätigkeit, Arbeitsverhältnis, - Betriebsverfassung und Mitbestimmung; darüber hinaus bei - Sozialversicherung, in Versorgungs- und Sozialhilfesachen, im Lohnsteuerrecht. Der Dienstleistungsbereich für Gewerkschaftsmitglieder umfaßt Urlaubsreisen, Erholungsaufenthalte und Freizeitangebote. Auch mit diesen Leistungsbeziehungen treten Verbände in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmungen. Das gewerkschaftliche Unterstützungswesen sieht im Regelfall Leistungen vor bei Streik und Aussperrung, bei Maßregelung, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall und außerordentlichen Notfällen. Diese Leistungen, die keinen Rechtsanspruch des Mitglieds gegen die Gewerkschaft begründen, laufen parallel zu Leistungsbeziehungen z.B. der Rentenversicherungsanstalten, Krankenkassen, Bundesanstalt für Arbeit. Verbände stehen mit ihrem Dienstleistungsangebot sowohl in Konkurrenz zum Staat oder staatlichen Institutionen als auch in Konkurrenz zu Unternehmungen, die am Markt operieren. Hieraus wird die Instabilität der Dienstleistungsbeziehungen zwischen Verbänden und ihren Mitgliedern deutlich. Da die Beziehung Verband — Mitglied weitgehend freiwillig ist, muss die verbandliche Dienstleistung und das Dienstleistungsangebot insgesamt ausreichend attraktiv sein, um das Mitglied zum Beitritt und zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft zu motivieren. Literatur: Lippold, K.W. (1974). Schmölders, G. (1965)
Vorhergehender Fachbegriff: Verbände | Nächster Fachbegriff: Verbessertes Direct Costing
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|