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Verwaltungsökonomik

wirtschaftswissenschaftliche Disziplin, deren Erkenntnisinteresse sich auf das Entscheiden über knappe Mittel bzw. wirtschaftliche Güter in öffentlichen Verwaltungen richtet. Aus ökonomischer Sicht bilden öffentliche Verwaltungen Wirtschaftseinheiten, in denen wirtschaftliche Entscheidungen (Verfügungen) über Güter gemäss öffentlichen Zielen und auf der Grundlage öffentlichen Eigentums getroffen werden. Die Vielzahl und Vielfalt öffentlicher Verwaltungen (= öffentliche Betriebe) lassen sich aufteilen in Bruttoverwaltungen (Bruttobetriebe) und Nettoverwaltungen (Nettobetriebe). Diese Differenzierung leitet sich ab von der vollständigen Einbindung mit allen Ausgaben und Einnahmen in das betreffende öffentliche Budget (Bruttoetatisierung) oder von der bloßen Verknüpfung mit ihm über den abzuführenden Gewinn oder zu deckenden Verlust (Nettoetatisierung). Im ersten Fall liegen Verwaltungen i.e.S. vor (z.B. Ministerien, Gemeindeverwaltungen, Schulen), im zweiten Fall handelt es sich um Verwaltungen i.w.S. bzw. gewöhnlich um öffentliche Unternehmen (Bundes-, Landes- und Gemeindeuntemehmen oder gemischtöffentliche Unternehmen). Außer der formalen Herauslösung aus dem Trägerhaushalt bedarf es für die Zuerkennung der Unternehmenseigenschaft erstens einer ausreichenden Ausstattung mit marktmäßig wenigstens partiell reproduzierbarem Eigenkapital. Dies schlägt sich äußerlich in einer finanzwirtschaftlichen Sonderstellung und rechnerischen Trennung vom Muttergemeinwesen nieder. Hinzu kommen muss zweitens ein eigenverantwortlicher Entscheidungs- und Handlungsspielraum, der von einer organisatorischen Trennung des Wirtschaftsgebildes von der Trägerverwaltung begleitet wird. Eine rechtliche Verselbständigung mag die Unternehmenseigenschaft unterstützen, unerläßliche Voraussetzung ist sie jedoch nicht. Entsprechend dieser Zweiteilung kann die Verwaltungsökonomik in eine Wirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und in eine Wirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen unterteilt werden, wobei man das zuletzt genannte Fachgebiet oft kurz als »öffentliche Wirtschaft« bezeichnet. Innerhalb dieser verwaltungsökonomischen Teildisziplinen ist wiederum nach einer betriebswirtschaftlichen und einer volkswirtschaftlichen Ausrichtung zu unterscheiden. Die Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen (»Offentliche Betriebswirtschaftslehre«, »Verwaltungsbetriebslehre«) hat eine Verwaltung oder eine Unternehmung oder mehrere als Einheit verstandene Verwaltungen oder Unternehmen zum Gegenstand; ferner interessieren auch die Verflechtungen dieser Wirtschaftseinheiten zu anderen Wirtschaftssubjekten. Dagegen stehen bei der Volkswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Unternehmen (»Volkswirtschaftliche Verwaltungsökonomie«,               »Verwaltungswirtschaftslehre«) die Wirtschaftspläne mehrerer Verwaltungen und mehrerer Unternehmen im Vordergrund; dabei kommt es auf die gesamten Veränderungen der Wirtschaftspläne aller von den öffentlichen Verwaltungs- und Untemehmensaktivitäten betroffenen öffentlichen und privaten Wirtschaftssubjekte an. Weitere Klassifikationen sind möglich. Je nachdem, ob die Wirtschaftspläne der öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen und sonstigen Wirtschaftssubjekte nicht aggregiert oder aber aggregiert sind, kann man eine Verwaltungsmikroökonomik und eine Verwaltungsmakroökonomik unterscheiden.
Verwaltungsökonomik Die Zusammenfassung der allen öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen gemeinsamen Merkmale geschieht in der Allgemeinen Verwaltungsökonomik. Die Besonderheiten der verschiedenen Zweigen angehörenden Verwaltungen werden dagegen in den Speziellen Verwaltungsökonomien behandelt (z.B. Arbeits-, Bau-, Bildungs-, Entsorgungs-, Finanz-, Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftsverwaltung), die Besonderheiten der verschiedenen Wirtschaftszweigen zuzurechnenden öffentlichen Unternehmen in den speziellen Zweiglehren (z.B. Industrie-, Kredit-, Verkehrs-, Versicherungs-, Versorgungs- und Wohnungswirtschaft). Neben diesen institutionellen Gliederungen ist unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auch eine Einteilung der Verwaltungsökonomik nach Hauptfunktionen bzw. Tätigkeitsgebieten sinnvoll. Als wichtigste administrative Querschnittsfunktionen kommen Management, Organisation, Personal und Haushalt, als unternehmerische Hauptfunktionen Management, Produktion, Absatz, Finanzierung in Betracht. Bei weitergehender Detaillierung läßt sich die Verwaltungsökonomie auffächern in Teilgebiete wie Planung, Organisation und Kontrolle, Beschaffung, Leistungserstellung und Leistungsabgabe, Finanzierung und Rechnungswesen. Literatur: Eichhorn, P. u.a. (1991). Chmielewicz, K., Eichhorn, P. (1989). Reinhard, C. (1987). Eichhorn, P., Friedrich, P. (1976)

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