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Wirtschafts- und Finanzausschuss

(WFA) der Europäischen Union. Er trat am 01.01.1999 - mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion an die Stelle des 1958 auf der Grundlage des EWG-Vertrages geschaffenen Währungsausschusses. Der WFA ist ein beratendes Gemeinschaftsgremium. Es setzt sich aus je zwei Vertretern eines jeden EU-Mitgliedstaates (i. d. R. des Finanzministers und der nationalen Zentralbank) sowie aus zwei Vertretern der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission zusammen. Der WFA beobachtet die Wirtschafts- und Finanzlage der an der Europäischen Währungsunion teilnehmenden wie auch der daran noch nicht teilnehmenden Staaten. Mindestens jährlich prüft er die Lage des (freien) Kapital- und Zahlungsverkehrs und erstattet dem EU-Rat und der EU-Kommission Bericht.

mit Beginn der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion gemäss Art. 109 c Abs. 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) eingesetztes Gremium, das insbes. als Forum des Dialogs dienen soll. Jeder Mitgliedstaat, die Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitglieder, die sich bei der Erfüllung ihrer Pflichten von den allgemeinen Interessen der Gemeinschaft leiten lassen. Präsident und Vizepräsident des Ausschusses werden satzungsgemäss für eine zweijährige, erneuerbare Amtsperiode aus dem Kreis der Mitglieder gewählt, die hohe Beamte in den nationalen Regierungen sind. Der in Art. 109 EGV sowie in der vom Rat der Europäischen Union am 31.12.1998 beschlossenen Satzung niedergelegte Auftrag sieht vor, dass der Ausschuss zu Beschlüssen im Zusammenhang mit dem - Europäischen Wechselkursmechanismus gehört werden kann und die Überprüfung der Entwicklung des Wechselkurses des Euro durch den Rat vorbereitet. Der Dialog zwischen dem Rat und der EZB soll das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion gewährleisten; er stellt jedoch weder die Souveränität des Rats noch die Unabhängigkeit der EZB in Frage.

Beratendes Gremium auf EU-Ebene, das mit Beginn der Währungsunion den zuvor bestehenden Währungsausschuß ablöste. Jeder Mitgliedstaat sowie die EU-Kommission und die EZB ernennen jeweils höchstens zwei Mitglieder. Seine Aufgaben sind im EG-Vertrag geregelt. Darunter fallen u.a. die Beobachtung der Wirtschafts- und Finanzlage der teilnehmenden Länder.

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