Bezeichnung für die Führungsbank, aber auch ein Führungsmitglied eines Bankenkonsortiums (Konsortium, Emissionskonsortium).
1. Agentbank. Bank, die im Rahmen von Effektenemissionen, Konsortialkrediten bzw. Notesfazilitäten die Konditionenfixierung (bei variabel verzinslicher Mittelaufnahme), die Auszahlung der Mittel und die Erbringung des Schuldendienstes überwacht, somit vor allem bei Kreditsyndizierungen am internationalen Kreditmarkt für wichtige Abwicklungsaufgaben des Kredits tätig ist und Verbindungsstelle zwischen Kreditnehmer und Mitgliedern des Kreditsyndikats (-konsortiums) ist. Die Existenz dieser spez. Bankfunktion ist typisch für die Struktur internationaler Bankenkonsortien: Während die Leadbank für das Finanzierungskonzept und die Syndizierung verantwortlich ist, erfüllt der Agent die Aufgaben einer Zahl- und Verwaltungsstelle während der Finanzierungslaufzeit. Beide Funktionen sind rechtlich zu trennen; jedoch fungiert üblicherweise als Agent die Leadbank selbst oder eine ihrer Tochterbanken. Die Aufgaben umfassen vor allem Mitwirkung bei der Gestaltung der Kreditkonditionen, Auszahlung des Kreditbetrags, Einzug und Überwachung der Zins- und Tilgungszahlungen und sonstige verwaltungstechnische Aufgaben.
2. Anleiheagent.
3. ABS-Finanzierung.
4. Bei Bank-ADV Programm, das einen Auftrag annimmt und diesen selbständig ausführt.
(im Handel), siehe Handelsvertreter. (in Call Centers), Bezeichnung für qualifizierte Mitarbeiter im Kundenkontakt eines Call Centers oder Communication Centers. Siehe auch Call Center Management (Communication Center Management), mit Literaturangaben.
internationaler Vermittlerhandel, Handelsvertreter
(1) Syn. Bez. für Handelsvertreter. (2) Bez. für eine (Agent-)Bank, die Konsortialführerin bei der Emission von Wertpapieren, der Syndizierung von Krediten oder den Fazilitäten bei der Begebung von Euronotes. (3) Im Wertpapiergeschäft sorgt der Agent als Kommissionär für die Geschäftsvermittlung; er führt diese im eigenen Namen und auf fremde Rechnung aus.
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