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Kontrolträger

Personen, Personengruppen bzw. organisatorische Einheiten, die Kontrollen Überwachung, Prüfung) durchführen. Abhängig von der personellen Zuordnung der Bearbei- tungs- und Kontrollaufgaben wird zwischen Selbstkontrolle und Fremdkontrolle unterschieden. Bei der Selbstkontrolle kontrolliert und korrigiert der Bearbeiter auch die Arbeitsergebnisse, bei der Fremdkontrolle werden die Bearbeitung und die Kontrolle der Arbeitsergebnisse von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt (Funktionstrennung). Durch Selbstkontrollen können unbewusste Fehler, die durch Unachtsamkeit entstanden sind, aufgedeckt und korrigiert werden. Unbewusste Fehler, die auf systematischen Ursachen wie mangelnden Fähigkeiten und fehlerhaften Arbeitsanweisungen beruhen, sowie bewusste Fehler lassen sich dadurch indessen nicht beseitigen. Neben der Korrekturwirkung besitzt die Selbstkontrolle insb. eine Sicherheitswirkung, da der Selbstkontrolleur seine Stärken und Schwächen einzuschätzen lernt, wodurch er lernen und sein persönliches Anspruchsniveau bezüglich der Bearbeitung steigern kann. Bei intrinsisch motivierten Mitarbeitern, denen Bearbeitung und Kontrolle übertragen werden, lassen sich durch das derart dokumentierte Vertrauen der Unternehmensleitung das Selbstwertgefühl der Betroffenen und ihre Identifikation mit Aufgabe und Unternehmung erhöhen sowie die Anzahl der Fehler infolge erhöhter Aufmerksamkeit künftig vermindern. Die Selbstkontrolle wirkt nur dann voll, wenn sie explizit in den Arbeitsablauf eingebaut und durch eine - zumindest stichprobenweise - Fremdkontrolle unterstützt wird. Falls der Mitarbeiter keine Fremdkontrolle erwartet, steigt das Risiko, dass die Selbstkontrollen seltener und weniger sorgfältig durchgeführt werden. Fremdkontrollen fördern zudem die Rationalisierung der Arbeitsabläufe und das Streben nach einer möglichst hohen Ausnutzung der Fachkompetenz einzelner Mitarbeiter. Ausserdem wirken sie Interessenkonflikten entgegen. Die Fremdkontrolle kann sowohl durch Unternehmensangehörige, z.B. den nächsten Bearbeiter im Arbeitsablauf, als auch von externen Kontrolleuren, z.B. Sachverständigen, ausgeführt werden. Falls die Überwachung nicht fest in den Arbeitsablauf integriert sein soll und zudem die sachliche und persönliche Unabhängigkeit sowie die Autorität des Überwachungsträgers von besonderer Bedeutung sind, sollte die Überwachung an die interne Revision delegiert werden. Durch die relativ grosse persönliche Distanz zwischen Bearbeitern und Prüfern lassen sich negative, das Arbeitsklima belastende Auswirkungen der Überwachung, wie das Gefühl des Misstrauens und der Bespitzelung zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, weitgehend vermeiden bzw. reduzieren. Eine besondere Form der hierarchischen Fremdüberwachung ist die Dienstaufsicht, d.h. eine Überwachung der fachlichen Leistung und Führung eines Mitarbeiters, an den Verantwortung und Kompetenz delegiert wurden, durch einen Vorgesetzten. Dieser überwacht fallweise, ob die vorgegebenen Normen und Richtlinien einschliesslich der Selbstüberwachung durch den Mitarbeiter eingehalten wurden; bei Abweichungen kann er ggf. korrigierend eingreifen. Die Dienstaufsicht hält das aus der Delegation von Verantwortung und Kompetenz resultierende Risiko gering. Den Fremdkontrollen wird im allgemeinen eine relativ hohe Präventivwirkung (Kon- trollwirkungen) attestiert, da extrinsisch motivierte Mitarbeiter durch Lob bei fehlerfreier Arbeit künftig bewusste Fehler unterlassen und durch höhere Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Bearbeitung Flüchtigkeitsfehler vermeiden werden. Allerdings kann eine zu starke Fremdkontrolle auch dysfunktionale Wirkungen hervorrufen. Daher sind Selbstkontrolle und Fremdkontrolle zwei sich ergänzende Massnahmen, um fehlerfreie Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Bei kombinierter Selbst- und Fremdkontrolle hängen Kontrollorganisation und Kontrollintensität der Fremdkontrolle von der Effektivität (Kontrollziele) der Selbstkontrolle ab. Mit zunehmender Selbstkontrolle sinkt im allgemeinen die Korrekturwirkung der Fremdkontrolle. Gleichzeitig steigt ihre Bedeutung im Hinblick auf die Gewährleistung einer regelmässigen Durchführung der Selbstkontrollen und im Hinblick auf die Fehlervermeidung.       Literatur: Baetge, Überwachung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, 2. Aufl., München 1990, S. 165 ff. Höhn, R., Die Dienstaufsicht und ihre Technik, Bad Harzburg 1972. Thieme, H.-R., Verhaltensbeeinflussung durch Kontrolle, Berlin 1982.

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