Die Betriebswirtschaftslehre des Krankenhauses (Krankenhausbetriebslehre) befindet sich wegen der relativ kurzen Zeit, in der das Krankenhaus zum Gegenstand intensiverer betriebswirtschaftlicher Forschungen geworden ist, als einzelwirtschaftliche Institutionenlehre des Krankenhauses noch in ihrer Aufbauphase. In Anlehnung an die Abgrenzung des Gegenstandsbereichs anderer betriebswirtschaftlicher Institutionenlehren kann die Aufgabenstellung der Krankenbausbetriebslehre definiert werden als Beschreibung, Erklärung und Gestaltung des sich innerhalb des Krankenhauses vollziehenden Geschehens und seiner Beziehungen zu anderen Wirtschaftssubjekten sowie zu anderen Teilsystemen des Ges und heitswesens und zur sonstigen Umwelt hinsichtlich der ökonomisch relevanten Aspekte. Krankenhäuser sind offene, arbeitsteilige soziale Systeme, deren Hauptzwecke das Erkennen, Heilen, Bessern oder Lindern von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden sowie die Geburtshilfe bei den das Krankenhaus stationär, semistationär oder ambulant aufslichenden Patienten ist; daneben dienen Krankenhäuser Lehr und Forschungszwecken. In bezug auf den Grad ihrer Spezialisierung im ärztlichpflegerischen Bereich werden allgemeine Krankenhäuser und Fachkrankenhäuser unterschieden. Die Krankenhausleistungen sind weitgehend immaterielle Realgüter, die als Diensdeistungen in bezug auf, am und unter Mithilfe des Patienten erbracht werden. Das Krankenhaus als Produktionssystem höherer Ordnung erbringt die Krankenhausleistungen in einem mehrstufigen Produktionsprozeß. Der eigentliche KrankenhausOutput ist die Veränderung des Krankheitsstatus der Patienten im Sinne von Heilen, Bessern und Lindern. Dieser wird erreicht durch die Kombination und Transformation komplexer Inputgüter wie z. B. durch Einzelleistungen in Diagnose, Therapie und Pflege. Solche krankenhausintern erstellten Inputgüter sind aufgrund des mehrstufigen Produktionsprozesses selber das Ergebnis der Kombination und Transformation von originären, krankenhausextern bezogenen Produktionsfaktoren wie z. B. Arbeit, Betriebsmittel und Pharmazeutika. Krankenhausträger sind vorwiegend öffentlichrechtliche oder freigemeinnützige Institutionen, daneben gibt es aber auch Krankenhäuser in privater, erwerbswirtschaftlich orientierter Trägerschaft. Das Oberziel öffentlichrechtlicher und freigemeinnütziger Krankenhäu ser ist die Deckung des Bedarfs an Krankenbausversorgung. Dieses Oberziel leitet sich aus dem Prinzip der öffentlichen Daseinsfürsorge als WirtschaftsGrund satz öffentlichrechtlicher Krankenhausträger und aus dem karitativen oder humanitären Prinzip als WirtschaftsGrund satz frei gemeinnütziger Krankenhausträger ab. Dieses Oberziel ist zu konkreti sieren in Sachzielen (quantitativ opti male Bedarfsdeckung), in kategorialen Zielen (qualitativ optimale Be darfsdeckung) und in Formalzielen (Wirtschaftlichkeit, Kostendeckung). Das Finanzierungssystem der Kran kenhäuser ist nach dem Kranken hausfinanzierungsgesetz (KHG) durch einen Dualismus von öffentli cher Förderung und Benutzerentgel ten gekennzeichnet. Die Investitions kosten sollen über Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand (Bund , Land) gedeckt werden, die Ausgaben für den laufenden Betrieb über Benutzerentgelte (Erlöse und Pflegesätze). Die öffentliche Förde rung und die Benutzerentgelte sollen nach dem KHG die Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden und lei stungsfähigen Krankenhauses decken. Weitere Kosten aufgrund von Wirtschaftlichkeiten sind vom Krankenhausträger abzudecken. Die Preisbildung (Pflegesatzfestsetzung) der Krankenhäuser als gemeinnützige Bedarfswirtschaften öffentlicher oder freier Träger spiegelt nicht eine marktwirtschaftliche, sondern eine administrative Steuerung wider. Grundlage der Pflegesatzermittlung sind die für den Pflegesatzzeitraum erwarteten Kosten, die aus den Selbstkosten der vergangenen Periode unter Berücksichtigung von künftigen Änderungen abgeleitet werden. In dieses administrative Steuerungssystem hat der Gesetzgeber verschiedene Elemente (wie Verpflichtung des Krankenhauses auf die Wirtschaftlichkeitsmaxime, Einigungsverhandlungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen) eingebaut, die auf eine Leistungserstellung hinwirken sollen, bei der aus einzel und gesamtwirtschaftlicher Sicht Ressourcen möglichst nicht verschwendet werden, und die auf diese Weise zur Begrenzung des zu entgeltenden Kostenpreises führen sollen. Das Rechnungswesen der Krankenhäuser ist weitgehend durch die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) hinsichtlich seiner Zwecke (Selbstkostenermittlung, Wirtschaftlichkeitskontrolle) und seines Aufbaus (Buchhaltung und Jahresabschluß, Kosten und Leistungsrechnung) determiniert. Besonderheiten in Buchhaltung und Jahresabschluß ergeben sich aus dem dualistischen Finanzierungssystem (z. B. Trennung der Vermögenspositionen in Grund stücke, förderungsfähige Anlagegüter, Ge und Verbrauchsgüter; Trennung nach der Nutzungdauer in Abhängigkeit von den FörderungsGrund sätzen; Sonder und Ausgleichsposten nach KHG).
Die Kosten und Leistungsrechnung ist eine Ist(Voll) kostenrechnung zum Zwecke der Ermittlung kostendeckender Pflegesätze. Kostenträger ist der Pflegetag, für den das Krankenhaus einen vollpauschalierten Pflegesatz als Ergebnis einer Divisionskalkulation erhält.
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