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Partnerschaftsidee

neben der —gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmensführung das praktisch bedeutsamste der alternativen Reformkonzepte, die im Zuge der Kritik an der traditionellen —kapitalistischen Unternehmensverfassung entstanden sind. Die 1950 gegründete "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft e. V" (AGP) definiert in der Tradition der katholischen Soziallehre, der evangelischen Sozialethik und wirtschaftsliberaler Grundhaltungen betriebliche Partnerschaft als "eine vertraglich vereinbarte Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern. Sie soll allen Beteiligten ein Höchstmass an Selbstentfaltung ermöglichen und durch verschiedene Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung bei entsprechender Mitverantwortung einer Fremdbestimmung entgegenwirken. Notwendiger Bestandteil dieser Partnerschaft ist die Beteiligung der Mitarbeiter am gemeinsam erwirtschafteten Erfolg, am Kapital des Unternehmens oder an beidem". Hinsichtlich der materiellen Komponente überwog zu Beginn der Partnerschaftsbewegung eine reine "materielle Beteiligung am Betriebserfolg" (AGP-Satzung von 1950). Diese —Erfolgsbeteiligung als Ergänzung zur relativ niedrigen Entlohnung sollte zum einen die -Leistungsmotivation so positiv beeinflussen, dass die Kosten mehr als ausgeglichen würden. Zum anderen entsprach die Erfolgsbeteiligung der Arbeitnehmer der "Gleichwertigkeit" von Kapital und Arbeit. Mit dem "Ansteigen des Wohlstandes und mit dem Anwachsen der laufenden Arbeitsentgelte erkannte man in der Erfolgsbeteiligung deutlicher eine Chance für ihre investive Verwendung und damit für die Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" (Eduard Gaugler, 1980). So steht heute die (teilweise erfolgsbeteiligungsfinanzierte und gemäss dem Zweiten Vermögensbeteiligungsgesetz von 1987 staatlich geförderte) —Kapitalbeteiligung im Vordergrund. Die den Arbeitnehmern im Rahmen der immateriellen (ideellen) Beteiligungsdimension gewährten Einfluss-rechte berühren niemals das Letztentscheidungsrecht des Unternehmers. Es wird dabei angestrebt, durch eine partnerschaftliche Organisation, die durch (faktisch oft wenig einflussreiche) Institutionen (Partnerschaftsausschüsse u. ä.) gekennzeichnet wird, "Grundlagen für eine betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung zu errichten, die nicht vom Prinzip des Misstrauens und der Machtkontrolle pervertiert sind" (Gaugler, 1980). An der starken Betonung mentaler Partizipationskomponenten (vgl. Kissler 1980), die von leerformelhaften Schlagworten (z. B. vertrauensvolle Zusammenarbeit, gegenseitige Information, Arbeitsfreude und Arbeitswille) gekennzeichnet seien und mit einer weitgehenden Ablehnung institutionalisierter —Mitbestimmung (reale Partizipation) einhergingen, setzt eine breite Kritik an, die insb. von den Gewerkschaften geführt wird: Idee und Praxis der Partnerschaft vermöchten nicht ihrem impliziten Anspruch gerecht zu werden, zur Demokratisierung der kapitalistischen Strukturen beizutragen. Vielmehr würden bestehende Machtverhältnisse durch Verschleierung und Rechtfertigung gegen echte Reformen abgeschirmt und stabilisiert.   Literatur: Gaugler, E., Drei Jahrzehnte AGP, in: AGP-Mitteilungen Nr. 228 vom 15. Nov. 1980, S. 1 ff. Kissler, L., Partizipation als Lernprozess, Frankfurt a. M., New York 1980. Lezius, M./Beyer, H., Menschen machen Wirtschaft, Wiesbaden 1989. Weidemann, D., Betriebliche Partnerschaft Ganzheitliche Unternehmensteilhabe, in: Guski, H.G./Schneider, H. J. (Hrsg.), Mitarbeiter-Beteiligung. Handbuch für die Praxis, Abschnitt 9200, Neuwied 1987.

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