Förmliches Verfahren der Finanzverwaltung, in dem die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden und die Steuerschuld festgesetzt wird. Es gilt für die meisten Steuerarten, wie z.B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das Verfahren beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung auf einem amtlichen Vordruck, den der Steuerpflichtige in der Regel unaufgefordert zugeschickt bekommt. Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung sind in der Regel Jahresabschluss bzw. Überschussrechnung und Belege beizufügen, so dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen vollständig ermitteln und in einem Steuerbescheid festsetzen kann. Auf die voraussichtliche Steuerschuld hat der Steuerpflichtige vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und Kapitalvermögen werden bereits bei Erhalt der Einnahmen Quellensteuern einbehalten. Die beiden wichtigsten Veranlagungsarten sind Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung von Ehegatten. Zur Einzelveranlagung werden vor allem ledige, geschiedene und verwitwete Steuerpflichtige herangezogen. Hier wird die ESt-Grundtabelle angewendet. Bei Ehegatten wird in der Regel die Zusammenveranlagung (wenn nicht in Ausnahmefällen eine getrennte Veranlagung beantragt wird) durchgeführt. Diese Veranlagung hat den Vorteil, dass das Splittingverfahren angewendet wird.
Quellensteuer
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