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Wirtschaftsprüfung

(externe Revision) ist neben der —Kontrolle Teil des Überwachungssystems für wirtschaftliche Einheiten und Handlungen. Während die Kontrolle automatisch oder durch — direkt oder indirekt — prozessabhängige Personen ausgeübt wird, ist es charakteristisches Kennzeichen der Prüfung, dass sie von prozessunabhängigen, externen Überwachungsträgern durchgeführt wird. Wirtschaftsprüfung besteht aus einem Vergleich von festgestellten wirtschaftlichen Ist-Objekten mit vorgegebenen oder abgeleiteten. Soll-Objekten und dem anschliessenden Prüfungsurteil (Prüfungsergebnis). Im Gegensatz dazu erfolgt eine einfache —Begutachtung ohne Soll-Ist-Vergleich; sie kann sich auf eine Analyse ohne abschliessendes Urteil beschränken. Beratung hingegen, die nicht selten auf einer Prüfung aufbaut, zielt in erster Linie auf die Abgabe von Verhaltensempfehlungen ab. Die Notwendigkeit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung entsteht für den einzelnen, der sich an einer wirtschaftlichen Veranstaltung beteiligt, dann, wenn ihm aus persönlichen oder sachlichen Umständen die Gewinnung eines Gesamtüberblicks verwehrt ist. Dem Gemeinwesen kann zur Bewahrung und Sicherung einer funktionsfähigen Wirtschaftsordnung der Zwang erwachsen, namentlich für Unternehmen bestimmter Rechtsform, Wirtschaftszweige und Grösse ein wirksames Prüfungswesen einzurichten. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Motive spiegeln sich in der historischen Entwicklung des Wirtschaftsprüfungswesens wider. Ausgangspunkt der Wirtschaftsprüfung bildet das interne Revisionswesen, dessen Ursprünge sich im Altertum nachweisen lassen. Marksteine auf dem Weg zum Aufbau eines Prüfungswesens sind die Rechnungshöfe, die im ausgehenden Mittelalter — vor allem fiskalisch motiviert — in den oberitalienischen Städten eingerichtet wurden. Prüferbehörden wie die heutigen Rechnungshöfe und die Institution der steuerlichen Aussenprüfung stehen in dieser Tradition. Das Entstehen grosser, überregional tätiger Handelshäuser erforderte den Aufbau eines leistungsfähigen Rechnungs- und Revisionswesens, das Aufkommen kapitalistischer Gesellschaften mit der Trennung von Kapital und Disposition liess das Bedürfnis nach unabhängiger Prüfung entstehen. Die Wirtschaftsprüfung, die überwiegend noch auf freiwilliger Basis erfolgte, führte im Genossenschaftswesen Ende des 19. Jh. zu der Institution der Prüfungsverbände. Missstände und Krisen waren es vor allem, die der Entwicklung einer pflichtmässigen Wirtschaftsprüfung entscheidende Impulse gaben. So sind die Einführung der Pflichtprüfung für Aktiengesellschaften u. a. wie auch die Entstehung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland im Jahr 1931 unmittelbar als Folge der Weltwirtschaftskrise 1928/29 zu verstehen. Wirtschaftsprüfung konnte ursprünglich von jedem Berufskundigen durchgeführt werden. In dem Masse, in dem der Prüfung eine besondere Schutzfunktion zuerkannt wurde, kam es zu Bestrebungen, den Kreis der Prüfungsberechtigten (—Prüfungsorgane) zu beschränken. Beleg hierfür ist das Entstehen spezieller Berufsbilder wie des "Vereidigten Bücherrevisors" und des späteren —Vereidigten Buchprüfers. Eine grundlegende Eingrenzung der Prüfungsberechtigten vollzog sich unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise, als mit Einführung der Pflichtprüfung im Wege der Notverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie vom 19. 9. 1931, RGB1. I, S. 493) auch der besondere Berufsstand des Wirtschaftsprüfers geschaffen wurde (Erste Verordnung zur Durchführung der aktienrechtlichen Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 15. 12. 1931, RGB1. I, S. 760). Zur Sicherung der persönlichen und fachlichen Qualifikation der Wirtschaftsprüfer wurden in einer Ländervereinbarung die Grundsätze und Rahmenvorschriften für die Prüfung und Bestellung verankert. Mit Inkrafttreten der Wirtschaftsprüferordnung vom 24. 7. 1961 (BGBl. I, S. 1049) wurden eine bundeseinheitliche Berufsgesetzgebung und als Selbstverwaltungsorgan des Berufsstandes die Wirtschaftsprüferkammer geschaffen. Gegenstand der Wirtschaftsprüfung, früher oft mit Buchprüfung gleichgesetzt, bilden grundsätzlich alle wirtschaftlichen Sachverhalte, Strukturen und Prozesse. Die verschiedenartigen Prüfungsgegenstände kommen in den Bezeichnungen der unterschiedlichen —Prüfungsarten wie —Jahresabschluss-, Geschäftsführungs, Gründungs-, Kreditwürdigkeitsprüfung u. a. anschaulich zum Ausdruck. Wirtschaftsprüfung hat als wirtschaftliches Handeln selbst den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit zu genügen. Im Rahmen der Durchführung eines Prüfungsauftrags wird dies im Regelfalle bedeuten, mit geringstmöglichen Prüfungskosten ein Prüfungsergebnis von hinreichender Qualität zu erreichen. Prüfungsqualität und Wirtschaftlichkeit werden durch die Einhaltung der Prüfungsnormen, eine sorgfältige Prüfungsplanung und den überlegten Einsatz verfügbarer —Prüfungstechniken sichergestellt. Der Wirtschaftsprüfung sind im Rahmen der Wirtschaftsordnung wichtige Schutz- und Sicherungsfunktionen zugedacht, die namentlich in der Präventiv- und Kontrollfunktion zur Sicherung glaubwürdiger Informationen gesehen werden. Sie erfüllt ihre Aufgabe durch Abgabe von Prüfungsurteilen und Übermittlung der —Prüfungsergebnisse an die Auftraggeber oder gesetzlich vorgesehenen Adressaten.           Literatur: Institut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.), Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1992, Düsseldorf 1992. Leffson, U., Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl., Wiesbaden 1988. v. Wysocki, K., Wirtschaftsprüfung und Wirtschaftsprüfungswesen, in: Hang Bd. 9, Stuttgart u. a. 1982, S. 206 ff.

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