(BMA).
1. Dienstsitz: Berlin;
2. Dienstsitz: Bonn. Die Vielzahl der Politikfelder des BMA können nach zwei großen Bereiche gegliedert werden: (1) Arbeit und (2) Soziale Sicherheit. Zu (1) zählen die Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitsförderung: Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, alle sonstigen mit dem Arbeitsmarktförderungsgesetz zusammenhängenden Fragen. Dazu gehört auch die Beschäftigung und soziale Integration von Ausländern. Ferner das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz: Arbeitsvertragsrecht, kollektives Arbeitsrecht (einschl. Betriebsverfassung und Mitbestimmung), Tarifwesen, Arbeitsgerichtsbarkeit, technischer Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Arbeitszeitfragen, Jugendarbeitsschutz sowie die Humanisierung des Arbeitslebens. Zu (2) zählen die Sozialversicherung (gesetzl. Rentenversicherung, einschl. Alterssicherung der Landwirte, Handwerker und freien Berufe, gesetzl. Unfallversicherung, Fragen der Sozialversicherung, die Selbstverwaltung, das Verfahrensrecht und die Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Sozialgesetzbuch. Ferner die Aufgabenfelder der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, die Förderung entsprechender Einrichtungen, die Behindertenpolitik, das Schwerbehindertenrecht sowie die Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung. Das BMA wirkt auch bei der Gestaltung und Umsetzung der europäischen und internationalen Sozialpolitik mit; im Rahmen der EU, der Internationalen Arbeitsorganisation, des Europarats und der OECD. Es fördert die Bundesanstalt für Arbeit bei deren Auftrag, die MOE-Länder beim Aufbau und der Reform der dortigen Arbeitsverwaltungen zu beraten. Mit der Konzeption von Modellarbeitsämtern wurde 1992 in Russland begonnen. Ein Handbuch über die Arbeitsabläufe im Arbeitsamt wurde in allen russischen Beschäftigungszentren verbindlich eingeführt. http://www.bma.de
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