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Internationale Rechnungslegung nach IFRS


1. Charakterisierung Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind ein internationales Regelwerk der Rech­nungslegung, deren Ziel es ist, die Rechnungslegung weltweit zu harmonisieren und den unterschiedli­chen Jahresabschlussadressaten des Jahresabschlusses die für sie relevanten Informationen zu geben. Seit 2000 haben die IFRS stark an Bedeutung gewonnen. In der Europäischen Union, und damit auch in Deutschland und Österreich, sind sie durch die EU-Verordnung 1606/2002 ab 2005 verbindlich für Konzernabschlüsse anzuwenden.
2. Hintergrund der IFRS Bereits in den 70er Jahren wurde das International Accounting Standards Committee (IASC) als Rech­nungslegungsgremium von neun Staaten gegründet. Aber erst in den letzten Jahren ist durch das ge­wachsene Bedürfnis nach einer internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung die Bedeutung der IFRS sprunghaft gewachsen. Die IFRS stellen zwar neue Bilanzierungsvorschriften dar, beruhen aber wie das deutsche HGB auch auf dem Prinzip der doppelten bzw. kaufmännischen Buchführung. Im Gegensatz zum HGB und den   GoB werden die IFRS induktiv abgeleitet. Damit geht einher, dass die IFRS eine zunehmende Rege­lungsdichte aufweisen, da sie für jeden denkbaren Fall eine passende Bilanzierungsvorschrift vorhalten wollen. Zudem sollen die IFRS sicherstellen, dass in Ländern mit unterschiedlicher Rechnungs­legungskultur die Regelungen gleichmässig angewandt werden. Die IFRS weisen eine eindeutige Orientierung am angloamerikanischen Gedankengut zur Rechnungs­legung auf. Die Mehrheit der Board-Mitglieder im IASB stammt aus angloamerikanischen Ländern, einige davon direkt aus den USA, weshalb eine Nähe der IFRS zu der   US-GAAP erklärlich ist.
3. Institutionen der IFRS Seit 2001 haben die IFRS mit der IASC Foundation eine neue institutionelle Basis erhalten. Dort sind alle mit der Rechnungslegung befassten Berufsverbände Mitglied. Wesentliches Gremium der IASC Foundation ist das International Accounting Standards Board (IASB), welches die einzelnen Standards der IFRS erarbeitet und veröffentlicht. Bedürfen einzelne Standards einer weiteren Interpretation, so erarbeitet das International Financial Re­porting Interpretation Committee (IFRIC) die notwendigen Interpretationen, die die Standards zwin­gend ergänzen. Mitglieder in den genannten Institutionen sind beispielsweise nationale Standardsetter.
4. Aufbau der IFRS Der Aufbau der IFRS gliedert sich folgendermassen:
(1) Vorwort (preface).
(2) Rahmenkonzept (framework): Ist der konzeptionelle Überbau der IFRS. Es soll Standardsetter wie das IASB selbst sowie nationale Standardsetter in ihrer Arbeit unterstützen und Bilanzaufsteller, -adressaten und -prüfer bei der Anwendung der IFRS unterstützen Im Mittelpunkt des Rahmen­konzeptes stehen Ausführungen zu den Zielsetzungen von Abschlüssen und die qualitativen An­forderungen an einen Jahresabschluss, um deren Informationsfunktion erfüllen zu können. Des Weiteren enthält das Rahmenkonzept Definitionen zu Abschlussposten sowie deren Ansatz und Bewertung und Ausführungen zu Kapitalerhaltungskonzepten.
(3) Standards: Die für die Arbeit mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) anzu­wendenden Regelungen sind in den einzelnen Standards festgelegt. Typischerweise behandelt je­der Standard einen kompletten Bilanzierungsvorgang. Die Standards sind fortlaufend nummeriert. Allerdings sagt die Nummerierung nichts über die Wichtigkeit des einzelnen Standards aus; die Nummerierung der Standards erfolgt in zeitlicher Reihenfolge und ist als Adresse eines bestimm­ten Inhalts zu sehen. Die einzelnen IFRS-Standards folgen alle einem gemeinsamen Aufbausche­ma. Zunächst gibt das Inhaltsverzeichnis einen Überblick über den gesamten Inhalt des Standards mit den zugehörigen Textziffern. Mit der Zielsetzung soll über die Intention des Standards Auf­schluss gegeben werden. Im Anwendungsbereich ist geregelt, für welche Unternehmen und Bran­chen der Standard verbindlich anzuwenden ist bzw. welche Unternehmen und Branchen von der Anwendung eines Standards befreit werden. Die in einem Standard verwandten Definitionen er­klären zentrale im Standard benutzte Begriffe. Als Kernaussagen eines Standards folgen die Bi­lanzierungs- und Bewertungsmethoden, die der einzelne Standard zu Bilanzierungsfragen regelt. Der Umfang der vom Bilanzaufsteller zu machenden Angaben wird in den Anhangsangaben gere­gelt. Das in jedem Standard veröffentlichte Datum des Inkrafttretens gibt Aufschluss über die erstmalige verbindliche Anwendung des Standards.
(4) Interpretationen: Auch trotz der hohen Regelungsdichte in den einzelnen Standards der IFRS be­darf es häufig weitergehender Interpretationen, um auftauchende Fragestellungen eingehend zu beantworten. Diese Auslegungen sind in den Interpretationen niedergelegt und müssen zwingend mit den für sie geltenden Standards angewandt werden.
5. Arbeiten mit den IFRS Das praktische Arbeiten mit den IFRS unterteilt sich in einen zwingend anzuwendenden Teil, der aus den Standards und den Interpretationen besteht, und in einen erläuternden Teil, der aus dem Vorwort und dem Rahmenkonzept besteht. Die Arbeit mit den IFRS besteht daher zum überwiegenden Teil aus der Arbeit mit den einzelnen Standards und den sie ergänzenden Interpretationen. Dies wird auch darin deutlich, dass ein Jahresabschluss nach IFRS nur dann als IFRS-konform bezeichnet werden darf, wenn in dem Jahresabschluss alle in den Standards und den zugehörigen Interpretationen aufgestellten Rege­lungen angewandt wurden. Die Interpretationen sind im Bezug auf die einzelnen Standards als subsidiär anzusehen, da sie sich immer auf einen konkreten Sachverhalt in einem bestimmten Standard beziehen. Sollte der Fall eintre­ten, dass die Standards bei einer Bilanzierungsfragestellung nicht weiterhelfen, so muss der Bilan.zauf­steller auf das Rahmenkonzept zurückgreifen und in Einklang mit den dort aufgeführten Bilanzierungsgrundsätzen einen IFRS-konformen Jahresabschluss aufstellen. Sollte auch das Rahmenkonzept in ei­ner bestimmten Situation nicht zur Lösung des Falles beitragen, so darf der Bilanzierende auch auf das Vorwort und sonstige Quellen (z.B. Literatur,  US-GAAP) zurückgreifen.
6. IFRS - Anwendung in Deutschland Durch die EU-Verordnung 1606/2002 vom 19. Juli 2002 ist der  Konzernabschluss nach IFRS für börsennotierte Unternehmen ab dem
1. Januar 2005 zwingend vorgeschrieben. Somit haben   Mutter­unternehmen von börsennotierten Gesellschaften einen IFRS-konformen Jahresabschluss aufzustellen. In Deutschland ist die EU-Verordnung durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilRefU) in § 315a HGB in nationales Recht übernommen worden. Damit müssen alle börsennotierten Unternehmen und Unter­nehmen, die die Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einer Börse zugelassen haben ihren Konzern­abschluss nach IFRS aufstellen. Gleichzeitig werden die Muttergesellschaften von einer Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB befreit. EU-weit sind von der IFRS-Einführung rund
7. 000 Kon­zerne betroffen. Muttergesellschaften, deren Anteile nicht an einem amtlichen Markt gehandelt werden, haben nach § 315a Abs. 3 HGB das Wahlrecht, ob sie ihren Konzernabschluss nach den Vorschriften des HGB oder der IFRS aufstellen. Einzelabschlüsse müssen weiterhin nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt werden; ein Wahlrecht zur Aufstellung nach IFRS oder HGB besteht bei Einzelabschlüssen nur für Offenlegungs­zwecke. Für alle anderen Zwecke, wie die Grundlage für die Steuerbilanz oder die Ausschüttungsbe­messung, muss weiterhin ein Abschluss nach den Vorschriften des HGB aufgestellt werden. Hinweis Zu den angrenzenden Wissensgebieten siehe   Abschlusserstellung nach US-GAAP,   Anlagever­mögen,  Beteiligungscontrolling,   Bilanzanalyse, Cash flow,   Eigenkapital,   Globalisie­rung,  Jahresabschluss nach deutschem Recht,   Jahresabschluss nach schweizerischem Recht,  Kapitalflussrechnung,   Kennzahlen,  KonzernabschlussPortfoliomanagement,  Risiko­controlling,  Rückstellungen,   Sanierungsmanagement,   Sonderbilanzen,  Steuerrecht, Inter­nationales,   Swiss GAAP FER,   Umlaufvermögen,  Währungsmanagement.

Literatur: Epstein, B. J./Walton, P.: Wiley IAS 2005, New York et al. 2005, Hinz, M.: Rechnungsle­gung nach IFRS, München 2005; Lüdenbach, N.: IFRS Ratgeber zur erfolgreichen Umstellung von HGB auf IFRS, Freiburg, 4. Aufl. 2005; Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E.: IFRS Praxishand­buch, München 2005; Tanski, J.: Internationale Rechnungslegungsstandards — IFRS/IAS Schritt für Schritt, 2. Aufl., München 2005; Wagenhofer, A.: International Accounting Standards, Wien/Frankfurt, 5. Aufl. 2005. Internetadressen: www.iasb.com; www.drsc.de; http://iasplus.de; www.ifrs-portal.com; www.efrag.org.  

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