1. (Bilanz der unentgeltlichen Leistungen, Schenkungsbilanz, Transferbilanz) Teilbilanz der Zahlungsbilanz, in der die ohne ökonomische Gegenleistung an das Ausland erbrachten und vom Ausland empfangenen Güter- und Geldleistungen einander gegenübergestellt werden. Hierzu gehören z. B. Leistungen im Rahmen der Entwicklungshilfe, Gastarbeiterüberweisungen in ihre Heimatländer, Beiträge an internationale Organisationen usw. Die Übertragungsbilanz bildet zusammen mit der Handels- und der Dienstleistungsbilanz die -+ Leistungsbilanz. 2. Bei der Umwandlung die steuerliche Schlussbilanz für das übertragende Unternehmen (Umwandlungsbilanz),.
Siehe auch: Zahlungsbilanz
Leistungsbilanz
ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz. In ihr werden Leistungen an und vom Ausland registriert, die ohne eine Gegenleistung erfolgen. Dazu gehören Entwicklungshilfe, Überweisungen ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimatländer, Renten- und Pensionszahlungen an im Ausland lebende Berechtigte, Leistungen im Rahmen der Wiedergutmachung, Beiträge an und Leistungen von Internationalen Organisationen (z.B. EG).
(= Transferbilanz; Schenkungsbilanz) Teilbilanz der Zahlungsbilanz, welche die Gegenposten zu den unentgeltlichen Leistungen in der Handels-, Dienstleistungsbilanz und Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen sowie in der Kapitalbilanz aufnimmt. Das Balance of Payments Manual 1993 des Internationalen Währungsfonds hat die Trennung der Übertragungsbilanz in eine Bilanz der laufenden (direkt einkommenswirksamen) Übertragungen und eine Bilanz der Vermögensübertragungen vollzogen. Nur die laufenden Übertragungen zählen zur Leistungsbilanz, deren Saldo nunmehr mit der Differenz von inländischer Ersparnis und inländischer Investition korrespondiert. Nimmt man zum Leistungsbilanzsaldo den Saldo der Vermögensübertragungen hinzu, deckt sich das Ergebnis mit dem Finanzierungssaldo. In den Übertragungsbilanzen der BRD unterscheidet die Deutsche Bundesbank private und öffentliche Leistungen, wobei die Einstufung des beteiligten inländischen Sektors für die Zuordnung entscheidend ist: Die privaten Übertragungen umfassen v.a. auch die Überweisungen ausländischer Arbeitskräfte („Inländer" gemäss VGR-Konzept) in ihre Herkunftsländer und empfangene Renten und Pensionen. Zu den öffentlichen Übertragungen zählen insbes. die Leistungen im Rahmen der internationalen Organisationen und der Europäischen Union, Unterstützungszahlungen (einschl. Lastenausgleich) sowie geleistete Renten und Pensionen. Sowohl bei privaten als auch öffentlichen Vermögensübertragungen hat der Schuldenerlass einen beachtlichen Stellenwert erlangt. Die Übertragungsbilanz der BRD weist seit 1953 wachsende Defizite auf (1998: laufende Übertragungen: -53.3 Mrd. DM; Vermögensübertragungen: +1.3 Mrd. DM).
Teilbilanzen der Zahlungsbilanz. S. Bilanz der laufenden Übertragungen und Bilanz der Vermögensübertragungen.
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