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Bundesministerium der Finanzen

(BMF). In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Finanz-und Steuerpolitik; die Geld-, Kredit- und Währungspolitik; die internationalen Finanz- und Währungspolitik Deutschlands (darunter die diesbezügliche Europapolitik); die Verwaltung der Monopole, des Bundesvermögens und des Zollwesens. (S. Bundeszollverwaltung. Das BMF gibt selbst keine Auskünfte in außenwirtschaftlichen Rechtsfragen oder einzelnen Zollangelegenheiten; dafür sind die Zolldienststellen zuständig.) Das BMF führt die Dienstaufsicht über die ihm unterstellten Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau; über die nachgeordneten Oberbehörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundeswertpapierverwaltung, das Zollkriminalamt; über Mittelbehörden, Oberfinanzdirektionen sowie über örtliche Behörden, wie Hauptzollämter und Zollfahndungsämter. http://www.bundesfinanzministerium.de

Zuständige oberste Bundesbehörde für die Aufgaben der Haushalts- und Steuerpolitik des Bundes. Sie regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie zur Europäischen Union (EU). Der Bundesminister der Finanzen ist darüber hinaus für die Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig HZentralbankrat). Er steht als Fachminister an der Spitze der Bundesfinanzbehörden, setzt die Einkommen- und Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuern fest, reguliert Zölle, Finanzmonopole und Abgaben im Rahmen der EU. Das Ministerium führt ferner die Oberaufsicht über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Pfandbriefanstalt (DePfa-Bank), die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) und weitere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Nachgeordnete Oberbehörden sind:
Bundesschuldenverwaltung
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Bundesamt für Finanzen
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Bundesaufsichtsamt
für das Versicherungswesen Nachgeordnete Mittelbehörden sind:
Oberfinanzdirektionen
Nachgeordnete örtliche Behörden sind:
Hauptzollämter
Zollfahndungsämter
Bundesvermögensämter
Bundesforstämter

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