wurde 1973 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) nach dem Zusammenbruch des Währungssystems von ,Bretton Woods als Steuerungsinstanz des Europäischen Währungsverbundes geschaffen. Zu seiner Hauptaufgabe gehörte zunächst die Stabilisierung des europäischen Währungsverbundes über einen Stützungskreditmechanismus. Seit 1979 übernahm der EFWZ zunehmend die Abwicklung der Interventionen der am Europäischen Währungssystem (EWS) teilnehmenden Zentralbanken. Die bilateralen Zahlungsbilanzsalden wurden dabei als Guthaben und Verbindlichkeiten der teilnehmenden Zentralbanken über Konten beim EFWZ abgewickelt und in der neu geschaffenen Rechnungseinheit ECU (European Currency Unit) verbucht. Damit die Zentralbanken der Mitgliedsländer über einen entsprechenden Grundbestand an ECU verfügten, brachten sie 20% ihrer Gold- und Devisenreserven beim EFWZ ein, der ein entsprechendes ECU-Guthaben gutschrieb. Mit Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) (1. Januar 1994) wurde der EFWZ aufgelöst. Seine Aufgaben wurden dem gleichzeitig gegründeten Europäischen Währungsinstitut (EWI) übertragen.
(EFWZ) (franz. Abk.: FECOM), durch Verordnung des EG-Ministerrats vom 3.4. 1973 als Vorläufer einer Europäischen Zentralbank gegründeter Fonds, der die ihm im Rahmen des Europäischen Wechselkursverbunds bzw. des Europäischen Währungssystems (EWS) übertragenen Funktionen wahrzunehmen hat. Er hat folgende Aufgaben: • die im EWS bzw. früher im Europäischen Wechselkursverbund erfolgten Devisenmarktinterventionen zu erfassen und in ECU zu verbuchen, • 45 Tage nach Ablauf eines Monats den Saldenausgleich zwischen den in diesem Monat aufgelaufenen Interventionssalden vorzunehmen, • die im Rahmen des kurzfristigen Währungsbeistands zwischen den Zentralbanken der EG bereitgestellten Kredite und die aus dem Erlös der von der EWG aufgenommenen Gemeinschaftsanleihen gewährten Darlehen an die Mitgliedstaaten der EG zu verwalten, • das Funktionieren des Systems der schrittweisen Verringerung der Bandbreiten zwischen den Gemeinschaftswährungen zu fördern. Seit Einführung des EWS hat der EFWZ darüber hinaus die Befugnis, Währungsreserven der Währungsbehörden der Mitgliedstaaten entgegenzunehmen und ECU als Gegenwert für diese Anlagen auszugeben. Der EFWZ wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der sich aus den Mitgliedern des Ausschusses der Zentralbankpräsidenten zusammensetzt. Ausgeführt werden die Aufgaben des EFWZ durch die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel, die der Verwaltungsrat des EFWZ zu seinem Agenten bestellt hat. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht vom 7. 2. 1992 über die Europäische Union soll der EFWZ mit dem Übergang zur 2. Stufe der Wirtschaftsund Währungsunion am 1.1. 1994 aufgelöst und seine Aufgaben auf das Europäische Währungsinstitut (EWI) übertragen werden, das zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit aufnimmt.
EWS
(EFWZ) im April 1973 errichtete Institution, um die Funktionsweise der - Währungsschlange, eines Festkurssystems zwischen mehreren europäischen Währungen, zu gewährleisten. Im Rahmen des im März 1979 in Kraft getretenen Europäischen Währungssystems (EWS) umfaßte der Fonds, der von der –s Bank für Internationalen Zahlungsausgleich verwaltet wurde, sämtliche Kredit- und Finanzierungsmechanismen des Systems. Im technischen Sinne fungierte der EFWZ dabei als Verwalter eines Teils der Währungsreserven der EWS-Länder. Zur Schaffung eines Bestandes an offiziellen ECU waren die EWS-Teilnehmerländer verpflichtet, je 20% ihrer Gold- und Dollarreserven dem EFWZ in der Form revolvierender Dreimonats-Swaps zu übertragen. Beim EFWZ wurden diese Guthaben in ECU verbucht und zu einem Satz verzinst, der einem gewogenen Durchschnitt repräsentativer EG-Geldmarktsätze entsprach. Auch die Zentralbanken von Nicht-EWS-Mitgliedsländern hatten die Möglichkeit, beim EFWZ Guthaben in ECU zu erwerben. Der EFWZ konnte über die offiziellen ECU-Guthaben nicht eigenständig verfügen, da die Verfügungsberechtigung hierüber voll bei den nationalen Zentralbanken verblieb. Im Rahmen der Kreditmechanismen, die unter dem Dach des EFWZ zusammengefaßt wurden, spielte die »sehr kurzfristige Finanzierung« mit Abstand die größte Rolle. Hierbei handelte es sich um quantitativ unbegrenzte Kreditlinien, die sich die Zentralbanken der EWS-Teilnehmer auf kurze Sicht einräumten, um jederzeit den Interventionsverpflichtungen des EWS nachzukommen. Interventionen eines Landes mit starker Währung zugunsten einer stützungsbedürftigen Währung wurden dabei einer Kreditgewährung an die Notenbank mit schwacher Währung gleichgestellt. Daneben verwaltete der EFWZ den kurzfristigen Währungsbeistand und das einheitliche System des mittelfristigen finanziellen Beistands. Gemäss den in Maastricht getroffenen Beschlüssen zur Schaffung einer Europäischen Währungsunion wurde der EFWZ mit Beginn der Zweiten Stufe am 1.1.1994 aufgelöst. Seine Funktionen übernahm das Europäischen Währungsinstitut (EWI), das seinerseits bei Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 1.6.1998 in Liquidation ging. Die an das EWI übertragenen Gold- und Dollarbestände erscheinen wieder direkt in der Bundesbankbilanz. Allerdings bewirkte die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebene Übertragung von Währungsreserven an die EZB per Saldo einen Aderlaß. Literatur: Deutsche Bundesbank (1992a)
(EFWZ). Er wurde nach dem Zusammenbruch des internationalen Währungssystems (von Bretton-Woods) im Jahre 1973 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gegründet und bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel eingerichtet. Seine Aufgabe bestand darin, die im Zuge der Stützungskäufe und -verkäufe im Rahmen der damaligen „Europäischen Währungsschlange" anfallenden Devisentransaktionen zu verwalten. Seit der Gründung des Europäischen Währungssystems im Jahre 1979 diente der EFWZ der Abwicklung des Kreditmechanismus im Rahmen der Beistandsabkommen des EWS. Die aus den Devisenmarkt-Interventionen der teilnehmenden Zentralbanken anfallenden Guthaben und Verbindlichkeiten wurden über den EFWZ abgerechnet. Mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts zum 01.04. 1994 wurde gleichzeitig der EFWZ aufgelöst.
EWS
Abk. für Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit.
Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit.
Vorhergehender Fachbegriff: Europäischer Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit | Nächster Fachbegriff: Europäischer Fonds
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|