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Eurocheque (ec)

Einheitliches Scheckformular in europäischen Staaten mit der Besonderheit, dass er in Verbindung mit der ec-Karte garantiert werden kann. Die Grundfarbe des ec ist Blau-Rot. Die jeweilige Währung muss angegeben werden. Die Garantie isl unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
Übereinstimung von Unterschrift Bank, Konto- und ec-Kartennummer auf Scheck und Scheckkarte
Ausstellung innerhalb der Gültig keitsdauer der ec-Karte
Scheckkartennummer auf der Rückseite des Schecks vermerkt
Vorlage bei einer Bank oder der GZS (Gesellschaft für Zahlungssysteme) innerhalb von 8 Tagen bei im Inland, innerhalb von 20 Tagen bei im Ausland ausgestellten Schecks
Ausstellung in Europa oder an das Mittelmeer grenzenden Ländern
Höchstbetrag für die Garantie 400 EUR oder entsprechender Gegenwert
Die ec kann zur Bezahlung in Geschäften oder zur Barabhebung bei Kreditinstituten verwendet werden. Zur Barabhebung können nur bis zu drei Schecks auf einmal eingelöst werden, wobei sich der Vorleger legitimieren muss.

(Euroscheck) Scheck, der als Barscheck aber auch als Verrechnungsscheck Verwendung findet. Der Euroscheck ist auf Einheitsvordrucken ausgefertigt (Vereinheitlichung im Format, graphischer Gestaltung, ausgestattet mit ec-Zeichen auf der Vorder- und Rückseite, dem Nationalstaatssymbol, Zeile für die Kartennummer auf der Rückseite, im Beitragsfeld steht Währung anstelle von DM, es fehlen die Worte ?aus meinem/unseren Guthaben?). Er wird i. d. R. in Verbindung mit der von der Bank ausgegebenen Euroscheckkarte ( Scheckkarte) benutzt. Das Kreditinstitut übernimmt bei Ausstellung eines jeden eurocheques in Verbindung mit der Scheckkarte die Garantiehaftung bis zu einer Höhe von 400 DM. Bei im Ausland in Fremdwährung ausgestellten Schecks ist die Garantiehaftung auf den im jeweiligen Land geltenden Garantiehöchstbetrag begrenzt. Im Inland (Ausland) ausgestellte Euroschecks müssen binnen 8 (20) Tagen vorgelegt werden. Euroschecks werden i. d. R. in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, den angrenzenden Mittelmeerländern sowie den Staaten Nordafrikas und einigen Ländern Osteuropas akzeptiert.
Der Eurocheque dient in Verbindung mit der dazugehörigen EC-Karte als bargeldloses Zahlungsmittel und als Mittel zur Bargeldbeschaffung. Zwischen dem bezogenen Kreditinstitut und dem Schecknehmer kommt ein Garantievertrag zustande, wenn bei Ausstellung des Eurocheque die zugehörige EC-Karte vorgelegt wird. Das bezogene Kreditinstitut ist bis zu 400 DM bzw. bis zum EC-Garantiehöchstbetrag im jeweiligen Land zur Zahlung verpflichtet.


ist ein Scheck, der in Form eines vereinheitlichten, besonderen Vordrucks von einem Kreditinstitut aufgrund eines internationalen Bankenabkommens an die Kunden ausgegeben wird. Er wird bei Vorlage einer Euro-Scheckkarte (bei einem Kreditinstitut, evtl. auch bei einem Postamt) bis zu einem Betrag von DM 300, -(in verschiedenen Ländern entsprechend in deren Währung) in bar ausbezahlt. Eurocheques werden bei Vorlage der ec-Karte meist auch als Zahlungsmittel (statt Bargeld) akzeptiert.

Scheck  



(ec) - Euroscheck. Einheitlich gestalteter Scheck(vordruck) des ec-Systems, gekennzeichnet durch das ec-Symbol auf der Vorderseite und die Leerzeile für die ec-Kartennummer auf der Rückseite. Er wird seit dem 01.01.2002 nicht mehr ausgegeben. Das bezogene Kreditinstitut garantierte bis zum 31.12.2001 die Einlösung eines ausgestellten ec bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (z. B. 400 DM); dazu musste u. a. die Nummer der Eurocheque Karte angegeben werden. Ein ec konnte als Barscheck oder als Verrechnungsscheck ausgestellt werden. Er konnte auch in der Landeswährung des Ausstellungsortes ausgefertigt werden. Bei der ec-Übergabe war die ec-Karte mit vorzulegen. Die am ec-System beteiligten Banken (Mehrheit aller Kreditinstitute der europäischen Länder, der Mittelmeer-Anrainerstaaten wie auch nordafrikanischer Reiseländer) und Nichtbanken (vor allem Handel, Gastronomie und Hotellerie) waren an einem speziellen ec-Aufkleber zu erkennen. Die Verrechnung von ec erfolgte in Deutschland durch die Gesellschaft für Zahlungssysteme (GZS).

Die Eurocheque- oder ec-Karte muß am Schalter einer Bank vorgelegt werden, wenn ein Eurocheque eingelöst werden soll. Mittlerweile fungiert die ec-Karte allerdings auch als elektronische Geldbörse. In über sechzig Ländern kann die ec-Karte zur Abhebung an Geldautomaten eingesetzt werden.

Heute: Maestro.

(ec-Karte). Eine auf den Namen eines Kontoinhabers oder eines Kontobevollmächtigten ausgestellte Karte, die mehrere Funktionen hat und im Rahmen des ec-Service gemäß den geltenden Bedingungen verwendet werden kann als: (1) Scheckgarantiekarte für den eurocheque. Das die ec-K. ausgebende Kreditinstitut garantierte die Zahlung eines auf seinen ec-Vordrucken ausgestellten Schecks bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (z. B. 300 €); u. z. jedem Schecknehmer in Europa und in den an das Mittelmeer angrenzenden Ländern. (2) Debitkarte zur Benutzung der ec-Geldautomaten (Bargeldausgabe). (3) Debitkarte zur Verwendung im Rahmen des POS-Banking (zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen an den zum ec-Service zugelassenen automatisierten Kassen — ec-Kassen; POS-Terminals). (4) Servicekarte zur Nutzung besonderer Dienstleistungen (wie z. B. Abfrage des Kontostandes und der -bewegungen bzw. deren Ausdruck an Kontoauszugsdruckern — KAD).

Multifunktionskarte, die auf den Namen des Kontoinhabers oder eines Kontobevollmächtigten lautet und nach den Sonderbedingungen für den ec-Service (Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte) vier Funktionen hat:

1. Scheckgarantiekarte für den eurocheque

2. Debit-Karte zur Benutzung von Geldausgabeautomaten (ec-Geldausgabeautomaten)

3. Debit-Karte zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen an automatisierten Kassen (POS-Terminals), die für den ec-Service zugelassen sind (ec-Kasse), d. h. zum Betreiben von POS-Banking

4. Service-Karte zur Nutzung besonderer Serviceleistungen (z. B. Abfrage und Ausdrucke von Auszugsdaten an Kontoauszugsdruckern)
Scheckgarantiekarte: Mit der ec-Karte garantiert das Kreditinstitut die Zahlung eines Scheckbetrages eines auf seinen eurocheque-Vordrucken ausgestellten Schecks jedem Schecknehmer in Europa und in an das Mittelmeer grenzenden Ländern bis zu einem bestimmten Betrag (zzt. 400 DM) oder his zur Höhe des in dem jeweiligen Land geltenden ec-Garantiehöchstbetrages. Garantievoraussetzungen: Name des Kreditinstituts, Konto- und Kartennummer sowie die Unterschrift auf eurocheque und ec-Karte stimmen überein. Das bezogene Kreditinstitut nimmt nach den Sonderbedingungen in jedem Fall zumindest eine Teileinlösung bis zur Höhe des im Landes des Schecknehmers geltenden Garantiehöchstbetrages vor, wenn eurocheques den Garantiehöchstbetrag übersteigen. Unabhängig davon ist das Kreditinstitut aufgrund des Scheckvertrages verpflichtet, den Scheck insgesamt einzulösen, wenn auf dem Konto des Ausstellers Deckung vorhanden ist.
Die Einlösungspflicht für einen eurocheque besteht für das bezogene Kreditinstitut immer dann, wenn die genannten Garantiebedingungen erfüllt sind und die Unterschrift auf dem eurocheque-Vordruck nach ihrem äußeren Gesamtbild den Eindruck der Echtheit erweckt. Dies gilt auch dann, wenn die Unterschrift gefälscht worden ist.
Fristen für die Scheckkartengarantie: Acht Tage für in Deutschland ausgestellte eurocheques, 20 Tage für in anderen Staaten ausgestellte eurocheques. Die Garantiefrist ist der Zeitraum zwischen Ausstellungsdatum des eurocheques und seiner Vorlage beim bezogenen Institut oder einer inländischen Inkassostelle. Im Gegensatz zur Garantiefrist beginnt die Vorlegungsfrist (Scheck, Vorlegungsfristen) mit dem Tag nach der Ausstellung des Schecks.
Debit-Karte: Für Abhebungen an ec-Geldausgabeautomaten und für Bezahlungen an POS-Kassen (ec-Kassen) stellt das Kreditinstitut dem Karteninhaber einen Verfügungsrahmen bereit. Dieser Rahmen ist dem Karteninhaber bekannt und beträgt i. d. R. an Geldautomaten meist
1. 000 DM oder mehr. An ec-Geldausgabeautomaten im Ausland sind Verfügungen bis zur Höhe des in dem jeweiligen Land geltenden ecGarantiehöchstbetrages möglich. Ab Ende 2001 soll die ec-Karte durch die »Maestro-Card« ersetzt werden.
Siehe auch: Maestro-Card

dienen zusammen mit der für das gleiche Konto ausgegebenen eurocheque-Karte innerhalb Europas (Ausnahme Frankreich, dort wird an den «ec-Geldautomaten-Service» verwiesen) und in den angrenzenden außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten zur Bargeldbeschaffung. In der Mehrzahl dieser Länder fungieren sie auch als bargeldloses Zahlungsmittel, zum Beispiel im Handel und Dienstleistungsbereich. Dabei werden die eurocheques in der jeweiligen Landeswährung ausgestellt. Die Einlösung von eurocheques ist jedem Schecknehmer bis zur Höhe des jeweiligen Garantiebetrages in Landeswährung (zum Beispiel 400,00 DEM) garantiert, wenn folgende Garantiebestimmungen erfüllt sind:
Übereinstimmung der Kontonummer und der Unterschriften auf ec-Karte und eurocheque, Angabe von Ausstellungsort und -datum, Vorlage zur Zahlung innerhalb von acht Tagen bei Begebung im Inland bzw. zwanzig Tagen bei Begebung im Ausland. Das Scheckgarantiesystem wurde 1968 eingeführt, die einheitlichen eurocheques und ec-Karten folgten 1971. Zug um Zug schlössen sich die westeuropäischen Länder sowie die Länder des angrenzenden Mittelmeerraumes dem eurocheque-Garantieverfahren an und öffneten zunehmend den Nichtbankenbereich zur direkten Zahlung mit eurocheques und ec-Karten in Landeswährung. Das ec-Garantieverfahren wurde 1981 um die Möglichkeit der Bargeldbeschaffung mit ec-Karte und persönlicher Geheimzahl (PIN; Personal Identification Number) an ec-Geldautomaten auch anderer Banken im Inland erweitert. Ab 1984 wurde diese Erweiterung auch auf das oben genannte Ausland übertragen.
Mit ec-Karte und PIN wurden ab 1990 im Rahmen des «electronic cash-Verfahrens» garantierte elektronische Zahlungen im Handel möglich, die seit 1993 unter der Bezeichnung «edc electronic debit card» zunehmend auch im oben genannten Ausland angeboten werden. Daneben besteht im Inland auch die Möglichkeit zur elektronischen Zahlung mit ec-Karte und Unterschrift. Diese Zahlung ist allerdings nicht garantiert.
Die Verwendbarkeit allein der ec-Karte zur Geldbeschaffung und zur Bezahlung ohne Nutzung von eurocheque-Formularen drängt wegen der im Vergleich zum Scheck-Handling vergleichsweise geringeren Kosten und der hohen Bequemlichkeit die Bedeutung des euroscheque als Zahlungsmittel zunehmend zurück.

 Siehe: eurocheque/eurocheque-Karte

Eurocheque

Scheck

Scheckkarte

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