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Konsignationslager

Das Konsignationslager ist ein Lager für Produkte, welche im Eigentum des Lieferanten sind, wobei die Bezahlung erst durch den Be­zug aus dem Konsignationslager erfolgt. Das Konsignationslager wird vom Lieferanten im Unternehmen des Abnehmers eingerichtet und betrieben. Der Abnehmer kann je nach Bedarf Material entnehmen. Die Bestände verbleiben bis zur Entnahme im Eigentum des Lieferanten. Die Berechnung der Ware erfolgt erst zum Zeitpunkt der Entnahmemeldung durch den Abnehmer. Der Lagerplatz wird vom Abnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt, außerdem versichert er die Lagerbestände gegen Wasser, Feuer und Diebstahl. Der Lieferant füllt das Lager eigenverantwortlich auf, er kann also im Rahmen der definierten Mindest- und Maximalbestände Anlieferzeitpunkt und -mengen selbst bestimmen. Das Konsignationslager ist damit eine Erweiterung des Vendor-Managed-Inventory-Konzepts, bei dem die Kosten für die Lagerbestände vom Lieferanten übernommen werden. Neben Versorgungssicherheit und geringem Abwicklungsaufwand führt das Konsignationslagerkonzept zur Verringerung der Kapitalbindungskosten, da die Bezahlung des Materials erst nach der Entnahme aus dem Lager erfolgt. Die Nachteile entsprechen denen des Vendor-Managed-Inventory- Konzepts. Konsignationslagervereinbarungen eignen sich besonders für teure Artikel mit schwankendem Bedarf und großer Variantenvielfalt, da das Risiko eines eventuellen Verfalls beim Lieferanten liegt.

Das Konsignationslager ist ein Warenlager, das von einem Verkaufsbeauftragten (Konsignatar) für einen Auftraggeber (Konsignant) unterhalten wird. Der Lagerbestand wird auch als Kommissionsware bezeichnet (Konsignation).

Das Konsignationslager ist ein Lager, das vom Lieferanten auf eigene Kosten beim Abnehmer unterhalten wird. Es dient der sicheren und reibungslosen Versorgung des Abnehmers, der die Entnahmen dem Lieferanten regelmäßig mitteilt. Im internationalen Geschäft: das Lager, das ein ausländischer Beauftragter (Konsignatar) für einen inländischen Exporteur unterhält und aus dem an die Abnehmer im Auslandsstaat verkauft wird.

Warenlager, das bei einem Vertragshändler (Vertragshandel), Handelsvertreter (Agenturhandel) oder bei einem Kommissionär eingerichtet wird, wobei die Ware bis zu ihrem Absatz im Eigentum des Herstellers verbleibt und der Händler oder Handelsvertreter die für Verkäufe erforderlichen Waren entnimmt.                                          



Besondere Form der Lagerhaltung. Ein Kaufmann/Exporteur (der Konsignant) richtet auf seine Kosten ein Auslieferungslager bei einem anderen Kaufmann/ Importeur (dem Konsignatar) ein. Die Ware verbleibt im Eigentum des Konsignanten. Der Konsignatar verwaltet die Ware treuhänderisch; die verkaufte Ware rechnet er in bestimmten Zeitabständen mit dem Konsignanten ab. Zollrechtlich ist ein K. ein Freilager; nur die entnommene Ware ist zu verzollen.

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