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Konzernverrechnungspreise

können im nationalen wie internationalen Konzern von der Konzernführung sowohl als Instrument zu ergebnisverlagernden Transaktionen als auch als Führungs- und Kontrollinstrument eingesetzt werden. Grundlage bilden die Lieferungs- und Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns; diese müssen als Folge der rechtlichen Selbständigkeit der Tochtergesellschaften wie unter fremden Dritten bewertet und vergütet werden. Beispiele für ergebnisverlagernde Konzernverrechnungspreise sind: •   Verrechnung von vom Marktpreis abweichenden Preisen für extern bezogene Waren und Dienstleistungen aller Art. •   Konzerninterne Kreditgewährung zu Zinssätzen, die nicht dem Marktzins entsprechen. •   Vom Verkehrswert abweichende Bewertung von konzerninternen Sacheinlagen. •   Konzerninterne Vermietung von Anlagevermögen oder konzerninternes Leasing zu nicht marktkonformen Konditionen. •   Verrechnung von konzernintern erstellten Waren und Dienstleistungen zu nicht marktkonformen Anschaffungs- bzw. Herstellungspreisen. •   Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Anlagegegenständen zu Miet- und Pachtkonditionen, die einem fremden Dritten nicht gewährt würden. Konzernverrechnungspreise Im international tätigen Konzern können Gewinne auf verschiedene Wege verlagert werden. Zwischen Lieferrichtung, Gewinn- verlagerungsrichtung und der dazu erforderlichen Veränderung der Konzernverrechnungspreise bestehen folgende Zusammenhänge (vgl. Abb.). Die Verlagerung von Ertrags- und Vermögensbestandteilen beeinflusst die Finanzstruktur der einzelnen Konzerngesellschaften und kann zudem die steuerlichen Bemessungsgrundlagen verändern. Soweit dies der Fall ist, müssen die Ergebnisse solcher Transaktionen einer steuerlichen Überprüfung standhalten. Methodisch setzt die Ermittlung steuerlich angemessener Verrechnungspreise am Fremd- vergleichsgrundsatz (dealingat-arm\'s-length- Prinzip; Aussensteuergesetz) an. Da aber effektive Vergleichsgeschäfte zumindest für Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen i.d.R. nicht existieren, sind unter der Fiktion marktmässigen Verhaltens zu deren Bewertung Verfahren in der Theorie entwickelt worden, die dem geforderten steuerlichen Fremdvergleichsgrund- satz Rechnung tragen sollen. Als Ermittlungsmethoden zur Bestimmung steuerlich angemessener arm\'s-length-Ver- rechnungspreise finden folgende drei Verfahren Anwendung: •   Preisvergleichsmethode, •   Wiederverkaufspreismethode, •   Kosten-Plus-Methode. Ausgangsgrösse für die Preisvergleichsmethode sind vergleichsweise herangezogene Marktpreise. Hierzu können nur Preise verwendet werden, die nicht durch Handlungen des Konzerns und seiner Gesellschaft beeinflusst werden. Als Vergleichsmarkt findet regelmässig der Absatzmarkt Verwendung. Die Wiederverkaufspreismethode geht den umgekehrten Weg: Der Verrechnungspreis wird ermittelt, indem vom Wiederverkaufspreis der leistungs- bzw. lieferungsempfangenden Gesellschaft eine angemessene Rohgewinnspanne und die Selbstkosten des Wiederverkäufers abgezogen werden. Bei der Kosten-Plus-Methode oder Kostenaufschlagsmethode wird von den Kosten des leistenden bzw. liefernden Konzernunternehmens ausgegangen und diesen ein angemessener Gewinn zugeschlagen. Die Ableitung eines derartigen Verrechnungspreises geht von der Voraussetzung aus, dass die Kosten für die Erstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung auch seinen inneren Tauschwert wiedergeben. Der Ermittlung und Funktion von Konzernverrechnungspreisen kommt sowohl für die Finanzierung (Konzernfinanzwirtschaft) als auch die Besteuerung von Konzernen (Konzernbesteuerung) eine grosse Bedeutung zu.    Literatur: Popp, P., Erfassung und Besteuerung von Leistungsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen, Frankfurt a. M. 1987. Rauenbusch, B., Ertragsteuern, Zölle und Verrechnungspreispolitik im einstufigen internationalen Unterordnungskonzern, Frankfurt a.M. 1990, Theisen, M. R., Der Konzern, Stuttgart 1991.

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