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Optionsgeschäft

Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, vom Verkäufer der Option, dem Stillhalter, eine bestimmte vertraglich vereinbarte Leistung zu Konditionen zu verlangen, die im Optionsvertrag festgelegt sind. Gegenstand von Optionsgeschäften können Aktien, festverzinsliche Anleihen, Devisen (Devisenoptionen) oder börsenmässig gehandelte Waren (Warenbörse) sein, aber auch Gegenstände, die nicht an der Börse gehandelt werden (z.B. Grundstücke). Bei den folgenden Erklärungen wird davon ausgegangen, dass Wertpapiere Gegenstand des Optionsgeschäfts sind. Der Käufer einer Kaufoption (Call) erlangt gegen Zahlung des Optionspreises das Recht, innerhalb der Laufzeit der Option (Optionsfrist) das Wertpapier zum vereinbarten Preis (Optionspreis, "Ausübungskurs", auch "Basispreis des Optionsgeschäfts") zu kaufen. Der Verkäufer einer Kaufoption, der "Stillhalter in Wertpapieren", muss das Wertpapier zum Ausübungskurs liefern, wenn der Käufer der Kaufoption von seinem Recht Gebrauch macht und die Option "ausübt". Der Käufer einer Verkaufsoption (Put) erlangt gegen Zahlung des Optionspreises das Recht, das Wertpapier innerhalb der Laufzeit der Option zum Ausübungskurs zu liefern. Der Verkäufer der Verkaufsoption, der "Stillhalter in Geld", muss das Wertpapier zum Ausübungskurs abnehmen, wenn der Käufer der Verkaufsoption von seinem Recht Gebrauch macht und die Option "ausübt". In den USA und der Bundesrepublik ist eine bestimmte Frist für die Ausübung der Optionen üblich, der Optionsvertrag kann aber auch festlegen, dass die Option nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Der börsenmässige Optionshandel ist durch Usancen standardisiert. Die Standardisierung vergrössert die Markttiefe des Sekundärmarktes. Standardisiert sind sowohl die Ausübungskurse (runde 5 DM bzw. 10 DM) als auch die Verfalltermine der Optionen (jeweils der 15. Januar, April, Juli, Oktober). Optionsgeschäfte werden ca. drei, sechs oder neun Monate vor ihrem Verfalltermin begründet. Seit Oktober 1982 handelt man am Chicago Board of Trade auch Optionen auf Terminkontrakte (Terminkontraktmarkt). Liefergegenstand z.B. einer September-Kaufoption in Treasury bonds (T-bonds) ist ein Terminkauf von Treasury bonds mit Fälligkeit im September (september futures-long position). Der Käufer einer September-Verkaufsoption in T-bonds dagegen hat das Recht, die Lieferung eines Terminverkaufs von T-bonds per September zu verlangen (september futures-short position). Der Stillhalter nimmt bei Ausübung die jeweils entgegengesetzte Position des Termingeschäfts ein. An der Deutschen Terminbörse (DTB) werden neben Optionen auf 15 Aktien Optionen auf den DAX gehandelt, die bei Fälligkeit bar abgerechnet werden, sowie Optionen auf den Terminkontrakt des Deutschen Aktienindex, DAX-Future, und auf den Terminkontrakt für Bundesanleihen, Bund Future.           Literatur: Welcker, ]., Technische Aktienanalyse, 6. Aufl., Zürich 1991. Welcker, JJKloy, J. W/ Schindler, K., Professionelles Optionsgeschäft - alles über Optionen auf Aktien, Renten, Devisen, Terminkontrakte, 3. Aufl., Zürich 1992.

bedingtes Termingeschäft, welches den Käufer berechtigt, ihn aber nicht verpflichtet, gegen Zahlung einer Prämie (Optionsprämie) ein Basisobjekt zum Basispreis (exercise price) innerhalb einer bestimmten Periode (American Option) oder zum Laufzeitende (European Option) zu kaufen (Call Option) oder zu verkaufen (Put Option). Die Prämie, die der Optionskäufer dem Vertragspartner (Stillhalter) zahlt, ist demnach als Ausgleich für dessen Risiko aus der fortbestehenden Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu sehen. Die Optionsprämie wird in ihrer Höhe einerseits von der Laufzeit (Prämie steigt mit zunehmender Laufzeit und fällt mit abnehmender Laufzeit auf Null) und dem Basispreis der Option beeinflußt. Andererseits beeinflussen weitere Größen optionsspezifischer Natur den Optionspreis. Dieses sind z. B. das Optionshandelsvolumen, die Marktgängigkeit des Basisobjekts, die Volatilität des zugrunde liegenden Marktes, das Zinsniveau am Kapitalmarkt, die Börsentendenz etc. Basisobjekte von Optionen können auf börsenfreien Instrumenten oder Terminkontrakten auf Währungen (Devisenoptionen), Zinsen (Zinsoptionen) Indices oder Waren basieren. Eine Option kann der Marktlage entsprechend eine Am-Geld-Option (at the money option), Aus-dem-Geld-Option (out of the money option) oder Im-Geld-Option (in the money option) sein. Der Optionshandel vollzieht sich sowohl in Form börsennotierter Kontrakte als auch außerbörslich im OTC-Markt.

Das Optionsgeschäft ist ein Vertrag über ein Termingeschäft, der das Recht enthält, bestimmte Mengen von Vermögensgegenständen zu einem vereinbarten Preis bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (amerikanische Variante) oder an einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Variante) zu kaufen oder zu verkaufen. Grundlage des Geschäfts ist die , Option. Das Optionsgeschäft als Termingeschäft wurde in Deutschland im Jahr 1931 anläßlich der Weltwirtschaftskrise verboten. Erst zum 1.7.1970 wurde das Optionsgeschäft in der Bundesrepublik Deutschland in vereinfachter Form wieder erlaubt. In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von Änderungen und Verbesserungen gegeben, was die Verringerung der Fälligkeit der Optionen und die Standardisierung der Basispreise sowie die Erleichterung des Optionsgeschäftes betrifft. Es werden dabei Kaufoptionen ("Put") und Verkaufsoptionen ("Call") unterschieden. Der Käufer einer Kaufoption rechnet mit einer steigenden Kursentwicklung einer bestimmten Aktie. Er kauft diese Aktien jedoch nicht direkt, sondern erwirbt eine Kaufoption. Beispielsweise bezahlt er 20,- DM für das Recht, eine bestimmte Anzahl dieser Aktien (Mindestschluß 50 Stück) zu einem festgesetzten Basispreis (z.B. 300,- pro Aktie) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Fälligkeitstermine sind jeweils am 15. der Monate Januar, April, Juli, Oktober) zu erwerben. Voraussetzung für das Geschäft "Kauf einer Kaufoption" ist, daß sich ein Besitzer der betreffenden Aktien findet, der bereit ist, eine Kaufoption zu veräußern, wobei er von einer sinkenden Kursentwicklung dieser Aktien ausgeht. Er muß innerhalb der vereinbarten Frist die vereinbarte Stückzahl (z.B. 50 Aktien) zum vereinbarten Basispreis von 300,-DM pro Aktie liefern, wenn sein Kontrahent dies wünscht. Er ist "Stillhalter in Aktien". Beim Kauf einer Kaufoption ist der Verkäufer dagegen "Stillhalter in Geld". Neben den Optionsgeschäften in Aktien werden auch Optionsgeschäfte in Anleihen, Devisen oder Waren durchgeführt.

Es können vier Arten von Optionsgeschäf ten unterschieden werden:

1. Kauf einer Kauf option,

2. Verkauf einer Kaufoption,

3. Kauf einer Verkaufsoption,

4. Verkauf einer Verkaufsoption

Bedingtes Termingeschäft. Der Käufer der Option hat das Recht, aber nicht die Pflicht, zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder jederzeit während der Laufzeit der Option seinem Geschäftspartner, dem Stillhalter, zu einem im Abschlusszeitpunkt bestimmten Optionspreis den Optionsgegenstand zu liefern (Verkaufs-, Putoption) oder von ihm zu kaufen (Kauf-, Calloption). Dieses Grundprinzip des Optionsgeschäfts wird in vielerlei Varianten und mit zahlreichen Objekten betrieben. Grundsätzlich ergeben sich bei Optionsgeschäften 4 Grundpositionen: Kauf einer Kaufoption, Verkauf einer Kaufoption, Kaufeiner Verkaufsoption und Verkauf einer Verkaufsoption. Der Preis für ein Optionsrecht ist der Optionspreis (-prämie). Der Erwerber einer Kauf- bzw. Verkaufsoption hat innerhalb der Optionsfrist die Möglichkeit, je nach der Kursentwicklung des dem Optionsgeschäft zu Grunde liegenden Underlying die Option auszuüben oder unter Hinnahme eines Verlustes in Höhe des Optionspreises auf die Ausübung zu verzichten. Des Weiteren hat der Optionserwerber die Möglichkeit, während der Laufzeit seine Option wieder am Markt zu verkaufen. Er wird sich hierfür entscheiden, wenn der Preis seiner Option gestiegen ist. Für den Käufer einer Kaufoption bringt die Ausübung der Option dann Gewinn, wenn der Kurs (Preis) des Optionsobjekts höher ist als der Wert, der sich als Summe aus Basispreis plus anteiligem Optionspreis plus anteiligen Kosten ergibt. Der Käufer einer Verkaufsoption kann das Optionsobjekt unter Ausübung des Optionsrechts erst dann mit Gewinn verkaufen, wenn der Markt- im Vergleich zum Basiskurs mind. um den anteiligen Optionspreis sowie um die anteiligen Kosten gefallen ist. Gehen die Kurserwartungen der Käufer von Kauf- und Verkaufsoptionen innerhalb der Optionsfrist nicht auf, begrenzt sich der aus diesem Geschäft entstehende Verlust auf die Optionsprämie. Umgekehrte Kurserwartungen liegen bei den Verkäufern von Kaufbzw. Verkaufsoptionen vor. Der Verkäufer einer Kaufbzw. Verkaufsoption hat bei Ausübung der Option als Stillhalter zu erfüllen, d.h. die entspr. Objekte zu liefern bzw. zu erwerben. Lässt der Optionsberechtigte die Optionsfrist ohne die Erklärung der Optionsausübung verstreichen, verfällt die Option ersatzlos.

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