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Partnerschaftsbetrieb

weist materielle und immaterielle Bestandteile der -Partnerschaftsidee mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen auf. Nur sehr wenige Unternehmen legen das Hauptgewicht der Reformen auf Änderungen der Entscheidungsstruktur. Die überwiegende Anzahl der der Partnerschaftsidee nahestehenden Unternehmen ist von der materiellen Komponente geprägt (Erfolgsbeteiligung, Kapitalbeteiligung). Die Variationsbreite partnerschaftlicher Vertragsgestaltungen zeigen folgende Beispiele auf: Für die Arbeitnehmer in der BertelsmannGruppe, Gütersloh, ist eine Beteiligung durch. den Erwerb von fremdkapitalähnlichen börsennotierten                             Genussscheinen möglich, die lediglich einen Anspruch auf Gewinnteilhabe und Liquidationserlös enthalten. Informations- und Kontrollrechte, wie sie die Arbeitnehmer bei einem früheren "indirekten" Modell qua Gesellschafterstellung hatten, bestehen nicht. Bertelsmann versteht das Modell im wesentlichen als Finanzierungsquelle für das Unternehmen und als Instrument zur Vermögensbildung der Beschäftigten; originär partnerschaftliche Komponenten finden sich rudimentär nur noch in der Betonung weniger "mentaler" Aspekte und in der "Mitsprache" am Arbeitsplatz des einzelnen. (1)        Die Hauni-Werke Körber & Co. KG, Hamburg, gewähren den Arbeitnehmern eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 20% eines "korrigierten" Jahresüberschusses. Hiervon dient ein für alle Beteiligten identischer Fixbetrag der Zahlung von Lebensversicherungsprämien, der unterschiedlich hohe Rest wird bar ausgeschüttet. Daneben wurde 1969 zur Änderung der Entscheidungsstrukturen und zur Mitbestimmung die "Stufenselektion" eingeführt. Von der Geschäftsleitung als neue Vorgesetzte vorgeschlagene Personen werden von den ihnen später ggf. Unterstellten beurteilt und von den Mitarbeitern, dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter in geheimer Wahl bestätigt oder abgelehnt. Mitglieder der Geschäftsleitung müssen sich einer solchen Beurteilung jedoch nicht unterziehen. Man erhofft sich von diesem Legitimationsmodell positive Konsequenzen für das Führungsverhalten der Vorgesetzten, eine stärkere Mitarbeitermotivation durch deren Einbeziehung in den Entscheidungsprozess sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. (2)        Bei der Hettlage KGaA, Neuried bei München, ist die Berechtigung zur Gewinn- und Kapitalbeteiligung an die "Ernennung zum Partner" geknüpft. Arbeitnehmer in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis mit mindestens fünf Jahren Betriebszugehörigkeit können sich bei der Unternehmensleitung um die Partnerschaft bewerben. Voraussetzungen für die (widerrufliche) Ernennung zum Partner — mit ihr ist der einseitige Verzicht der Unter nehmensleitung auf Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden — bilden überdurchschnittliche Leistungen und eine positive Einstellung zum Unternehmen. Ein Drittel der näher definierten Gewinnsumme steht der Gesamtheit der Partner zu und wird unter diesen. nach Entgeltrelationen aufgeteilt. Zwei Drittel der so ermittelten individuellen "Partner-Beteiligungen" werden in Form von Belegschaftsaktien bis zur Pensionierung im Unternehmen angelegt, der Rest bar ausbezahlt. Die Unternehmensleitung kann den Partnern ferner den Erwerb weiterer Belegschaftsaktien aus Eigenmitteln mit Disagio anbieten. Die mit dem Aktienbesitz verbundenen Stimmrechte sind an einen von der Unternehmensleitung bestimmten Treuhänder abzutreten. Alle mit der — überwiegend "mentale" Gesichtspunkte betonenden — Partnerschaft zusammenhängenden Funktionen (Information, Interessenvertretung, Beurteilung usw.) werden von "Partnerräten" wahrgenommen. Das Modell der Glashütte Süssmuth GmbH, Immenhausen, ist durch die von Firmengründer und Belegschaft errichtete gemeinnützige Stiftung geprägt, die 50% der GmbH-Anteile hält. Das notwendige Betriebskapital soll so auf Dauer verfügbar bleiben und privatem Einfluss entzogen werden (Neutralisierung des Kapitals). Erträgnisse der Stiftung dienen der Förderung von Glaskunst, beruflicher Ausbildung und ähnlichen Stiftungszwecken. Der von der Belegschaft gewählte Stiftungsvorstand stellt zwei Mitglieder des (freiwillig eingerichteten) fünfköpfigen, der Konstruktionslogik der Montanbestimmung nachempfundenen Aufsichtsrates der GmbH (vom Zweitgesellschafter und den Arbeitnehmern gemeinsam berufenes "neutrales" Mitglied). Ausserdem existiert eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer in. Form erfolgsbeteiligungsfinanzierter partiarischer Darlehen.           Literatur: Guski, H.-G./Schneider, H. J., Beteiligungs-Modelle, in: Guski, H.-G./Schneider, H. J. (Hrsg.), Mitarbeiter-Beteiligung. Handbuch für die Praxis, Abschnitt 9200, Neuwied 1987.

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