(1) Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung jener Teil der Summe aus ihren Erwerbs-, Vermögens- und Übertragungseinkommen, der nach Abzug der direkten Steuern der privaten Haushalte, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der sonstigen laufenden Übertragungen der privaten Haushalte an Unternehmen, Staat und der übrigen Welt verfügbar ist. Es wird meist einschl. der unverteilten Gewinne der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgewiesen. In der Konsumtheorie gilt das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte als wesentlicher Bestimmungsfaktor ihrer Konsumgüternachfrage. (2) Das verfügbare Volkseinkommen entspricht dem Nettoszialprodukt zu Marktpreisen zuzüglich der laufenden Übertragungen von Ausländern an Inländer abzüglich der laufenden Übertragungen von Inländern an Ausländer. Es kann auch durch Addition der verfügbaren Einkommen aller Sektoren ermittelt werden. Die verfügbaren Einkommen werden in den Einkommensumverteilungskonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgewiesen.
Teil des persönlichen Einkommens, der tatsächlich durch den Verbraucher ausgegeben werden kann. Hiermit ist das persönliche Einkommen abzüglich Steuern und Abgaben gemeint. (Siehe auch: Frei verfügbares Einkommen)
in die - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingebettete Einkommensgröße, welche den nach Maßgabe der laufenden Produktion und der laufenden - Übertragungen bestimmten maximalen Verbrauch einer Volkswirtschaft (bei unverändertem Vermögensbestand) wiedergibt. Das verfügbare Einkommen bildet die zentrale Einkommensgröße der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Ergebnis der Darstellung der Entstehung, Verteilung und Umverteilung von Einkommen. Es kann entweder für den letzten Verbrauch (privater Verbrauch oder Staatsverbrauch) oder für die Ersparnisbildung verwendet werden. Für einen Sektor (bzw. die Volkswirtschaft) gilt: Nettowertschöpfung zu Faktorkosten + Empfangene Erwerbs- und Vermögenseinkommen – Geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen + Empfangene laufende Übertragungen – Geleistete laufende Übertragungen = Verfügbares Einkommen – Letzter Verbrauch = Ersparnis Für Zwecke der Kreislaufanalyse werden mitunter Teilgrößen gebildet: a) Das verfügbare private Einkommen ist das Einkommen der Unternehmen und Haushalte nach der Umverteilung. Es ergibt sich durch Abspaltung des verfügbaren Einkommens des Staates von der Gesamtgröße. b) Das verfügbare persönliche Einkommen ist das Einkommen der privaten Haushalte nach der Umverteilung. Es ergibt sich durch Abspaltung der unverteilten Gewinne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom verfügbaren privaten Einkommen. c) Das Masseneinkommen ist das verfügbare Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Nettolöhne und -gehälter einschl. zusätzlicher Sozialaufwendungen der Arbeitgeber, z.B. für betriebliche Altersversorgung), Beamtenpensionen (nach Abzug direkter Steuern), Sozialrenten und Unterstützungen (abzüglich Übertragungen der privaten Haushalte an den Staat). Es ergibt sich im wesentlichen durch Abspaltung der verfügbaren Einkommen der Haushalte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (entnommene Gewinne sowie nichtentnommene Gewinne der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) und Vermögen vom verfügbaren persönlichen Einkommen. Das verfügbare persönliche Einkommen dient i.d.R. zur Bestimmung der Sparquote und (mit dem realen Wert) als unabhängige Variable im Rahmen der absoluten Einkommenshypothese der Konsumfunktion.
Begr. aus d. VGR. Es wird wie folgt ermittelt: Volkseinkommen plus Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen = Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen oder Primäreinkommen; zu diesem die empfangenen laufenden Transfers aus der übrigen Welt addiert und von diesem die geleisteten laufenden Transfers an die übrige Welt subtrahiert, ergibt das verfügbare Einkommen — der gesamten Volkswirtschaft.
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