Die Vielzahl der in der öffentlichen Verwaltung zu verarbeitenden und auszudruckenden Daten sowie deren Routinecharakter (z. B. beim Ausstellen von Lohnsteuerkarten) haben zur Entwicklung von Verwaltungsinformationssystemen geführt. Zur Anwendung kommen unterschiedliche Modelle, wobei z.B. für den Bereich der kommunalen Verwaltungsinformationssysteme nach Betriebsarten und Verfahrenstypen unterschieden wird: · Zentrale Stapelverarbeitung in Grossrechenzentren für Anwendungen, bei denen keine Bürgernähe erforderlich ist. · Erweiterung der zentralen Stapelverarbeitung, um mittels Datenfernübertragungsleitungen eine ständige oder vorübergehende Auskunftsmöglichkeit zu gewährleisten. · Schaffung von Vorkehrungen für zusätzliche Änderungen der im Rechenzentrum gespeicherten Daten über Datenfernübertragungsleitungen. Dieses Modell lässt sich um einen Zwischenrechner ergänzen, der dezentrale Verarbeitungs- und Kommunikationsfunktionen übernimmt. · Autonome Datenverarbeitungssysteme: Sie geben dem Anwender völlige Verfahrensherrschaft über die EDV. Die konkrete Anwendungsform von Verwaltungsinformationssystemen hängt von den Aufgaben der Verwaltung ab. Je nach Wichtigkeit der Bürgernähe und Verfahrensherrschaft wird die Wahl von dezentralen Anwendungsformen im Vordergrund stehen. Ziel der Anwendung ist es, steigende Informationsmengen schnell und korrekt zu verarbeiten, Kosten zu sparen und Personal für andere Bereiche freizusetzen. Auf dieser Grundlage wurden auch regionale Institutionen gegründet, wie z. B. die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern. Das Verwaltungsinformationssystem kann aus sich selbst heraus oder im Rahmen des Zusammenschlusses mehrerer Träger entwickelt werden. Für die Kooperation eignen sich die Form der BGB-Gesellschaft, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, der Zweckverband, die rechtsfähige Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie Rechtsformen, die im Handelsrecht geregelt sind. Aus organisatorischer Sicht resultieren aus der Anwendungsform. Abhängigkeitsbeziehungen z. B. zum Rechenzentrum und damit Probleme der Steuerungsfähigkeit. Eine weitere Schwierigkeit liegt in dem Schutz gerade der in öffentlichen Verwaltungen gespeicherten personenbezogenen Daten, bei dem die Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes und landesrechtliche Regelungen beachtet werden müssen.
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