Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Bestandteil des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes vom 26. Juli 1994. Es regelt insbesondere die institutionelle Wertpapieraufsicht, die Überwachung von Insidergeschäften, Verhaltensregeln für Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen sowie Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteiles an börsennotierten Gesellschaften.

Das Gesetz über den Wertpapierhandel regelt in erster Linie folgende Bereiche: -Einrichtung des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel/ Insiderüberwachung
- Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils bei börsennotierten Gesellschaften
-Verhaltensregeln für Wertpapiedienstleistungsunter nehmen.

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wurde am 26.7.1994 erlassen und 1998 neu gefaßt. Intentionen des Gesetzgebers waren die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, eine bessere Regulierung des Wertpapierhandels, ein verbesserter Anlegerschutz und die Schaffung qualifizierterer Instrumente zur Bekämpfung von Insidergeschäften und krimineller Spekulation.

Das Gesetz über den Wertpapierhandel in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 schafft die rechtlichen Grundlagen für das Bundesaufsichtsamt den Wertpapierhandel (BAWe) und regelt dessen Aufgaben und Organisation. In seinem dritten Abschnitt trifft es Regelungen für die Insider-Überwachung. Für den Anlegerschutz besonders wichtig ist der Abschnitt 4 (§§ 21 ff.). Dieser Abschnitt enthält die »Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften« (Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Gesellschaften), nach denen der Öffentlichkeit detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Aktionärskreise von börsennotierten Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Publizitätsregelungen dienen der Transparenz im Wertpapierhandel sowohl im Interesse der Anleger als auch der Aktionäre, denn nur wenn der Umfang der auf dem Markt handelbaren Aktien und die Existenz und Identität von Großaktionären bekannt sind, besteht Markttransparenz, die für Anlageentscheidungen wichtig ist und vor allem auch das Ausnutzen von Informationsvorteilen (Insidergeschäfte) verhindert.

Das WpHG regelt des weiteren (5. Abschnitt) die Verhaltensregeln für Wertpapierhandelsunternehmen.

Dazu gehört eine allgemeine Sorgfaltspflicht bei Börsengeschäften, eine Informationspflicht gegenüber den Kunden, eine Verpflichtung zur ausschließlichen Wahrnehmung von Kundeninteressen u.v.a. Es werden bestimmte Organisationspflichten sowie die Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Wertpapierdienstleister genau bestimmt, aber auch Festlegungen darüber getroffen, wie die Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren ist. Bei Verstößen gegen einzelne Bestimmungen des WpHG können sowohl Freiheits- als auch Geldstrafe ausgesprochen werden. Die Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten behandelt der Abschnitt 6 des Wertpapierhandelsgesetzes »Straf- und Bußgeldvorschriften«.

Abk.: WpHG. Ähnl. dem KWG grundlegendes Gesetz für Beaufsichtigung, Regulierung usw. des Wertpapierhandels.



Gesetz, das die Grundlage für die Tätigkeit des 1995 gegründeten Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel bildet. Dabei geht es vor allem um das Verbot von Insidergeschäften, die Überwachung der Offenlegungspflicht von Aktiengesellschaften, die Einhaltung der Marktregeln, die Prüfung der Verkaufsprospekte von Wertpapieren sowie die Überwachung der internationalen Börsenzusammenarbeit.

Vorhergehender Fachbegriff: Wertpapierhandelsgesetz | Nächster Fachbegriff: Wertpapierkennnummer



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion | Ratensparvertrag | compound multiplier

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon