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Zertifizierung

Prüfung eines Unternehmens durch einen unabhängigen Dritten zum Erhalt eines Zertifikats, das die Übereinstimmung (Konformität) der Leistungserstellung (Geschäftsprozesse, nicht hingegen der Leistungsergebnisse selbst) mit bestimmten Anforderungen und Normen ausdrückt. Als Prüfungsgrundlage dient die Normenreihe. Die Zertifizierung ist Ziel des Qualitätsaudits als systematische und unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob die qualitätsbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Anordnungen entsprechen, und ob diese Anordnungen wirkungsvoll realisiert und geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass geregelte und fehlerlose Prozesse die Wahrscheinlichkeit für qualitativ hochwertige Ergebnisse erhöhen, implizit also auch die Leistungsqualität erhöht bzw. gesichert wird (was explizit wegen der Subjektivität der Qualität nicht möglich ist). Aufgrund der Zertifizierung besteht damit ein angemessenes Vertrauen, dass ein ordnungsgemäß bezeichnetes Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete Leistung sich in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten anderen normativen Dokument befindet. Die Zertifizierung erfolgt immer extern. Die Aussagefähigkeit des Zertifikats hängt von der Qualität der Prüfstelle ab. Diese wiederum ist von Ausbildung, Unabhängigkeit, Überwachung und Prüfungsstandards der Zertifizierer abhängig. Bei nicht zufrieden stellenden Ergebnissen in der Zertifizierung sind Korrekturmaßnahmen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (meist 30 Tage) erforderlich und werden vom Auditor geprüft. Werden Forderungen nicht erfüllt, wird das Zertifikat wieder aberkannt. Die bedingte Anerkennung erfolgt, wenn zwar alle Elemente der Norm berücksichtigt und die Systeme auch dokumentiert, jedoch nicht vollständig implementiert sind, oder eine Reihe von Abweichungen zur Norm festgestellt werden, die eine negative Entwicklung befürchten lassen. Dann ergeben sich folgende Möglichkeiten: Kritische Abweichungen verhindern die Erteilung eines Zertifikats. Dabei handelt es sich um Abweichungen, von denen anzunehmen oder bekannt ist, dass sie voraussichtlich für Personen, welche die betreffende Einheit benutzen, instandhalten oder auf sie angewiesen sind, gefährliche oder unsichere Situationen schaffen, oder voraussichtlich die Erfüllung der Funktion einer größeren Anlage verhindern. Nebenabweichungen sind Fehler, welche die Beschreibung der erhobenen Prozesse betreffen, hier reicht eine Nachbesserungsverpflichtung ohne erneute Prüfung aus. Sie setzen voraussichtlich die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Anwendungszweck nicht wesentlich herab oder bedeuten nur ein Abweichen von den geltenden Festlegungen, das den Gebrauch/Betrieb der Leistungseinheit nur geringfügig beeinflusst. Unter Hauptabweichungen werden solche Fehler verstanden, die eine Nichterfüllung der genormten Forderungen erkennen lassen, sie sind auf jeden Fall vor Zertifizierung zu beheben (Folge-Audit). Es handelt sich um noch nicht kritische Abweichungen, die voraussichtlich zu einem Ausfall führen oder die Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck wesentlich herabsetzen. Sind die Korrekturen nicht kritischer Abweichungen fristgemäß (meist sechs Monate) und zutreffend ausgeführt, wird der Auditbericht ergänzt und nochmals überprüft (Nach-Audit). Falls im Zeitablauf erhebliche betriebliche Änderungen vorgenommen werden, die Einfluss auf das Qualitätsmanagement haben, ist der Zertifizierer zu informieren und prüft erneut deren Vereinbarkeit mit dem ausgestellten Zertifikat (Aktualisierungsaudit). Um sicherzustellen, dass das Qualitätsmanagementsystem auch während der Gültigkeit eines Zertifikats in vollem Umfang aufrechterhalten wird, werden mindestens einmal jährlich Überwachungsaudits durchgeführt, die mit einem Kurzbericht abschließen. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist begrenzt (meist auf drei Jahre), sofern mindestens einmal jährlich ein Überwachungsaudit vorgenommen wird, das interne Auditergebnisse, Änderungen im Qualitätsmanagementsystem und stichprobenartige Neuprüfungen enthält. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein Wiederholungsaudit fällig, das erneut stichprobenartige Neuprüfungen des Qualitätsmanagementsystems vorsieht und bei Erfolg die Gültigkeit um weitere drei Jahre verlängert, ansonsten verfällt das Zertifikat.

In der Gesundheitswirtschaft:

Als Zertifizierung bezeichnet man Anerkennungsverfahren, mit deren Hilfe die Einhaltung bestimmter Standards und die Erfüllung definierter Kriterien für Produkte, Verfahren und Dienstleistungen nachgewiesen werden kann. Die Zertifizierung wird durch die Erteilung eines Zertifikats, Gütesiegels oder -zeichens beziehungsweise eines Zeugnisses beurkundet. Zertifikate werden oft zeitlich befristet vergeben und hinsichtlich ihrer Standards unabhängig kontrolliert.

Die Zertifizierung erfolgt durch einen unparteiischen Dritten, beispielsweise eine Behörde oder ein privatwirtschaftliches Zertifizierungsunternehmen. Dieser bestätigt, dass ein bestimmtes Erzeugnis oder Verfahren oder eine definierte Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten anderen normativen Dokument produziert bzw. erbracht wird.

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde zum ersten Januar 2004 das Sozialgesetzbuch (SGB) V geändert. Dadurch sind nach § 135a (2) „Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (…) verpflichtet, (…) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.“

Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form ein „einrichtungsinternes Qualitätsmanagement“ eingeführt werden muss. Diese Aufgabe obliegt nach § 136a Absatz 1 und § 137 Absatz 1 dem Gemeinsamen Bundesausschuss: (1) „Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung durch Richtlinien (…) die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (…).“ In § 137 heißt es: (1) „Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt unter Beteiligung des Verbandes der privaten Krankenversicherung, der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 zugelassene Krankenhäuser einheitlich für alle Patienten. (…)“

Im Gesundheitsbereich dienen verschiedene Zertifizierungsverfahren, zum Beispiel KTQ, ProCumCert, QEP, DIN-EN-ISO oder EFQM, dazu, die Methoden für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung überprüfbar und vergleichbar zu machen.

In der Umweltwirtschaft:

Überprüfung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14000



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