(1) Importfinanzierung. Sie beginnt für den Importeur meist mit der Eröffnung eines Akkreditivs bei einem Kreditinstitut zu Gunsten des Exporteurs. Kreditwürdigen Kunden gewähren Banken auch eine ungesicherte Kreditleihe oder Geldleihe. Die Importvorfinanzierung erstreckt sich bei einem Kreditleihgeschäft von der Akkreditiveröffnung bis zur Einlösung der Dokumente (während oder nach Abschluss des Warentransports); sie kann dem Importeur auch zur Refinanzierung von An- und Zwischenzahlungen dienen. Eine Anschlussfinanzierung erstreckt sich über den Zeitraum nach Vorlage der Dokumente bis zum Weiterverkauf der Ware. (2) Exportfinanzierung. Sie kann bereits mit der Warenherstellung bzw. dem Einkauf der zu exportierenden Waren beginnen und umfasst die Zeit des Transports sowie gegebenenfalls der Zahlungszielgewährung. Traditionelle Formen der k. A. sind Wechselkredit und Wechseldiskontkredit, Akzeptkredit, Lombardkredit; bes. bedeutsam sind Rembourskredit, Negoziationskredit, Euro-Kredite (Euro-Kreditmarkt), Zessionskredit, Factoring, Avalkredit.
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