Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Anfang des Jahres 2001 setzte sich der DGB aus folgenden Einzelgewerkschaften mit den jeweiligen Mitgliedern zusammen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist ein Dachverband von 8 Mitgliedsgewerkschaften, 1949 gegründet, mit Sitz in Düsseldorf. Zweck: Wahrnehmung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Interessen der Arbeitnehmer. Er tritt nicht als Tarifpartner in Erscheinung.

(DGB) Spitzenorganisation von 16 Einzelgewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland zur Vertretung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften). Die Einzelgewerkschaften sind als Einheitsgewerkschaften parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig und organisieren als Industriegewerkschaften alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre berufliche Qualifikation nach dem Prinzip "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft". Den Einzelgewerkschaften gehörten Ende 1989 7,86 Mio. Mitglieder an. Damit waren 31,8% aller abhängig Erwerbstätigen bzw. 83,1% aller organisierten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik dem DGB angeschlossen. 66,4% der Mitglieder waren Arbeiter, 23,3% Angestellte und 10,3% Beamte. Der Anteil der Frauen betrug 23,9%. Ende 1990 betrug die Zahl der Mitglieder in den alten Bundesländern 7,94 Mio. Die IG Metall ist mit 2,7 Mio. Mitgliedern gleichzeitig die grösste Einzelgewerkschaft im DGB und in den westlichen Industrieländern. Zur Mitgliederentwicklung und -Struktur des DGB siehe die Tabelle S. 438. Nach aussen vertritt der DGB die gemeinsame Auffassung der Mitglieder gegenüber den staatlichen Stellen in der Bundesrepublik und internationalen Organisationen und nimmt die Befugnisse in der Wirtschaft, im sozialen und kulturellen Bereich und ihren Institutionen sowie in der Gerichtsbarkeit wahr, die Gewerkschaften durch Gesetz zugewiesen sind. Weitere Aufgaben sind der Rechtsschutz und die Bildungsarbeit. Nach innen dient der DGB vor allem als Forum der Koordination, Information und Schlichtung zwischen den Mitgliedsgewerkschaften. Die Einzelgewerkschaften sind gegenüber dem DGB autonom. In ihre Zuständigkeit fallen vor allem die Tarifpolitik einschl. der Entscheidungen über Arbeitskämpfe, die Leistungen bei Streiks und Aussperrungen und die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge. Der DGB und die Einzelgewerkschaften verfügen über einen getrennten Verwaltungsaufbau, der sich an der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ausrichtet, wobei die Einzelgewerkschaften auf allen Ebenen jeweils die Mitglieder der Delegiertenversammlungen des DGB bestimmen. Die Gewerkschaften haben zumeist die Rechtsform eines nicht rechtsfähigen Vereins, sind aber vor den Gerichten parteifähig. Sitz des DGB ist Düsseldorf. Deutscher Gewerkschaftsbund In der zweiten Hälfte des 19. Jh. waren in Deutschland zunächst Richtungsgewerkschaften entstanden. 1931 hatten der sozialistische Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) 4,6 Mio. Mitglieder, die christlichen Gewerkschaften 1,3 Mio. und die liberalen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine 0,6 Mio. Sie wurden 1933 zwangsweise aufgelöst und in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert. Beim Neuaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dann bewusst auf die Wiederbelebung der Richtungsgewerkschaften verzichtet.                 



Gewerkschaften

(Deutscher Gewerkschaftsbund) ist die Dachorganisation der deutschen Gewerkschaften. Seine Aufgaben sind laut Satzung, die in ihm zusammengeschlossenen Gewerkschaften zu verbinden und ihre gemeinsamen Interessen in den Bereichen Gewerkschafts-, Gesellschafts-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik zu vertreten sowie für die Fortbildung, Rechtsberatung und Koordinierung der Tätigkeiten seiner Mitglieder zu sorgen. Mitgliedsgewerkschaften sind: IG Bausteine-Erden; IG Bergbau und Energie; IG Chemie-Papier-Keramik; IG Druck und Papier; Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft; Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen; Gewerkschaft Holz und Kunststoff; Gewerkschaft Kunst; Gewerkschaft Leder; IG Metall; Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten; Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr; Gewerkschaft der Polizei; deutsche Postgewerkschaft; Gewerkschaft Textil-Bekleidung.

Abk. für Deutscher Gewerkschaftsbund.  

Deutscher Gewerkschaftsbund; Gewerkschaften

Vorhergehender Fachbegriff: Deutscher Gewerkschaftsbund | Nächster Fachbegriff: Deutscher Handelstag



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Terminsatzgeschäft | Meta-Logistik | Festwert

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon