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Handel

Handel ist Der Austausch von wirtschaftlichen Gütern. Unternehmen, das die logistischen Aufgaben der Raum-, Zeit- und Mengenüberbrückung sowie Beratungs- und Verkaufsleistungen erbringt. Die Logistik ist ein wesentliches Arbeitsgebiet des Handels und wird daher auch als Handelslogistik bezeichnet.
Der Handelsbegriff kann im funktionellen und institutionellen Sinne interpretiert werden. Der Handel im funktionellen Sinne bedeutet die Beschaffung und unveränderte Weitergabe von Gütern an den Markt. Die handelsüblichen Manipulationen, wie z.B. das Abfüllen oder Umfüllen flüssiger Waren oder das Mischen unterschiedlicher Teesorten sind zulässig und verstoßen nicht gegen das Kriterium der unveränderten Weitergabe von Gütern. Der Handel ist seiner Funktion nach nicht an bestimmte Betriebe gebunden; auch Industrie- oder Handwerksbetriebe können Handel betreiben, wenn sie Waren beziehen und diese unverändert an den Markt weitergeben. Beim Handelsbetrieb im institutionellen Sinne geht man von den Institutionen aus, die die Handelstätigkeit (Handelsfunktionen) ausschließlich oder überwiegend ausüben.

ist der Wirtschaftszweig, der sich mit der Übermittlung von Gütern vom Produzenten zum Endverbraucher befaßt. Er erfüllt folgende Hauptfunktionen: Qualitätsfunktion (Auswahl von Produkten und deren Zusammenstellung zum Sortiment), Mengenfunktion (Je nach Größe der hereingenommenen Mengen Aufteilen oder Zusammenfassen in bedarfsgerechte Abgabemengen für den Endverbraucher oder die nächste Handelsstufe), Funktion der Vorausschau (Bedarf erkennen oder beeinflussen; Vordispositition, d.h. Vorausbestellung für demnächst anfallende Bedarfe wie Weihnachts-, Silvester-, Osterartikel usw.) und Vermittlungsfunktion (zwischen zahlreichen verschiedenen Marktpartnern). Die Nebenfunktionen gehören nicht unbedingt zum Handel; Lagerhaltung, Transport (Logistik) und Kreditgewährung. Im wesentlichen unterscheidet man Großhandel und Einzelhandel sowie nach speziellen Gegenständen Devisenhandel, Wertpapierhandel, Warenhandel usw.

Handel entstand durch gesellschaftliche Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft. Er verkörpert den gegenüber der Produktion verselbständigten Teil der Warenzirkulation. Der Handel ist das Bindeglied zwischen Produktion und Konsumtion. Er ist Hauptträger der sich an die Absatztätigkeit der Produzenten anschließenden Warenumschlagsprozesse des Formwandel des Wertes durch Kauf und Verkauf von Waren. Deshalb ist die Existenz des Handels untrennbar mit der Warenproduktion und -zirkulation verbunden. Handelskapital

Handel kann nach Tietz (1975, S. 12) wie folgt abgegrenzt werden: »Handel i.w.S. ist der Austausch von Waren und Diensten zwischen Wirtschaftspartnern. Handel i.e.S. oder Warenhandel ist der Austausch von Waren zwischen Wirtschaftspartnern. Der Begriff Handel kennzeichnet in mikroökonomischer Sicht den Austauschvorgang, in makroökonomischer Sicht einen Sektor der Volkswirtschaft. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Distribution. Gesamtwirtschaftlich wird der Handel dem tertiären Bereich zugeordnet, dem u.a. auch Verkehrswesen, Banken, Versicherungen und beratende Berufe angehören.«

Unter funktionellem Gesichtspunkt wird Handel als die wirtschaftliche Tätigkeit der Beschaffung und des Absatzes von Gütern i.d.R. ohne wesentliche Be- und Verarbeitung verstanden. Handel im institutionellen Sinne - auch als Handelsunternehmen, Handelsbetrieb oder Handlung bezeichnet - umfasst die Institutionen, deren Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Handel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist (vgl. Ausschuß für Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft, 1995, S. 28).

Nach den Marktpartnern der Handelsunternehmen wird in Großhandel und Einzelhandel unterschieden. Während der Großhandel seine Leistungen an Wiederverwender, Weiterverarbeiter und gewerbliche Verwender absetzt, verkauft der Einzelhandel an Letztverbraucher.
Nach dem räumlichen Betätigungsfeld wird in Binnen- und Außenhandel unterschieden.

1. Kurzbezeichnung für die in der Bank mit Wertpapier-, Devisen-, Derivateeigenhandel usw. befassten Abteilungen bzw. Mitarbeiter (institutionell).
2. Auch Kurzbezeichnung für jeweilige Tätigkeit dieser Mitarbeiter (funktionell).
3. Handelsgeschäfte.

Handel umfaßt i. w. S. den Austausch von Waren und Diensten zwischen Wirtschaftspartnern oh­ne wesentliche Beoder Verarbeitung. I. e. S. beschränkt er sich auf den Handel mit Waren und heißt dann Warenhandel. Im institutio­nellen Sinne umfaßt der Handel alle Han­delsbetriebe des Groß- oder Einzelhan­dels auf allen Handelsstufen und in allen Betriebsformen. Sie zählen zum tertiären Bereich, d.h. zu den Dienstleistungsbetrie­ben (Dienstleistungen). In der Absatzlehre stand der Handel lange Zeit im Mittelpunkt der Betrachtung (Handelsforschung). Dabei entwickelte man den funktionalen Handelsbegriff als wirtschaftliche Tätigkeit der Beschaffung und des Absatzes von Gütern ohne wesentli­che Beund Verarbeitung. Ferner differen­zierte man verschiedene Betriebsformen und Betriebstypen des Groß- bzw. Ein­zelhandels. Besonders intensiv wurden fer­ner sog. Handelsfunktionen untersucht und in entsprechende Funktionskataloge eingebettet. Ein weiteres Thema der Han- delsbetriebslehre war die Entwicklung von Handelsbetriebsfaktoren. Die Erstarkung des Handels im Absatzkanal vom Erfüllungsgehilfen zum Marketingfüh­rer führte zu einem eigenständigen Han­delsmarketing, dem die Industrie ein verti­kales Marketing, das auf die Handelsbetriebe gerichtet ist, gegenüberstellte.

Siehe Distribution; Handelsfunktionen; Handelsmarketing.      

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