(Gegenlieferungsgeschäft, Bartering) vertragliche Vereinbarung, insb. im Aussenhandel, bei der ein Warenexport unmittelbar mit einem Warenimport verbunden ist. Bei dieser Sonderform der Inter nationalisier ung wird im In- und Ausland eine vollständige oder teilweise Verrechnung zwischen dem jeweiligen Export- und Importwert in Inlandswährung vorgenommen, so dass nur noch ein überschiessender Betrag in das Ausland bzw. in das Inland überwiesen werden muss, je nachdem, ob der Importwert höher bzw. geringer ist als der Exportwert. Häufig ist es jedoch ein explizites Ziel des Gegenlieferungsgeschäfts, Güter mit annähernd gleichem Wert zu tauschen, ohne dass es zu einer effektiven Geldzahlung kommt. Kompensationsgeschäfte finden vor allem Anwendung im Osthandel ( swing), zur Umgehung von Wertkontingenten ( Aussenhandelskontingent) und Beschränkungen des internationalen Zahlungsverkehrs. Sie sind deshalb i. d. R. genehmigungspflichtig. Zunehmend werden auch im Kommunikationsbereich Bartergeschäfte getätigt. Häufig sind es die werbeintensiven Waschmittelkonzerne, die privaten Fernsehsendern im Tausch gegen Werbezeit "kostenlos" selbstproduzierte Serien ("soap-operas"), Shows und aufgezeichnete Sportveranstaltungen zur Verfügung stellen. Literatur: Iske, T., Verbundgeschäfte, Frankfurt a. M. 1986. Neu, M., TV-Werbung mit Hilfe von Gegenlieferungsgeschäften (Bartering), in: Marketing • ZFP, 12. Jg. (1990), S. 117 f.
Ausgleichsgeschäft:
1. im Bankwesen: Kompensation von entgegengerichteten Wertpapiergeschäften (Wertpapier) im Kundenauftrag, ohne an die Börse zu gehen.
2. Im Außenhandel hat die Devisenknappheit (Devisen) vieler Länder zu internationalen Warentauschgeschäften (Bartering) geführt.
Form der Zug um Zug-Abwicklung im Rahmen der Zahlungsbedingungen. Dabei können Formen unterschieden werden, bei denen die Zahlung nur teilweise (z.B. Inzahlungnahme von Gebrauchtware) oder gar nicht in Geldform erfolgt (z.B. Warentausch). Beides sind übliche Formen der Absatzunterstützung. Der Warentausch ist besonders im Außenhandel gebräuchlich. Er vollzieht sich als Naturaltausch, Dreiecksgeschäft, Gegengeschäft oder Parallelgeschäft.
(Tauschgeschäft, derivatives Switchgeschäft) Bezeichnung für Abwicklungen des Handelsverkehrs zwischen zwei Partnern auf der Basis Ware gegen Ware. Im internationalen Handel erreichen solche Geschäfte inzwischen nach Berechnungen der OECD eine Quote von 8% bis 10%. Hauptursachen für das starke Anwachsen seit 1980 sind die internationale Schuldenkrise, protektionistische Importregelungen, mangelnde Absatzorganisation auf den relevanten Absatzmärkten, zu hohe Fertigungskapazitäten.
Formen:
(1) Bartergeschäft: Wertgleicher Tausch von Waren oder/und Dienstleistungen zwischen zwei Partnern ohne Geldleistungen.
(2) Kompensationsgeschäft
(a) Vollkompensation
Gegengeschäft: Der Verkäufer einer Ware verpflichtet sich, die Gegenleistung nicht in Geldzahlungen aus dem Erlös der Ware sondern in wertgleichen Waren des Käufers zu akzeptieren. Das Gegengeschäft ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzuwickeln.
Kompensationsgeschäft mit Rückkaufsvereinbarung (Rückkaufsgeschäfte, Buy-back-Agreement). Der Käufer erhält eine Fertigungsanlage schlüsselfertig montiert, Rohre für Gaspipeline etc. geliefert. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Abnahme eines Teils der Produktion (z. B. Abnahme einer bestimmten Gasmenge) innerhalb eines künftigen Zeitraums.
(b) Teilkompensation
Der Lieferant verpflichtet sich, Waren in einem bestimmten Prozentsatz des ursprünglichen Lieferwerts abzunehmen. Der Rest wird durch den Abnehmer in Valuta beglichen.
Die originären Switchgeschäfte (Finanzswitchgeschäfte) werden im Gegensatz zu den derivativen Switchgeschäften (Waren-), Barter- oder Kompensationsgeschäften ohne Einschaltung eines Dritten abgewickelt.
1. Auch: Gegengeschäft. Im
Aussenhandelsgeschäft mit vor allem devisenschwachen Ländern Exportgeschäfte, bei denen ganz oder z.T. mit Warenlieferungen - Kompensationsware - »bezahlt« wird. In diesem risikoreichen Geschäft agieren darauf spezialisierte Banken o. a. Unternehmen des finanziellen Bereichs als Vermittler, Zwischenfinanzierer u.dgl.. 2. Kompensation.
Kompensationsgeschäft/Bartering nennt man in der klassischen Form ein reines Güter-Tauschgeschäft. Die Güter werden also nicht gegen Geld, sondern gegen andere Güter getauscht. Diese Geschäfte sind typisch für den Handel mit Ländern/Unternehmen in Ländern, die knapp an harter Währung (€, US-$ usw.) sind. Beispiel: Die Huber AG liefert zwei Schokokuss-Produktionsmaschinen an die Firma XY im Staat Z. Die Huber AG wird nicht bar bezahlt, sondern erhält im Gegenzug 1000 Tonnen Tomaten. Da Huber und seine Mitarbeiter nun nicht 5 Jahre lang Tomatensuppe essen können oder wollen, muss jemand gefunden werden, der gegen Deutsche Mark die Tomaten abnimmt. Zweckmäßigerweise findet Huber diesen Dritten schon vor Geschäftsabschluss mit der Firma XY.
sind eine Form von Verbundgeschäften, die vorwiegend im Osthandel auftritt. Dabei geht ein westlicher Exporteur bei Lieferung von Waren eine Verpflichtung zum Bezug von Ostblockware (Kompensation) ein. Im Unterschied zum Gegengeschäft gibt es jedoch nur einen Vertrag. Grund der Kompensation: Das Ostblockland will den Abfluß an Devisen für die West-Lieferung durch zugeschalteten eigenen Export wieder ausgleichen. Der westliche Exporteur bedient sich zum Verkauf der Ostware meist eines »Transiteurs«, der die Vermarktung der Ostware übernimmt. Diesem muß unter Umständen eine »Stützungszahlung« geleistet werden, um die Ostware auf dem westlichen Markt preislich konkurrenzfähig zu machen.
Kompensationsgeschäfte (oder Countertra-de-Geschäfte) sind Transaktionen, bei denen die Partner gegenseitig Realgüter (Sachgüter oder Dienstleistungen) austauschen, unabhängig davon, ob zusätzlich Zahlungen erfolgen (vgl. Berndt/Fantapie Handelskompensationen sind eher kurzfristig orientiert, während die Industriekompensationen langfristige Vereinbarungen mit Projektcharakter umfassen. Finanzkompensationen bezeichnen zwischenstaatliche Abkommen mit dem Ziel, internationale Transferzahlungen zu erleichtern (vgl. Berndt/Fantapie Altobelli/Sander, 1999, S. 138f.).
Altobelli/Sander, 1999, S. I 18), Elnei Schätzung der WTO zufolge haben Koni pensationsgeschäfte einen Anteil von etwa 20% am Welthandel (vgl. Jahrmann, 1998, S. 70). Kompensationsgeschäft! sind u.a. im Handel mit den ehemaligen Ostblockländern und den Entwicklungsländern von Bedeutung. Die Gründe für Kompensationshandel liegen im Wesentlichen im Devisenmangel und in dem fehlenden Vermarktungs-Know-how dieser Länder.
Die Grundformen von Kompensationsgeschäften lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen.
Je nachdem, ob der Exporteur die Kompensationsware selbst verwendet oder die Güter von einem dritten Beteiligten (z.B. einem Handelshaus) übernommen werden, spricht man von Eigen- oder Fremdkompensation. Eine weitere Differenzierung der Kompensationsgeschäfte kann in Teil-, Voll- und Oberkompensation erfolgen.
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